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276 Hinweise zu Missständen: "Kein Tier zu erwerben, ist oft der beste Tierschutz"

Von Lena Gattringer, 16. Juli 2024, 13:03 Uhr
cute little kitty sitting on big golden dog on bed with pillows
Mehr als 50 Prozent der Anfragen bei der Tierschutzombudstelle betraf Hunde und Katzen. Bild: Colourbox

LINZ. Unter anderem 649 Anfragen zum Tierschutz, 453 Verwaltungsstrafverfahren und neun Tierhaltungsverbote - das ist die Bilanz der Tierschutzombudsstelle Oberösterreich für 2023. Die Zahlen sind im Vergleich zum Jahr davor in allen Zuständigkeitsbereichen gestiegen.

"Es gibt einen stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema, dennoch zeigen aktuelle Negativbeispiele, dass der Tierschutz noch weiter vorangetrieben werden muss", sagt Tierschutzlandesrat Michael Lindner (SP) bei der heutigen Pressekonferenz. 

Eines dieser Negativbeispiele ist ein aktueller Fall in Eidenberg, bei dem ein Landwirt sechs Rehkitze bei der Mahd getötet haben soll.

"Das Tierschutzgesetz schützt alle Tiere. Maßnahmen zum Schutz müssen getroffen werden und es gibt eine Hilfeleistungspflicht gegenüber der Tiere", sagt Tierschutzombudsfrau Cornelia Rouhda-Mülleder, die als ausgebildete Tierärztin seit 2018 diese Funktion inne hat. 

Fragen zu Hund und Katz'

Die Tierschutzombudsstelle ist eine der ersten Anlaufstellen bei allen Fragen rund um den Tierschutz und seit 2005 in allen Bundesländern gesetzlich verankert. Im vergangenen Jahr wurden in Oberösterreich 649 Anfragen beantwortet, der Großteil davon betraf Hunde (29 Prozent) und Katzen (26 Prozent), wobei davon 135 Mal Fragen zur Zucht und Qualzucht gestellt wurden. Die allgemeine Haltung von Hunden wurde 100 Mal besprochen, das Hundehaltergesetz 33 Mal.

Auf Platz drei liegen allgemeine Tierschutzthemen mit 15 Prozent. Weitere 10 Prozent der Anfragen drehten sich um Nutztiere. "Viele wissen nicht, welche Haltung bei uns erlaubt ist und welche nicht", sagt Rouhda-Mülleder. 

Gemeldete Missstände

Als Zwischeninstanz zwischen Bürgern und Behörden ist die Tierschutzombudsstelle auch mit der Behandlung von Missstandsmeldungen betraut. Viele Bürger wenden sich mit Hinweisen auf mögliche Übertretungen des Tierschutzgesetzes an die Ombudsstelle, wenn sie sich nicht direkt an die Behörden richten möchten. "Manche möchten damit einen  Nachbarschaftsstreit verhindern", sagt Rouhda-Mülleder. Die Anzahl der Meldungen stieg in den vergangenen Jahren konstant an.

Waren es 2019 noch 164 direkte und indirekte Hinweise, wurden 2023 bereist 276 etwaige Missstände gemeldet. "Bei einem Viertel konnten keine Mängel gefunden werden, beim Rest aber Tierleid aufgedeckt und beendet werden", sagt die Tierärztin. 

Tätigkeit bei Strafverfahren 

Im vergangenen Jahr wurden 453 Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz neu eingeleitet, in die Rouhda-Mülleder in ihrer Funktion eingebunden war. Auch in diesem Bereich waren Hunde die meist betroffenen Tierart. In161 Fälle wurden unter anderem fehlende Kennzeichnung und Registrierung oder Mängel in der Haltung - beispielsweise die verbotene Anbindehaltung - thematisiert.  

Am zweithäufigsten wurden Fälle mit Rindern behandelt, die zum Beispiel unzureichend eingestreute, trockene Liegeflächen zur Verfügung hatten und die Ställe hochgradig verschmutzt waren. "Die Verschmutzung bei Tieren ist kein Schönheitsfehler", sagt die Tierschutzsombudsfrau. Es gelte als Tierquälerei, da Tiere einen Säuberungsdrang haben und sich unter dem Schmutz auch Ekzeme bilden können. 

Tierhalteverbot

195 der Verwaltungsstrafverfahren betrafen die Paragrafen 5 bis 7 des Tierschutzgesetzes, die das Verbot der Tierquälerei, der Tötung von Tieren und von Eingriffen an Tieren beinhalten. Auch diese Zahl ist deutlich gestiegen, waren es 2022 noch 118 Verfahren und im Jahr davor 104. 

Als schwerste Strafsanktion der Behörde kann das Verbot, Tiere zu halten, ausgesprochen werden. Elf Verfahren wurden dazu 2023 eingeleitet. In neun Fällen wurde letztendlich ein Tierhaltungsverbot auch verhängt, wobei sieben davon auf Dauer gelten. In einem Fall ist es auf 20, in einem weiteren auf zehn Jahre beschränkt. 

Fünf weiter Verbote wurden angedroht.

Qualzucht 

Ein Schwerpunktthema ist die Qualzucht von Tieren, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Diese Art der Züchtung ist in Österreich verboten. Bekannt sind bei Hunden die kurzschnäuzigen Rassen wie Französische Bulldogge oder Mops, die laut der Expertin aufgrund der verkürzten Atemwege ständig an Atemnot leiden. Faltohrkatzen, deren typische Ohrform auf einen Knorpelschaden zurückgeht, hätten diese Schäden im ganzen Körper und sollten deswegen nicht gezüchtet werden. 

Es seien aber nicht nur die optisch sichtbaren Qualen, sondern man müsse auch auf "unsichtbare" Erbkrankheiten achten, sagt Rouhda-Mülleder. "Tierbesitzer müssen mündig werden und sich vergewissern, dass nur mit gesunden Tieren gezüchtet wird." Oft sei es der größte Tierschutz, kein Tier zu erwerben, so die Tierärztin. 

Ausbildung der Halter

Spätestens seit der Novelle im Hundehaltergesetz wird vermehrt auf die Ausbildung von (künftigen) Tierhaltern geachtet. In Kooperation des Tierschutzlandesrats und dem Verein "Tierschutz macht Schule", dem Rouhda-Mülleder als Mitbegründerin und Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats vorsteht, werden auch die Jüngsten der Gesellschaft in Sachen Tierschutz und artgerechter Haltung geschult. "Kinder können in Familien ein gutes Korrektiv sein", sagt Lindner.  

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Autorin
Lena Gattringer
Redakteurin Regionales
Lena Gattringer
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1  Kommentar
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Gugelbua (32.901 Kommentare)
am 17.07.2024 10:48

Menschen sind auch grausam und dumm darunter leiden viele Tiere ❗

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