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E-Scooter boomen in Linz: Was ist erlaubt, was verboten?

Von Julia Popovsky und Reinhold Gruber, 11. März 2019, 00:04 Uhr
E-Scooter boomen in Linz: Was ist erlaubt, was verboten?
Einige Linzer sind schon mit dem E-Scooter durch die Stadt geflitzt: Bei der Nutzung der Roller gibt es einíges zu beachten. Bild: Tier Mobility

LINZ. Der trendige Roller wird heuer das Bild auf den Radwegen und Gehsteigen der Stadt prägen und wohl so manchen Konflikt auslösen.

Es mag diese Woche noch kälter werden, aber der Blick hinaus verrät es längst: der Frühling ist nah. Erkennbar ist dies nicht nur an der längeren Helligkeit des Tages, sondern auch daran, dass sich in Linz die Gehsteige und Radwege wieder mit Leben befüllen.

Fußgänger und Radfahrer müssen allerdings mit neuer Konkurrenz auf dem nicht größer werdenden Straßenraum rechnen: die E-Scooter sind spürbar im Kommen. Verstärkt wird dies noch durch den Start der Verleih-Dienste wie "Tier Mobility" oder "Arolla". Und bald könnten ihnen noch weitere folgen. "Ich habe bisher mit acht Anbietern Gespräche geführt", sagt der zuständige Vizebürgermeister Markus Hein (FP).

Vieles ist noch nicht so klar

So cool es auch aussieht, mit einem E-Scooter durch die Straßen zu düsen, so werfen sich vor dem Beginn der schönen Jahreszeit einige Fragen auf. Vor allem stellen sich andere Nutzer des Straßenraumes die Frage, ob sie den Scooter-Fahrern nun Vorrang geben müssen oder nicht. Die OÖNachrichten haben sich in Linz umgehört und sind dabei zum Schluss gekommen ist, dass längst noch nicht alles so glasklar ist, wie es den Anschein haben sollte.

Denn während etwa der ÖAMTC ein Handyverbot fordert, ist das Telefonieren während des Fahrens laut Heinz Oberauer vom Linzer Stadtpolizeikommando ohnehin nicht erlaubt: "Das Telefonieren ist verboten, theoretisch wäre aber die Nutzung einer Freisprechanlage wie im Auto möglich."

Fahren darf man mit E-Scootern überall dort, wo man auch mit Fahrrädern unterwegs sein darf – mit allen Vorzügen und Einschränkungen. Denn während das Fahren gegen die Einbahn, sofern es für Radfahrer erlaubt ist, möglich ist, dürfen auch E-Scooter-Fahrer die Radwege nicht in der falschen Richtung nutzen, wie es des öfteren auf der Nibelungenbrücke zu beobachten ist.

Der ÖAMTC wünscht sich zudem eine Lösung für das Problem, dass während der E-Scooter-Fahrt "nur schwer Handzeichen" gegeben werden können.

Generell seien, gerade in Fußgängerzonen wie der Linzer Landstraße, alle Verkehrsteilnehmer gefordert, aufzupassen und sich nicht gegenseitig zu behindern, so Hein. Wenn es regnet, sollte man jedenfalls keine Spritztour mit dem Roller und einem aufgespannten Schirm in der Hand unternehmen, zudem ist auch das freihändige Fahren oder das Anhängen an fahrende Fahrzeuge verboten. Das Alkohollimit für die Nutzung beträgt übrigens 0,8 Promille.

"Nicht einfach liegen lassen"

Auch die Frage, wo die E-Scooter abgestellt werden dürfen, sorgt noch für Verwirrung. "Grundsätzlich dort, wo Fahrräder abgestellt werden dürfen", sagt Oberauer. Aber wer fährt, soll seinen Roller nicht einfach überall liegen lassen. Auch Hein appelliert an die E-Scooter-Fahrer, mit ihren Rollern sorgfältig umzugehen und sie nur dort abzustellen, wo sie nicht stören. Einschränkungen ergeben sich durch definierte Geschäftsgebiete der Anbieter. So können die Scooter bei "Tier Mobility" nur im Stadtzentrum abgestellt werden.

 

Wie müssen E-Scooter ausgestattet sein?

