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Einhausung: Jetzt wird es ernst für Leonding

24. Juli 2019, 00:04 Uhr

LEONDING. Der Tunnel beim viergleisigen Westbahnausbau beschäftigt nun das Bundesverwaltungsgericht.

Mit Spannung wird in Leonding die Verhandlung über den geplanten viergleisigen Ausbau der Westbahnstrecke der ÖBB von Linz nach Marchtrenk erwartet: Am 29. Juli wird es ernst, drei Tage lang wird am Bundesverwaltungsgerichtshof (BVwG) in Wien über die Causa verhandelt.

Wie berichtet haben die ÖBB ihr Projekt ohne die von Leonding gewünschte Einhausung und Tieferlegung der Gleise zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht. Das Infrastrukturministerium genehmigte die Trasse, die Stadt erhob gegen den UVP-Bescheid Einspruch. Nun kommt es beim BVwG zur Berufungsverhandlung. Dabei werden alle Beschwerden, die gegen den vierspurigen Ausbau zwischen Linz und Marchtrenk eingereicht wurden, behandelt, unter anderem auch jener von Leonding. Zusätzlich kommen auch Gutachter zu Wort, die das BVwG beauftragt hat. Auch die ÖBB selbst dürften noch eine Änderung beantragt haben.

In Leonding wird der Verhandlung größte Priorität eingeräumt: Neben Bürgermeisterin Sabine Naderer-Jelinek (SP) werden Vertreter aller Fraktionen, Beamte sowie Fachexperten der Stadt dabeisein. Auch Altbürgermeister Walter Brunner wird als neuer Sprecher der Initiative "Impuls Schiene Leonding" in Wien dabeisein. Im Rathaus laufen nun die letzten Vorbereitungen. "Wir schärfen mit unseren Anwälten die inhaltliche Ausrichtung nach", sagt Naderer-Jelinek. Sie will, wenn möglich, selbst ein Statement bei der Verhandlung abgeben.

Urteil ergeht wohl schriftlich

Das Urteil wird aller Voraussicht nach schriftlich ergehen. Sollte die Beschwerde der Stadt abgelehnt werden, kann Leonding in Revision gehen. "Zunächst kann eine ordentliche Revision beantragt werden", sagt eine BVwG-Sprecherin. "Wenn diese vom Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen wird, gibt es noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision." Weder die ordentliche noch die außerordentliche Revision haben eine aufschiebende Wirkung, diese müssten gesondert beantragt werden, so die Sprecherin weiter.

Für die Leondinger Bürgermeisterin Naderer-Jelinek ist jedenfalls schon jetzt klar: "Sollte unsere Beschwerde abgelehnt werden, ist die Revision der nächste logische Schritt."

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