Strafzölle nicht vor dem Herbst
BRüSSEL. Geplante Anti-Dumping-Zölle der EU auf in China produzierte Elektroautos sollen nicht rückwirkend gelten und erst ab einer finalen Entscheidung im Herbst eingehoben werden. Das kündigte die EU-Kommission nach einer rechtlichen Überprüfung an. Eine rückwirkende Anwendung ab 7. März 2024, die zwischenzeitlich im Raum stand, ist somit vom Tisch.
Brüssel geht davon aus, dass Peking seinen Autobauern übermäßige Subventionen zahlt und ihnen so einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Zu diesem Schluss kam eine Untersuchung, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im September eingeleitet hatte. Die EU wirft China deshalb vor, gegen die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) zu verstoßen. Die Strafzölle werden entsprechend der Höhe an Subventionen für die Autohersteller berechnet und wurden von der Kommission angepasst: Für BYD soll ein Importzoll von 17,0 Prozent gelten, von Geely werden 19,3 Prozent eingefordert und von dem staatlichen chinesischen Volkswagen-Partnerkonzern SAIC 36,3 Prozent.
Andere Autohersteller, die bei der EU-Untersuchung kooperiert haben, sollen nun von einem durchschnittlich gewichteten Zollsatz von 21,3 Prozent betroffen sein. Auf E-Autos von Herstellern, die nicht kooperiert haben, soll ein Zoll von 36,3 Prozent eingehoben werden.
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