 

Die elektrischen Roller gelten in Oberösterreich als Fahrräder, dürfen nicht mehr als 600 Watt Leistung aufweisen und nicht schneller als 25 km/h sein. „Damit eine ausreichende Bremswirkung erzielt werden kann, wird eine Begrenzung mit 18 km/h eingeführt“, sagt Heinz Oberauer, Fachbereichsleiter des Verkehrsreferats des Linzer Stadtpolizeikommandos. Die elektrischen Roller müssen genauso ausgerüstet werden wie Fahrräder: Sie brauchen vorne und hinten Reflektoren und Scheinwerfer (diese können bei Tageslicht und guter Sicht entfallen) sowie Rückstrahler an den Rädern und eine akustische Warneinrichtung. Bevor man mit dem E-Scooter losfährt, empfehlen die Verleih-Anbieter zu prüfen, ob dieser ordnungsgemäß ausgestattet ist. Wenn nicht, kann der Fahrspaß teuer werden: Eine Strafe muss der Nutzer nämlich selbst bezahlen.

 

Wer darf mit einem E-Scooter fahren?

Das Fahren mit E-Scootern ist grundsätzlich ab 12 Jahren erlaubt. „Jüngere Kinder dürfen fahren, wenn sie die Radfahrprüfung bereits abgelegt haben oder eine Begleitperson dabei ist, die mindestens 16 Jahre alt ist“, sagt Oberauer. Kinder unter 12 Jahren müssen zudem einen Schutzhelm tragen, allerdings gibt es bei Verstößen keine Strafsanktionen, so der Polizist. Doch manche Anbieter schreiben ein höheres Mindestalter zur Nutzung ihrer E-Scooter vor: So beträgt bei Verleiher „Tier Mobility“ das Mindestalter 18 Jahre , bei „Arolla“ 14 Jahre. Getreu dem Motto „Sicherheit geht vor“ empfehlen die Anbieter zudem all ihren Nutzern, einen Schutzhelm zu tragen. Der ÖAMTC wünscht sich zudem Vorschriften über die Beförderung von Personen, für Oberauer ist die Sache klar: „Die E-Scooter sind nur für eine Person gedacht, man darf sie nicht zu zweit benützen.“

 

Wo darf mit E-Scootern gefahren werden?

Mit den E-Scootern darf dort gefahren werden, wo auch das Radfahren erlaubt ist. Nebeneinanderfahren ist verboten: „Außer auf Radwegen, in Wohnstraßen, Begegnungszonen und Fußgängerzonen. Es darf aber niemand behindert werden“, sagt Oberauer. Verboten ist zudem das Fahren auf Gehsteigen, außer beim Überqueren an vorgesehenen Stellen. Daran wird auch die angekündigte bundesweite einheitliche Regelung zur Verwendung von E-Scootern vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie vermutlich nichts ändern. Runter vom Gas heißt es in der Fußgängerzone: Dort ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Ähnlich verhält es sich bei Radfahrüberfahrten, diesen darf man sich mit höchstens 10 km/h nähern. Auf längere Sicht sei angedacht, eigene Fahrspuren für elektrisch betriebene Kleinfahrzeuge zu schaffen, so Verkehrsminister Norbert Hofer (FP). Das könnte sich in Linz aufgrund der mancherorts beengten Verhältnisse, jedoch schwierig gestalten.

 

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26  Kommentare
26  Kommentare
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flo330 (5 Kommentare)
am 12.03.2019 07:11

15 Gratis Minuten: DKVj7VCZ

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pepone (60.622 Kommentare)
am 11.03.2019 13:14

es wäre Möglich die Nibelungenbrücke aufzuteilen wie es bei der Eisenbahnbrücke war. GANZ EINFACH :
Eines Seite für Fahrräder, die andere Seite Fußgänger.

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Ginko (529 Kommentare)
am 11.03.2019 17:00

Die Aufteilung hat aber auch nicht funktioniert.

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christiantf (590 Kommentare)
am 11.03.2019 20:03

Das ist schwierig, weil Radfahrer fahren nicht nur auf der Brücke - sie müssen dort auch hinkommen.
Die Niebelungenbrücken-Radwege enden beidseitig praktisch auf den Richtungsfahrbahnen der Straße, das wird dann problematisch, die „Geisterradler“ einzubinden.

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fanatiker (6.155 Kommentare)
am 11.03.2019 12:12

Anonym (weil ohne Kennzeichen) werden sie sich (wie etliche Radfahrer) nicht besonders rücksichtsvoll "einordnen"!

