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Pensionist übersah Fußgänger auf Zebrastreifen
GALLNEUKIRCHEN. Ein 82-Jähriger übersah am Dienstagnachmittag zwei 19-jährige Frauen, die die Straße auf einem Schutzweg überqueren wollten.
Ein 82-Jähriger aus Gallneukirchen fuhr in seinem Pkw am Mittwoch im Ortsgebiet Gallneukirchen stadteinwärts. Gleichzeitig überquerten gegen 16:20 Uhr eine 19-jährige Linzerin und eine gleichaltrige Welserin einen Fußgängerübergang. Laut Angaben des Lenkers dürfte er die auf dem Schutzweg gehenden jungen Frauen zu spät bemerkt haben. Trotz Vollbremsung stieß er sie nieder. Die 19-Jährigen wurden verletzt und mit der Rettung Gallneukirchen in das AKH Linz gebracht.
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...ab einer gewissen Altersgrenze diskutiert.
Irgendwie komm ich aber von dem Gedanken nicht los, dass ich persönlich einen 80-jährigem am Steuer eines PKWs den IMMENS ZAHLREICHEN jugendlichen (oder noch jungen) Fahrern vorziehe, die während der Autofahrt ständig aufs Handy starren, Telefonieren oder noch schlimmer, SMS oder sonst was schreiben.
Lieber a bissl schlecht sehen, als gar nichts sehen!
was einer mit den recht alten nussknackern im strassenverkehr erlebt.da könnte man ein buch schreiben.aber geschehen wird nichts,weder seitens der behörden mit überwachung,als auch von der politik ,wer spielt den leichtfertig mit wählerstimmen.
ein 18jähriger Frischling eine knallrote Ampel "übersehen" hat und einen unschuldigen 75jährigen Autofahrer regelrecht abgeschossen hat.
Was sagst Du dazu? Was mach ma mit dem 18jährigen?
ab 70 Jahren jährliche Untersuchung der Fahrtauglichkeit!
also Führerschein und Auto bageben, hinein in den Bus uder zur ÖBB!
soll er doch gefälligst zu Fuß an seinen Arbeitsplatz kommen, der 70jährige.
Ein gefundenes Fressen für die Bürokratie und Fahrschulen. Wieder mehr überprüfungen.
werden sofort verpflichtende Sachverständigengutachten ab dem 50. L.J. fordern.
P.S.: "Es ist Fußgängern in Österreich nicht verboten, sich vom (anhaltenden) Verkehr zu überzeugen"!
kein Besserwisser oder sonst was zu sein, um prinzipiell die Fahrtüchtigkeit eines 82jährigen hinterfragen zu dürfen. Und wenn es in der StVo heißt: "Der Lenker eines Fahrzeuges hat einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet, oder diesen erkennbar benützen will, das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen." dann ist vor allem zu fragen, ob man in dem Alter in der Lage ist, zweifelsfrei zu "erkennen".
die Änderung der StVG ist ja auch erst einige Jahre alt, das können Führerscheinbesitzer seit den 40ern natürlich nicht wissen, denn die wissen sowieso alles besser.
erstens heißt es StVO = Straßenverkehrsordnung,
zweitens hast du davon noch nie was gehört!
sind dir Fußgänger wahrscheinlich wurscht.
Oder bist du auch so ein b.. Schweizer?
trotzdem ist es NICHT verboten, zu schauen!