Führerscheinloser Suchtgiftlenker aus dem Verkehr gezogen
SANKT MARIEN. Am gestrigen Montagabend hielten Polizisten in Nöstlbach, Gemeinde St. Marien, einen Pkw-Lenker aufgrund dessen auffälligen Fahrweise an.
Bei der anschließenden Lenker- und Fahrzeugkontrolle konnte der vorerst unbekannte Lenker keinen Führerschein vorzeigen. Da er bei der Überprüfung seiner Identität mehrfach falsche Angaben machte, wurde ihm die Festnahme angedroht. Erst da gab der Mann, ein 31-jähriger Linzer, seine Daten bekannt und gab weiters an, noch nie im Besitz einer Lenkberechtigung gewesen zu sein.
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Ein durchgeführter Alkomattest verlief negativ. Da bei dem Linzer deutliche Symptome einer möglichen Beeinträchtigung durch Suchtmittel festgestellt werden konnten, wurde dieser zur klinischen Untersuchung aufgefordert. Bei dem 31-Jährigen fuhr ein 29-jähriger beschäftigungsloser kameruanischer Staatsangehöriger aus Wien mit.
Weiters konnten die Polizisten aus dem Innenraum des PKW deutlichen Suchtmittel-Geruch wahrnehmen. Bei der Durchsuchung des PKW konnten ca. 50g Cannabiskraut aufgefunden und vorläufig sichergestellt werden.
Beide Männer wurden zur Polizeiinspektion Neuhofen/Krems verbracht. Dort zeigte sich der 31-Jährige zum Besitz des sichergestellten Suchtmittels und des regelmäßigen Suchtmittelkonsums geständig. Bei der von einer Ärztin durchgeführten klinischen Untersuchung wurde die Fahruntauglichkeit des 31-Jährigen festgestellt. Anzeigen folgen.
Genau auf der Strecke, auf der ich meine Tochter besuche. Man weiß nie, wer einem entgegenkommt...
Bitte endlich die Gesetzeslage anpassen: Fahren ohne Führerschein = Gemeingefährdung
Gemeingefährdung ist ein Straftatbestand des Strafgesetzbuches für bestimmte Formen gemeingefährlichen Handelns bzw. des Herbeiführens gemeiner Gefahren.
Strafbar macht sich, wer fahrlässig § 177 oder vorsätzlich § 176 eine Gefahr für Leib oder Leben § 89 einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbeiführt. Das Strafmaß beträgt bei Vorsatz bis zu zehn Jahre; bei Fahrlässigkeit bis zu einem Jahr.
Die Strafen für derartige Delikte sind viel zu gering. Hoffentlich verschärft die neue Bundesregierung die Strafen drastisch, um Geld in die maroden Staatskassen zu spülen.