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amha (12.700 Kommentare)
am 11.03.2019 12:08

Man lese sich die Rezensionen, bevor man die TIER-App herunterlädt. Fast durchgängig 1*-Bewertungen lassen mich mal abwarten, was zuerst eintritt: die Programmierung einer funktionierenden App, oder die Pleite des Unternehmens.

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Gugelbua (33.009 Kommentare)
am 11.03.2019 11:41

wenn es so weitergeht sollten auch bald Fußgeher einen Helm tragen grinsen

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spoe (15.766 Kommentare)
am 11.03.2019 11:23

Danke für diesen informative Artikel.

Dann bleibt nur noch zu hoffen, dass jeder Scooterfahrer auch über einen ausreichenden Versicherungsschutz oder Geldbeutel für den Fall eines Unfalles verfügt. zwinkern

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Scar (149 Kommentare)
am 11.03.2019 10:40

Die Unternehmen klagen über zu viele Vorschriften und fordern Deregulierung. Bei den Fahrrädern und jetzt auch bei den Rollern toben sich die Bürokraten aus.

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( Kommentare)
am 11.03.2019 10:23

es stellt sich die frage,wann das Magistrat die alle einsammeln kann,weil sie überall herumliegen,wie die Fahrräder in wien.nur rausgeschmissenes Geld.entweder ich gehe zu fuß,oder ich fahre mit den öffis.die grünen wollen immer,daß die leute mehr Bewegung machen.auf der anderen seite animieren sie die leute,mit den e-Scootern,daß sie weniger Bewegung machen.die Logik,welche die nicht haben,lässt grüssen.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 11.03.2019 14:08

Falsch. Der Betreiber sammelt selbst ein.

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RadistGeil (120 Kommentare)
am 11.03.2019 09:23

zur Überschrift:

Die E-Scooter boomen - da bin ich anderer Meinung, meine Einschätzung, derzeit dürfte sich das in Grenzen halten, was ich auch verstehe, weil zu teuer: der Sockelbetrag von EUR 1 kommt mit jeder Fahrt (also auch wenn ich unterbreche) immer wieder zum Tragen, was die Sache teuer bzw. uninteressant macht.

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RadistGeil (120 Kommentare)
am 11.03.2019 16:20

.... Nachtrag:

Am Anfang liefen die Dinger 25 km/h, dann 18 km/h, am Sonntag dann wieder 25 km/h. Heute 18 km/h .

Ist viel zu langsam, naja für den Betreiber ists gut, wenn die Fahrt länger dauert..... zwinkern

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transalp (11.294 Kommentare)
am 11.03.2019 01:46

Reizthema:
Linzer Nibelungenbrücke:
Wann wird dort endlich mal der bekannte Missstand namens enger Fahrradstreifen behoben?
Mit den E-Rollern, so toll sie auch sind, wird dir Situation dort sicher nicht besser...!!
.
Wir vermissen ernsthafte Maßnahmen
dort!
Oder muss es wirklich einen TOTEN geben, vielleicht am neuen E-Scooter, bevor sich die Verantwortlichen über das Gefahrenpotential im klaren werden? ??
Dem

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 11.03.2019 07:29

Steinkelllner fragen. Die Nibelungenbrücke ist im Eigentum des Landes. Bzw. hat er das neulich beantwortet: wenn die Westring-Brücke fertig ist. Weil diese dann der Nibelungenbrücke ca. die Hälfte des Verkehrs abnimmt und dann ein Straßen-Fahrstreifen den Radlern gegeben werden kann.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 11.03.2019 08:08

Jetzt ist schwerlich mit größeren Aktionen dort zu rechnen. Allerdings würde die Nibelungen nur jetzt einigermaßen leer werden, bis die Westringbrücke fertig ist, wird auch der Verkehr wieder steigen.

Und: Kann die Stadt auf ihrem Gebiet nicht vorschreiben, wie Verkehrswege aussehen müssen?

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Rapunzel368 (376 Kommentare)
am 11.03.2019 10:01

Das wichtigste auf der Brücke wäre, dass kein Radfahrer in die falsche Richtung fährt. Da kann man auch gerne weiter strafen. Bei Wiederholung gerne auch dreistellig.

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amha (12.700 Kommentare)
am 11.03.2019 11:53

...gerne auch vier- oder fünfstellig! Die wirklich gefährlichen Situationen (oft für Fussgänger) treten dann auf, wenn sich Radfahrer auf dem schmalen Streifen begegnen, und einer auf den Fussgängerbereich ausweicht.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 11.03.2019 14:12

Bremse hast du keine, für solche und ähnliche Situationen?

