Dämpfer für die Stadt Linz im Streit um verschwundene Bilder
LINZ. Im Fall der verschwundenen Linzer Bilder, wonach die Stadt nach jahrelangem Rechtsstreit eine Schadenersatz-Zahlung in Millionenhöhe geleistet hatte, wurde der Antrag auf Wiederaufnahme von einem der beiden Prozesse, in einem Urteil des Linzer Richters Hermann Holzweber abgelehnt.
Ein weiteres Verfahren in der Causa soll ebenfalls kurz vor dem Urteil stehen. Laut einem Medienbericht gehe man davon aus, dass die Stadt Linz die Ablehnung bekämpfen wird.
Seit 2006 streiten die Erben der Kunstsammlerin Olga Jäger und die Stadt Linz um die Bilder, neben der Klimt-Grafik auch drei Werke von Egon Schiele. Die Eigentümerin hatte sie der Neuen Galerie geliehen. Als ihre Erben im Nachlass den Leihschein fanden und ihn einlösen wollten, waren die Werke verschwunden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zahlte die Stadt Linz schließlich insgesamt 8,34 Millionen Schadensersatz plus Zinsen.
Damit wäre der Fall erledigt - theoretisch. Denn im Juni 2016 entdeckte die Lentos-Vizedirektorin im Archiv zufällig ein Schriftstück, wonach die Mutter der Erben bereits 1990 die Bilderleihe aufgekündigt habe und damit - zumindest nach Rechtsmeinung der Stadt - die erst 16 Jahre später eingeklagten Schadensersatzansprüche verjährt seien. Dies war für Linz Anlass, eine Wiederaufnahme des Prozesses anzustreben, man scheiterte jedoch in zwei Instanzen. Erst der Oberste Gerichtshof kam zu der Ansicht, dass das Verfahren über die Wiederaufnahme fortgesetzt werden müsse, da jenes neue Beweismittel von der ersten Instanz nicht ausreichend gewürdigt worden sei. Die OÖN haben berichtet.
Vielleicht hängen einige Bilder in der SPÖ Zentrale in der Löwelstraße. Dorthin hat sich ja auch der Drozda eine Leihgabe des Belvedere mitgenommen.....
Schmutzige Stadt! Und damit meine ich nicht die Straßen!
Kurioses Urteil.
Was kann die Stadt Linz dafür, wenn die Bilder gestohlen wurden?
Ist der Leihschein überhaupt echt? Waren die Bilder überhaupt je in Linz?
Vielleicht wurden die Bilder sogar zurückgegeben, nur der Leihschein einfach nicht.
Und die Erben würden demnach doppelt abkassieren. Sie sind im Besitz der Bilder und wollen zusätzlich noch Schadenersatz.
Das wäre natürlich besonders dreist, doch gar nicht so unwahrscheinlich.
Das wurde alles nicht berücksichtigt.
Warum vertrauen Sie nicht einfach dem Urteil des Gerichtes? Die werden ja wohl auch nicht gewürfelt haben.