Corona: Strengere Maßnahmen bei den Nachbarn
ROTTAL-INN. Nur fünf Personen dürfen sich auf öffentlichen Plätzen und im Privaten treffen, Sperrstunde vorverlegt
Bei den Nachbarn in Bayern schrillen die Corona-Alarmglocken: Der Landkreis Rottal-Inn (Städte Simbach, Pfarrkirchen, Eggenfelden) hat den Indizienwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Das Landratsamt beschloss deshalb strengere Maßnahmen, die seit heute, Donnerstag, 15. Oktober, bis vorerst Mittwoch, 21. Oktober, gelten. Das Maßnahmenpaket ist umfangreich. So ist es verboten, wenn sich mehr als fünf haushaltsfremde Personen im öffentlichen Raum treffen, zum Beispiel in Parks. Diese Regelung gilt laut Landratsamt auch im Privaten und soll bei Einladungen in Privatwohnungen etc. berücksichtigt werden.
Ausschankstop ab 23 Uhr
Die Fünf-Personen-Regel muss auch in der Gastronomie eingehalten werden. Gastronomen sind aufgerufen, die Bestuhlung in ihren Lokalen dementsprechend anzupassen. Zudem wurde die Sperrstunde vorverlegt: Ausschank nur noch bis 23 Uhr, ausgenommen sind Lieferungen oder das Abholen von Speisen und Getränken.
Bei Privatveranstaltungen in öffentlichen oder angemieteten Räumen im Landkreis Rottal-Inn, sprich Hochzeiten, Beerdigungen, Vereins- oder Parteisitzungen dürfen 25 Personen teilnehmen. Wenn diese draußen stattfinden, dann maximal 50. Der Veranstalter muss ein schriftliches Hygienekonzept vorlegen. Strenger wird auch der Besuch von Menschen in Pflegeheimen oder in Krankenhäusern geregelt. Hier gilt eine ähnliche Regel wie in den oberösterreichischen Krankenhäusern: Ein Besucher pro Tag für einen Patienten oder Bewohner. Ausgenommen sind Eltern, die ihre minderjährigen Kinder im Krankenhaus auch weiterhin gemeinsam besuchen dürfen.
Von einer Maskenpflicht während des Unterrichts wird abgesehen. Nach bisherigen Erfahrungen spiele die Ansteckungsrate in Schulklassen mit positiv getesteten Schülern eine untergeordnete Rolle, so das Landratsamt.