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27 Personen aus Pflege- und Wohnhaus in Hartkirchen evakuiert
HARTKIRCHEN. Wegen Überflutungen mussten am Samstagnachmittag 27 Menschen aus einem Pflege- und Wohnhaus für Menschen mit schwerer Behinderung evakuiert werden.
Wie der Bürgermeister von Hartkirchen, Wolfram Moshammer gegenüber dem ORF OÖ bestätigte, war das Wohnhaus vom Wasser umschlossen. Zehn Zentimeter hoch stand das Wasser im Gebäude. "Ein Bach konnte nicht mehr in die Aschach abfließen, deshalb wurde das Institut Hartheim evakuiert", sagte Moshammer.
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Der Baugrund war sicher spottbillig. Da gabs wohl dann ganz schnell die Zustimmung der Sozialabteilung des Landes Oö und die entsprechende Förderung für den betroffenen Sozialverein. Die Gier is hoid wos Schiachs.
Diese Bebauung ist ähnlich wie wenn sich jemand neben der Autobahn einn Haus baut um sich anschließend über den Autolärm zu beklagen.
Ich nenne es einen Schildbürgerstreich so etwas zu tun, die Verantwortlichen kommen wohl aus der Politik und da ist natürlich nichts Fundiertes zu erwarten!
So alt schaut das Gebäude nicht aus, als das man Erkenntnisse der letzten Hochwässer bei Bebauungsplan und Errichtung hätte einfließen lassen können...
Hoffe, es wird nicht zu teuer und die Bewohner haben dennoch unaufgeregte Weihnachten!
Da wäre baulich schon eine höhere Situierung angemessen gewesen. Dazu kennen die örtlichen Politiker bzw. Bauamt die Gegebenheiten.
Sehr höflich formuliert. 😂
Ein Schildbürgerstreich dort zu bauen!!
Zunächst:
Wie konnte der Gemeindrat dortselbst eine Baugenehmigung erteilen, ohne Schutzmaßnahmen zu Bedingung machen.
Sodann:
Um dieses Areal wäre ein relativ niedriger Damm als Hochwasserschutzb zu errichten. Die Kosten hat zu gleichen Teilen der Betreiber und der Gemeindrat zu tragen.
Schließlich:
Den pflegebedürftigen Bewohnen
dennoch ein frohes Weihnachtsfest,
auch wenn der kurzfristige Ortswechsel ein zusätzliche Beeinträchtigung ist!!
Der Gemeinderat erteilt im Normalfall keine Baubewilligungen, Baubehörde ist meistens der Bürgermeister. Oder die BH, bei bestimmten Sachen.P
Wer weiß, vielleicht wurden Schutzmaßnahmen vorgeschrieben und diese waren aber a) zu wenig oder b) wurden nicht ausgeführt? Vor allem letzteres soll ja auch hin und wieder vorkommen ...
Zum Damm - man darf nichts machen, das den Wasserabfluss zum Nachteil eines Ober- oder Unterliegers verändert. Ein Damm würde das Wasser vermutlich auf einem Nachbargrundstück stehen lassen, das wäre auch wieder nicht erlaubt. Also müsste nach einer anderen Lösung gesucht werden. Kenne aber die Besitzverhältnisse dort natürlich nicht.
Aber Probleme gibts dort jetzt sicher und Vorwürfe vermutlich noch viel mehr.