Darf man überall baden – und was, wenn was passiert?
LINZ. Der Unfall im Rodltal, bei dem eine 44-Jährige verletzt wurde, wirft Fragen auf. Darf man überall baden gehen? Und wer haftet, wenn etwa wie am Sonntag ein Baum umfällt?
Entlang von Bächen und Flüssen findet man sie regelmäßig: Plätze, die geradezu danach schreien, dass man sich hier zumindest für eine kurze Rast niederlässt und badet. Und sie werden auch gerne genutzt – ob an der Großen Mühl, der Aist oder im Pesenbachtal. Oder, wie am Sonntag, im Rodltal in Gramastetten.
Die Lage ist nicht ganz einfach, heißt es seitens der Landwirtschaftskammer. Zum einen sei die Frage: Handelt es sich um ein Waldgrundstück? Denn auf Privatgrund dürfe man natürlich nicht einfach gehen, in einen Wald zur Erholung aber schon. Ob man aber auch im Bach oder Fluss baden dürfe, hänge von den Besitzverhältnissen ab. Im Wasserrechtsgesetz sei geregelt, dass man in öffentlichen Gewässern baden dürfe – private dürfen aber nur zum Trinken genutzt werden. Die meisten größeren Flüsse seien aber in öffentlichem Besitz.
Neue Bestimmungen für Bäume
Was Bäume betrifft, gibt es seit Mai neue Bestimmungen. Jetzt muss ein Geschädigter nachweisen, dass der Besitzer seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Waldbäume sind davon ausgenommen, sie fallen weiter unter das Forstgesetz. Und da heißt es: Entlang von öffentlichen Wegen haften die Grundeigentümer, Eschen etwa müssen regelmäßig begutachtet und der Zustand dokumentiert werden.
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das ist ganz einfach:
wer die Freiheit im Wald und Bach genießen will haftet für sich selbst.
Und Eltern haften für ihre Kinder.
Nicht anders soll und darf es sein.
Eigenverantwortung - das Wort kennen anscheinend die Leute nicht.