Varta-Kleinaktionäre pochen auf Entschädigung
ELLWANGEN. Nach der Hauptversammlung des angeschlagenen Batteriekonzerns Varta, an dem der österreichische Unternehmer Michael Tojner wesentlich beteiligt ist, wird eine Klage von Aktionärsschützern wahrscheinlicher.
Der Grund: Im Überlebenskampf will Varta die freien Aktionärinnen und Aktionäre ohne Kompensation aus dem Unternehmen drängen.
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Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Marc Tüngler, wirft dem Vorstand vor, die Interessen der Kleinanleger zu ignorieren. "Die Versammlung war eine Kampfansage", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
"Die Tür ist zwar noch nicht geschlossen. Wir sind im Verhandlungsstadium", sagte Tüngler. Aber der Druck auf Varta müsse steigen. Eine Auseinandersetzung vor Gericht sei daher wahrscheinlicher geworden. "Wir bereiten uns jetzt ganz konkret darauf vor. Nach dieser Hauptversammlung werden wir klarer werden müssen, was denn die Konsequenzen sind, wenn das Unternehmen den Streubesitz ohne Entschädigung rausdrücken will."
49,9 Prozent im Besitz der Kleinanleger
Der Varta-Vorstand informierte die Anleger auf einer außerordentlichen Hauptversammlung über die Lage des Konzerns. Die Veranstaltung am Montag fand hinter verschlossenen Türen statt. Die DSW vertritt zusammen mit Partnern nach eigenen Angaben mehr als 3.000 freie Varta-Aktionäre. Insgesamt sind aktuell noch 49,9 Prozent der Aktien im Besitz von Kleinanlegern. Mehrheitsaktionär Tojner hält 50,1 Prozent.
Der Batteriekonzern aus dem schwäbischen Ellwangen steckt schon länger in der Krise. Neben konjunkturellen Problemen stehen auch Managementfehler im Raum. In den ersten neun Monaten des Jahres 2023 hatte Varta rund 554 Mio. Euro Umsatz gemacht. Neuere Geschäftszahlen gibt es wegen eines Hackerangriffs nicht. Der Geschäftsbericht 2023 wird Ende Oktober erwartet, Angaben zum ersten Quartal 2024 im November.
Verständlich ist der Ärger, aber da müssen sich die Kleinaktionäre wohl eher beim deutschen Gesetzgeber schadlos halten, denn die Vorgangsweise dürfte dem neuen Gesetz entsprechen.