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Studentin erstochen: Mordanklage fertig

Von Gerhard Lukesch, 18. Februar 2011, 00:04 Uhr
Studentin erstochen: Mordanklage fertig
Die Leiche der Studentin wies 200 Verletzungen auf. Bild: APA

WIEN. Nicht nur eine Verurteilung wegen Mordes, sondern auch die Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: Dies will die Staatsanwaltschaft Wien im Fall jenes Studenten, der im Juli 2010 seine Ex-Freundin erstochen und zerstückelt haben soll.

Stefanie P. (21), die am 1. Juli 2010 in einer Wohnung in Wien Hietzing getötet worden war, wies laut gerichtsmedizinischem Gutachten rund 200 Stich- und Schnittverletzungen auf.

Für die Staatsanwaltschaft Wien ist nach den Ermittlungsergebnissen Philipp Korotin (22) für die Tat verantwortlich: Sie brachte gestern eine Mordanklage gegen den Mann ein. Zusätzlich will die Staatsanwaltschaft auch eine Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: Dem 22-Jährigen wurde im psychiatrischen Gutachten eine „hochgradig auffällige Persönlichkeitsstruktur“ attestiert. Diese würde allerdings die Zurechnungsfähigkeit nicht aufheben.

Der psychiatrische Sachverständige widerspricht in dem Gutachten der jetzigen Aussage des 22-Jährigen. Der Angeklagte sagt jetzt aus, er wäre bei dem Treffen mit Stefanie durch eine schwere Alkoholisierung eingeschlafen. Erst am nächsten Morgen hätte er beim Aufwachen die Tote vorgefunden. Zunächst hatte Philipp Korotin in den ersten Verhören bei der Polizei angegeben, ihm wäre ein „Unfall“ während eines von der jungen Frau erwünschten SM-Rollenspiels „passiert“.

Der psychiatrische Gutachter räumt zwar in seiner Expertise ein, dass der Mann wahrscheinlich berauscht gewesen sei, dennoch sei er laut dem Sachverständigen voll zurechnungsfähig gewesen.

Weitere Taten möglich

Weil Philipp Korotin seine Ex-Freundin Stefanie P. nicht nur erstochen, sondern auch vor der Zerstückelung der Leiche am Bauch und im Genitalbereich verstümmelt haben soll, besteht laut Anklage ein hohes Risiko einer Wiederholungstat: „Bei dem Angeklagten ist von einer allgemein erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Verüben von sexuellen Straftaten auszugehen“, stellte der Gutachter fest.

Der Prozess gegen Philipp Korotin soll bereits in den kommenden Wochen stattfinden.

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