Vor 100 Jahren brachte Gockel an Grenze Amtsschimmel zum Galoppieren
BRAUNAU / SIMBACH. Soldat durfte auf Heimreise Gockelhahn nicht lebendig importieren.
Manfred und Tamara Rachbauer mit einem bürokratisch-historischen Schmankerl, das sich im Spätsommer vor 100 Jahren an der Grenze zwischen Braunau und Simbach abgespielt hat: Ein importierter Gockelhahn hat damals beim Zoll den Amtsschimmel galoppieren lassen.
Im Mittelpunkt standen dabei ein Soldat, ein serbischer Hahn und ein bayerischer Zollbeamter. Mit dem Frühzug traf im Braunauer Bahnhof ein deutscher Soldat ein, der unter seinem Reisegepäck auch einen Hahn dabei hatte. Bei dem lebendigen Mitbringsel handelte es sich um einen serbischen "Kikeriki-Hahn". Der Soldat hatte das Prachtexemplar auf die weite Reise zur Aufzucht für seinen Hühnerhof nach Bayern mitgenommen.
Es hatte viel Mühe und Sorge gekostet, das Tier auf der weiten Reise von Serbien lebend und munter zu erhalten, nun sollte er im heimischen Hühnerstall seine weiteren Dienste verrichten. Viel hatte der Soldat in den vier Jahren seit Ausbruch des Ersten Weltkrieges im Jahr 1914 erlebt – und dann auch die Bürokratie.
Ein Simbacher Zollbeamter machte den Soldaten an der Innbrücke nämlich darauf aufmerksam, dass die Einfuhr des lebenden Hahnes aus Serbien ausgeschlossen sei. Strenge Bestimmungen verbieten dies, wenn nicht der Besitzer des lebenden Tieres eine ganze Reihe von Urkunden und Bewilligungen besitze.
Mit dem Hahn durfte der gute Mann also nicht nach Hause zur harrenden Mutter und zur liebenden Braut. Der Zollbeamte gab dem Soldaten den Rat, das Vieh ganz einfach jenseits der Grenze zurückzulassen und dann die Reise fortzusetzen. Doch dazu wollte sich der Eigentümer des Hahnes nicht entschließen. Da wollte er schon lieber, so schwer es ihm auch fiel, das arme Tier, das er während der ganzen langen Reise so sorgsam betreut hatte, umbringen.
Das ginge auch, wurde ihm erklärt, und dann dürfte er das getötete Federvieh über die Grenze bringen. Denn die Bestimmung, die dem lebenden Hahn den Übertritt über die bayerische Grenze verwehrt, gelte nicht für den toten Hahn. Kurz entschlossen fasste der Soldat seinen Säbel, wurde aber sofort eingebremst. Denn nach den strengen Vorschriften durfte die Schlachtung des Tieres nicht auf bayerischem Boden erfolgen.
Nach einigem Hin und Her musste der Soldat in Begleitung des Zollbeamten zu den Grenzpfählen wandern. Über der Mitte der Innbrücke, auf österreichischer Seite, wurde dem Hahn der Kopf abgeschlagen. Der solcherart "amtsbehandelte" tote Hahn durfte nun die Reise nach Simbach unbehindert fortsetzen.