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Infoveranstaltung: Pensionen und Ihr gutes Recht

Von OÖN, 17. November 2023, 00:04 Uhr
Infoveranstaltung:Pensionen und Ihr gutes Recht
Bei Pensionsantritt tauchen auch Fragen bezüglich der Abschläge auf. Bild: (cb)

LINZ. Nach einem langen und oft harten Arbeitsleben können Beschäftigte in Pension gehen.

Rund um das Thema Ruhestand stellen sich unzählige Fragen: Wann kann ich frühestens in Pension gehen? Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen? Muss ich wirklich 45 Jahre arbeiten gehen? Ab wann müssen auch Frauen bis zum 65. Lebensjahr arbeiten? Wo muss ich die Pension beantragen? Wie funktioniert das mit der Altersteilzeit? Was bedeutet es, dass die Blockvariante abgeschafft wurde?

"Achtung, Falle! Pensionen und Ihr gutes Recht" am Montag, 20. November, im Stadtsaal Steyr; Beginn ist 18 Uhr. Eintritt ist frei, um Anmeldung wird gebeten – per Mail an die Adresse achtung.falle@akooe.at oder über den untenstehenden QR-Code.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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edlein676 (228 Kommentare)
am 17.11.2023 16:17

In meinem Fall sind es 50 Arbeitsjahre.
Mit 15 Jahre angefangen zu arbeiten und bis 65 Jahre Regelpension.

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hasta (3.082 Kommentare)
am 17.11.2023 09:52

Nach 45 Beitragsjahren soll jeder abschlagsfrei in Pension gehen können. Wer vorher in die Pension gehen möchte hat entsprechende Abschläge zu akzeptieren. Das Alter sollte für den Pensionsantritt nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Allerdings sollten Kindererziehungszeiten und Präsenzdienst vollständig angerechnet werden.

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teja (6.218 Kommentare)
am 17.11.2023 07:51

Die Pensionshöhe soll sich nach den eingezahlten richten.

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kpader (11.508 Kommentare)
am 17.11.2023 07:57

Bei einer Regelpension ist das eh so.

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