Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Trotz Haftbefehls: Warum Benko weiterhin auf freiem Fuß ist

Von nachrichten.at/apa, 03. Dezember 2024, 18:07 Uhr
Signa-Gründer Rene Benko Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

Dass René Benko, gegen den die Staatsanwaltschaft Trient einen Europäischen Haftbefehl erlassen hat, vorerst auf freiem Fuß bleibt, ist für Experten keine Überraschung.

Ist ein österreichischer Staatsbürger von einer anderen EU-Strafverfolgungsbehörde zur Festnahme ausgeschrieben, wird ein Europäischer Haftbefehl in der Regel nicht vollstreckt, wenn der Betroffene auf österreichischem Territorium von der Polizei angetroffen wird.

Grundsätzlich dient ein Europäischer Haftbefehl dazu, dass eine Justizbehörde eines EU-Landes die Festnahme einer tatverdächtigen Person in einem anderen EU-Land zwecks Übergabe dieser Person zur Strafverfolgung erwirken kann. Das Verfahren beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen. Es findet in allen EU-Ländern Anwendung.

Ermittlungen auch in Österreich möglich

Können die Delikte, derer die betroffene Person von einer ausländischen Anklagebehörde verdächtigt wird, allerdings auch in Österreich untersucht und allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden, wird zwar von der örtlich zuständigen heimischen Staatsanwaltschaft formal ein Übergabeverfahren eröffnet. Vollstreckt wird der Europäische Haftbefehl aber nicht, weil im konkreten Fall davon ausgegangen werden kann, dass die Benko von italienischer Seite unterstellten Delikte auch hierzulande ermittelt werden könnten. Benko wird von der Staatsanwaltschaft Trient unter anderem der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der Manipulation von Ausschreibungen, unrechtmäßiger Parteienfinanzierung und des Betrugs verdächtigt – sämtliche Delikte sich auch nach dem österreichischen Strafgesetzbuch strafbar.

Insider gehen davon aus, dass Benkos Rechtsvertreter dafür gesorgt haben bzw. sorgen werden, dass eine so genannte Kennzeichnung im Schengener Informationssystem vorgenommen wird. Damit wäre gewährleistet, dass jede österreichische Polizeidienststelle mit einem Blick in den Computer die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck präsent hat, Benko vorerst auf freiem Fuß zu belassen. Benko müsste dann nicht bei jeder Begegnung mit der Polizei befürchten, angehalten und mit dem Europäischen Haftbefehl konfrontiert zu werden.

Österreich eher nicht verlassen

Das Land verlassen sollte der 47-Jährige sicherheitshalber vorerst allerdings nicht. Das Risiko, dass aufgrund des von Italien erlassenen Haftbefehls im benachbarten Ausland die Handschellen klicken, wäre nicht unbeträchtlich.

mehr aus Wirtschaft

Der Euro, das Bargeld und die digitale Welt

Handels-KV: Einigung in der fünften Verhandlungsrunde

Italiens Justiz erlässt Haftbefehl gegen Benko

Signa-Insolvenz: Diese Luxus-Immobilien werden nun verkauft

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

1  Kommentar
1  Kommentar
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
rmach (16.714 Kommentare)
vor 14 Stunden

Bei uns ist es ja auch schön, oder?

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen