Illegale Kurzzeitvermietung: Bisher 337 Anzeigen in Wien
WIEN. Seit Sommer des Vorjahres sind strengere Regeln in Kraft.
WIEN. In Wien gelten seit 1. Juli des Vorjahres strengere Regeln für die touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Diese werden aber offenbar nicht flächendeckend eingehalten: Laut Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) sind bisher 337 Anzeigen bei der Baupolizei eingegangen.
Wien untersagt die Vermietung von Wohnungen, wenn die Mietdauer von 90 Tagen im Jahr überschritten wird. Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Für eine solche müssen aber unter anderem die restlichen Wohnungseigentümer im Haus zustimmen. 2024 sind laut Gaal 709 Anträge auf eine Bewilligung bei der Baupolizei eingegangen.
Mit 44 Anzeigen wurden die meisten Anzeigen im zweiten Bezirk vermerkt. Dahinter liegen der erste Bezirk mit 33 sowie der dritte Bezirk mit 28 Anzeigen. Nach deren Eingang wird zunächst eine Internetrecherche durchgeführt. Die Behörde sucht nach etwaigen Angeboten auf einschlägigen Plattformen wie "Airbnb" oder "Booking.com".
Rezeption in Häusern
Zusätzlich erfolgt in den meisten Fällen eine persönliche Begutachtung. Hierbei werden die betroffenen Wohneinheiten mit den gesichteten Internet-Angeboten abgeglichen. "Teilweise finden wir ganze Häuser, die unrechtmäßig vermietet werden. Von außen würde man das nicht vermuten, doch innen gibt es dann häufig eindeutige Anzeichen wie eine Rezeption", so die Baupolizei.
Mit der Bauordnungsnovelle sei es gelungen, den internationalen Trend zur Kurzzeitvermietung von dringend benötigtem Wohnraum zu regulieren, so Gaal. Es sei immer klar gewesen, dass man den ursprünglichen Gedanken der Vermietung der eigenen vier Wände während einer Abwesenheit bewahren wolle. Allerdings dürfe es nicht dazu kommen, dass Wohnungen im großen Stil dem Wohnmarkt entzogen würden, wie dies in anderen Metropolen der Fall sei.