Reihenhäuser: Höchstgericht kippt Flächenwidmung
WIEN/BRAUNAU. Anrainer wehrt sich mit Erfolg gegen ein in Jeging in Bau befindliches Reihenhausprojekt.
Erfolgreich gegen ein in Jeging in Bau befindliches Reihenhausprojekt hat sich ein Nachbar gewehrt. Gebaut werden sollten acht Reihenhäuser samt Carports sowie zwei Doppelhäuser mit Carports. Der Nachbar, der dagegen Beschwerde erhoben hat, wohnt auf der anderen Seite der fünf Meter breiten Gemeindestraße. Der Verfassungsgerichtshof hat nun den Flächenwidmungsplan der Gemeinde aufgehoben. Der Projektbetreiber hatte die Baubewilligung 2019 beantragt, der Bürgermeister erteilte die Genehmigung im Mai 2020.
Der Weg durch die Instanzen
Der Anrainer schickte dagegen eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht in Linz: Durch die dichte Verbauung seien massive, gesundheitsbelastende Lärmemissionen zu erwarten und die kleine Straße sei gar nicht geeignet, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Doch das Gericht wies die Beschwerde ab: Der Anrainer sei zwar ein "Nachbar" gemäß der oberösterreichischen Bauordnung und genieße Parteistellung. Er habe im Verfahren aber keinen Rechtsanspruch darauf, dass sich auf einer öffentlichen Straße die Verkehrsverhältnisse nicht ändern dürfen.
Weiters urteilte das Landesverwaltungsgericht, es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das örtliche Entwicklungskonzept und den Flächenwidmungsplan, in dem die Grundstücke zuvor von Grünland in Bauland umgewidmet worden waren. Es sei daher unbedenklich, dass die bestehende Mühlholz-Siedlung in direkter Nähe zum Ortskern ausgebaut werden solle, so das Gericht. Zudem verwies das LVwG darauf, dass der Anrainer im Anhörungsverfahren zur Umwidmung doch gar keine Stellungnahme abgegeben habe. Der Betroffene wandte sich an den Eggelsberger Rechtsanwalt Gerald Priller, der eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Wien einbrachte. Mit Erfolg. Der VfGH hob die maßgeblichen Teile des Jeginger Flächenwidmungsplans und des örtlichen Entwicklungskonzepts nach einem amtswegigen Verordnungsprüfungsverfahren auf.
Denn im Zuge der Flächenwidmungsänderung im Jahr 2016 führte die Gemeinde zwar eine Kundmachung durch, doch diese habe keinen Hinweis auf die Möglichkeit enthalten, dass die Bürger dagegen Einwände sowie Anregungen einbringen können.
Das sei "kein bloß kleinerer Verstoß gegen Formvorschriften, sondern ein erheblicher Verfahrensmangel", betonte das Höchstgericht und hob die Jeginger Verordnungen wegen Rechtswidrigkeit auf. Wie es nun in Jeging weitergeht, ist offen. Anwalt Priller vertritt die Rechtsansicht, dass auf den Baustellen in Mühlholz nicht weitergebaut werden darf.
Mit dem Nachbar werden die Bewohner der neuen Häuser sicher ihre Freude haben.
Wird eh nicht weiter gebaut. Wer soll dort einziehen?
@doc* , nach Sanierung des Formalfehlers wird weiter gebaut werden können und die Besitzer danach einziehen. Es ist aus dem Artikel nur ein Formalfehler als Entscheidungsgrund erkennbar und keiner, welcher sachlich gegen die Umwidmung sprechen würde.
wegen eines formfehlers aufgehoben.
na dann wird wohl einfac hdasselbe nocheinmal beschlossen und diesmal mit dem hinweis, dass man vorschläge machen kann. damit wird das ganze nur verzögert. mehr nicht.
wenn man keine nachbarn haben will, muss man den nachbarsgrund kaufen.
Der Kläger wohnt eh schon auf einer 1500m² Parzelle...
Wahrscheinlich hat er nur Angst um seine gute Aussicht und dass ihm jemand in seinen Garten schauen könnte.
Gibts jetzt zwei Artikel zum gleichen Thema?