Masseverwalter klagt Wirtschaftsprüfer TPA
MATTERSBURG. Der Masseverwalter der Commerzialbank Mattersburg hat beim Handelsgericht Wien eine Schadenersatzklage gegen den Abschlussprüfer der Bank, TPA, eingebracht.
Die Klagshöhe betrage 20 Millionen Euro, weil das Bankwesengesetz die Haftung des Abschlussprüfers begrenze, sagte Michael Lentsch, Masseverwalter und Partner der Anwaltskanzlei Kosch & Partner.
"Es ist anhand der Aktenlage schon jetzt völlig klar und offensichtlich, dass TPA die Prüfungen nicht mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt hat", sagte Lentsch. Der Wirtschaftsprüfer, der seit 2006 die Jahresabschlussprüfungen der Commerzialbank durchgeführt hat, habe damit "einen Beitrag dazu geleistet, dass der Schaden, der nach derzeitigem Stand bei 600 bis 700 Millionen Euro liegt, diese Höhe erreichen konnte".
Auch zwei Großkunden der Bank sollen laut Lentsch Klagen gegen TPA eingebracht haben. Die Schadenersatzansprüche der Masse der Commerzialbank hätten in einem solchen Fall aber Vorrang gegenüber anderen Gläubigern. Genossenschaftsexpertin Michaela Schaffhauser-Linzatti von der Universität Wien sagte dazu im Gespräch mit dem ORF Burgenland, dass sie in der Causa keine Haftung des Landes sehe und der doppelte Prüfauftrag für TPA sowohl für die Bank selbst als auch für die Mehrheitseigentümerin "völlig normal und üblich" sei. Das Land Burgenland war zuvor mehrmals kritisiert worden, weil es für die Prüfung der Mehrheitseigentümerin denselben Wirtschaftsprüfer beauftragt hatte, der bereits für die Prüfung der Bank selbst verantwortlich war.
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SPÖ-nahe Experten behaupten also, ein doppelter Prüfungsauftrag wäre "völlig normal und üblich". Diese Formulierung sagt eigentlich wenig aus.
Denn ist es aus der Sicht der Prüfungsabsicht und deren Zielsetzung auch RICHTIG, KORREKT und damit GESETZESKONFORM?
Schnellfahren auf der Autobahn ist ebenso "völlig normal und üblich", auch Steuerbetrug in gewissen Branchen und so fort.