"Gemeinsames Ziel ist das Wohlergehen des Kindes"
INNVIERTEL. Seit zehn Jahren gibt es Familien- und Jugendgerichtshilfe in Ried.
Seit zehn Jahren gibt es in Ried die Familien- und Jugendgerichtshilfe. Diese bundesweite Organisation wird im Auftrag der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig. Ziel ist es, durch fundiertes Fachwissen und neutrale Gutachten eine faire Entscheidungsfindung bei verschiedenen Verfahren zu ermöglichen. Die Familiengerichtshilfe, die unter anderem bei Fürsorgestreitigkeiten beim Finden einer Lösung helfen soll, wird stets im Auftrag des Gerichts tätig und ist keine allgemeine Beratungsstelle.
"Es geht dabei immer um das Kindeswohl", sagte Veronika Leibetseder, Bereichsleiterin der Familien- und Jugendgerichtshilfe (FJGH) des OLG Linz bei einem Besuch in Ried. Mit der Arbeit in Ried zeigte sich Leibetseder trotz der überdurchschnittlich hohen Auslastung zufrieden. Das Team leiste hervorragende Arbeit.
Können sich die Eltern bei einem Fürsorgestreit nicht einigen, muss das Gericht eine Entscheidung treffen. Fachkräfte der Familienrechtshilfe können in so einem Fall, wenn sie vom Gericht beauftragt werden, eine Stellungnahme mit der aus ihrer Sicht besten Lösung für das Kind einbringen.
Auch bei der Klärung des Kontaktrechts (Besuchsrecht) kann die Familiengerichtshilfe unterstützend agieren. Derzeit arbeiten in Ried eine Psychologin und vier Sozialarbeiter. Aufgrund von Karenzen sei man derzeit etwas unterbesetzt, sagte Alexander Eitzinger, Teamleiter in Ried, bei einem Tag der offenen Tür für Netzwerkpartner und Vertreter der Justiz mit Claudia Hubauer, Präsidentin des Landesgerichts Ried, an der Spitze.
1700 Aufträge seit 2014
Im vergangenen Jahrzehnt habe man in Ried insgesamt rund 1700 Aufträge der Innviertler Gerichte und der Staatsanwaltschaft erledigt. "Die Zusammenarbeit mit Richtern, Staatsanwälten und Netzwerkpartnern funktioniert ausgezeichnet. Das gemeinsame Ziel ist das Wohlergehen des Kindes. Meinungsverschiedenheiten werden auf kurzen Wegen in persönlichen Gesprächen geklärt. Mit dieser Zusammenarbeit sind wir im Innviertel gesegnet, bundesweit schaut das etwas anders aus", sagte Eitzinger. "Kinder sind unsere wertvollsten, aber auch verletzlichsten Teile der Gesellschaft, daher müssen wir die Sicherheit und das Wohlbefinden sicherstellen", betonte Gerichtspräsidentin Hubauer. Umso wichtiger sei es, diese Institutionen mit ausreichendem und gut qualifiziertem Personal auszustatten. Das sei nur mit einer dementsprechenden Entlohnung möglich, so Hubauer.
Die Jugendgerichtshilfe unterstützt die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn Jugendliche oder junge Erwachsene zwischen 14 und 20 Jahren einer Straftat beschuldigt werden. Es wird nicht nur der unmittelbare Kontakt zu den jungen Straftätern aufgenommen, auch die Lebensumstände werden beleuchtet. Die Ergebnisse werden dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft als Grundlage für juristische Entscheidungen zur Verfügung gestellt.