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 11.03.2019 14:59

Keine gute Entwicklung.
Künftig sollen Radfahrer auch über einen Schutzweg für Fussgänger fahren dürfen.
Damit wären sie die einzige Gruppe, die Schutzwege befahren darf.
Nebenbei wird jetzt schon so rücksichtslos geradelt, dass in Folge mit einem Ansteigen der Verkehrsunfälle gerechnet werden kann.

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christiantf (590 Kommentare)
am 11.03.2019 20:25

Leider wird auch rücksichtslos Auto gefahren. Als Fahrrad-Pendler (ohne e, sondern mit den Beinen), der auch über die Niebelungenbrücke muss, muss ich aus eigener Kraft beschleunigen, während ein Autofahrer nur Gas geben muss.
Und da bleiben Autofahrer einfach ohne Blinken vor dir stehen, um jemanden aussteigen zu lassen, oder müssen trotz Stau noch schnell rausfahren, und zwingen dich zum Stehen bleiben, oder stehen vor der Kreuzung auf dem Radübergang, um in der Kolonne zwei Meter weiter vorne zu sein.
Einen Zebrastreifen in Schrittgeschwindigkeit mit den Fußgängern zu queren, finde ich legitim. Ob ich drüber rolle oder es schiebe, macht für die Sicherheit keinen Unterschied.
Es gilt einfach, dass sich alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger wie Autofahrer) an vermehrte Radfahrer/eBikes/e-xxx gewöhnen müssen.
Ich war in den NL, dort wirst du über den Haufen gefahren, wenn du am Radweg spazierst. „Radweg“ hat dort eine ganz andere Dimension wie bei uns. Das sind im Vergleich „Highways“.

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ichich (22 Kommentare)
am 12.03.2019 12:31

Radfahren am Zebrastreifen in Schritttempo wäre kein Problem. Das Problem sind die Radfahrer selbst. Wie wir aus der Fußgängerzone (Landstraße)wissen, fährt kein Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit (ca. 6 km/h). Daher wird das auf dem Zebrastreifen auch sicher nicht eingehalten. Bestes Beispiel: Landhausdurchfahrt, Richtung Süden in die Herrenstraße: Die Radfahrer fahren derzeit schon verbotener Weise durch das Landhaus, dann rasant und ohne auf PKWs zu achten, über den Zebrastreifen in die Herrenstraße. Aufgrund des Vertrauensgrundsatzes kann ein PKW-Lenker auf der Promenade annehmen, dass kein Radfahrer auf einem Zebrastreifen daherkommt. Nahezu kein Radler hält sich an die STVO und das wird sich zukünftig vermutlich auch nicht bessern.

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amha (12.700 Kommentare)
am 11.03.2019 15:07

Ich ja! Jener schreckhafte Fussgänger, vor welchem ein Radler plötzlich zu stehen kommt, vielleicht nicht. Blöd, wenn der dann vor Schreck zur Seite auf den Radweg oder die Fahrbahn springt.

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Beijaflor (66 Kommentare)
am 11.03.2019 14:57

"Geisterradler" sind gefährlich, soweit bin ich bei Ihnen. Aber schauen Sie mal wie man "korrekt" über die Nibelungenbrücke fährt: https://www.youtube.com/watch?v=Vx6pCGijoSE

Das muss man erst mal checken (zB für Nicht-Ortskundige verwirrend) und bei dem Zeitverlust kann man das Rad gleich durch die Unterführung schieben. Schlechte Umsetzung für so einen wichtigen Knotenpunkt....

Ich hab' mal die Aussage eines dänischen Verkehrsplaners gehört (leider den Namen vergessen), die ging ungefähr so:

"Unsere Aufgabe ist es, den Leuten dummes Verhalten so schwer wie möglich zu machen, korrektes Verhalten dafür so einfach wie möglich."

Das Prinzip könnten sich die Linzer Verkehrsplaner (bzw. Entscheidungsträger) mal zu Herzen nehmen.

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amha (12.700 Kommentare)
am 11.03.2019 15:05

Bezeichnendes Video, welches die Ist-Situation perfekt wiedergibt. Allerding keine Rechtfertigung zum Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 11.03.2019 14:10

Nein. Die A7 führt auch über Stadtgebiet. Bestimmt trotzdem die ASFINAG wo und wie sie ausgebaut wird.

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