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16-jährige Zechprellerin: Ermittlungen wegen versuchten Mordes

Von Gabriel Egger, 11. August 2023, 13:25 Uhr
Tatort war ein Lokal an der Linzer Landstraße. Bild: (Weihbold Volker)

LINZ. Bei jenen beiden Unbekannten, die am Mittwoch in Linz die Zeche geprellt und dann eine Lokalbesitzerin überfahren haben, handelt sich um zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren.

Die Kapuze ihres weißen Pullovers hatte sie tief ins Gesicht gezogen, als eine Frau  Mittwochabend das Lokal "Toyko Running Sushi" an der Linzer Landstraße betrat. Ihr Begleiter in schwarzem Trainingsanzug war deutlich leichter zu erkennen. Es sind die Bilder der Überwachungskamera des Lokals, die die Ermittler nun zu einer konkreten Spur führten: Bei jenen bislang Unbekannten, die am Mittwoch zuerst die Zeche prellten und dann bei ihrer Flucht mit dem Auto die Besitzerin des asiatischen Restaurants überrollten, handelt es sich um Jugendliche aus der Steiermark.

  • ZIB 1: Wirtin in Linz überfahren

Die Frau ist erst 16 Jahre alt, ihr Begleiter ist 17. Wie berichtet, hatten die beiden Jugendlichen eine Rechnung von rund 50 Euro nicht bezahlt und das Lokal verlassen. Als die Besitzerin zu Fuß die Verfolgung aufnahm, stiegen die beiden Zechpreller in ein Auto, das in der Langgasse geparkt war. Als die 41-Jährige sich vor den weißen SUV stellte, stieg die 16-Jährige aufs Gaspedal. 

Die Lokalbesitzerin wurde mit schweren inneren Verletzungen im Bereich des Beckens und des Oberkörpers ins Krankenhaus gebracht. Sie liegt im Linzer Kepler-Klinikum auf der Intensivstation, ist aber mittlerweile außer Lebensgefahr. 

"Ermitteln wegen versuchten Mordes" 

Die Ermittlungen führt nun die Staatsanwaltschaft Graz, weil bei Jugendlichen und Heranwachsenden (bis 21 Jahre) das Gericht des Wohnsitzes zuständig ist. "Wir ermitteln wegen Verdachts des versuchten Mordes. Das Kennzeichen des Fluchtautos konnte der Mutter der Jugendlichen zugeordnet werden. Die Bilder der Überwachungskamera passen mit jenen der Gesuchten zusammen", sagt Hansjörg Bacher, Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft. Nach der 16-Jährigem und ihrem Begleiter wird mit europäischem Haftbefehl gefahndet- noch sind sie auf der Flucht. 

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Autor
Gabriel Egger
Redakteur Oberösterreich
Gabriel Egger
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34  Kommentare
34  Kommentare
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thorsten250674 (376 Kommentare)
am 12.08.2023 10:24

Da beide jetzt nach ihrer Flucht auf einer Tankstelle in Kroatien verhaftet wurden, wird natürlich so einiges klar.

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oblio (25.231 Kommentare)
am 12.08.2023 09:06

Bonny und Clyde:

Früh übt sich, usw, usf!

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2good4U (20.210 Kommentare)
am 12.08.2023 07:17

Der Verteidiger wird uns sicher erklären dass die beiden die Zeche nicht prellen sondern zum Bankomaten fahren wollten.
Und sie wollten die Frau auch sicher nicht überfahren sondern es wurde nur Bremse mit Gaspedal verwechselt.
Und da jung und bislang womöglich unbescholten gibt es dann zwei Jahre auf Bewährung.

Die Strafrahmen bei uns wären schon ok, aber die verhängten Strafen sind oft viel zu niedrig.
Es bringt also nichts die Höchstgrenze zu erhöhen sondern die Mindeststrafe muss erhöht werden.

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( Kommentare)
am 12.08.2023 10:39

Aber ich vertraue darauf, daß die unabhängigen Richter
die Sache zu würdigen wissen.

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zlachers (9.205 Kommentare)
am 11.08.2023 21:34

Traurig was mit der Lokalbesitzerin passiert ist, aber die beiden Jugendlichen haben gewonnen und zwar: mindestens 15 - 20 Jahre lang
( wenn die überfahrene stirbt ) gratis essen 3x am Tag hinter den schwedischen Gardinen.

Ich finde aber dass die Lokalbesitzerin Mitschuld an ihren eigenen Unfall trägt. Spiele nicht den Helden und ruf die Polizei die, die Verfolgungsjagd aufnehmt. Du darfst niemals selber Polizei spielen.

Und für 50 € dein Leben auf‘s Spiel setzen. Die Gier ist a Hund!

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Weltliner (672 Kommentare)
am 11.08.2023 21:29

keiner von uns war dabei
das Gericht wird Recht sprechen sofern es überhaupt zu einer Anklage kommt.
kann sein dass die um ihren Teigtaschen oder suschis geprellte gastwirtin ins Auto gelaufen ist und die unter Stress stehende Jugendliche ausweichen wollte

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meisteral (13.157 Kommentare)
am 12.08.2023 09:57

Weniger Veltliner und gut ist's

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observer (22.670 Kommentare)
am 11.08.2023 19:06

Keine Gnade für solche GewaltverbrecherInnen ! Das Zechprellen wäre noch nicht so schlimm gewesen, aber das absichtliche Überfahren ist ein Verbechen, das gar nicht hart genug bestraft werden kann, so weit das überhaupt bei der Jugendstrafe möglich ist. Allerdings muss man da schon auch einen Unterschied zwischen der Person, die das Auto gelenkt hat und der, die mitgefahren ist, machen. Das wird aber sowieso geschehen.

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observer (22.670 Kommentare)
am 11.08.2023 19:07

Der verletzen Frau wünsche ich alles Gute und dass sie bald wieder ganz gesund ist. Vergessen wird sie diesen Vorfall sicher nie, die ist traumatisiert.

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observer (22.670 Kommentare)
am 11.08.2023 18:59

Arbeitslager sind nicht erlaubt. Deswegen bleibt nichts anderes als Einsperren.

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StefanieSuper (5.514 Kommentare)
am 11.08.2023 17:37

Da kommt wohl einiges zusammen.
Woher kommt das Auto - wem wurde es geklaut!
Niemand hatte einen Führerschein, dafür sind diese Rotznasen zu jung.
Wer zahlt Krankenhausrechnung?
Wer zahlt das sicher anfallende Schmerzensgeld.
So kann man sich durch Blödheit sein Leben ruinieren - vielleicht hat man sie zu sehr verwöhnt und alles verziehen?
Man sollte auch Kinder einen Sinn für Verantwortung beibringen und für Respekt vor der Gesellschaft und dem Recht. Es gilt bei uns eben nicht das Faustrecht.

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HukoP (713 Kommentare)
am 11.08.2023 17:46

Vor dem kommentieren sollte man den Bericht lesen!

Es ist das Auto der Mutter der 16 jährigen.

Steht im Bericht

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amha (12.948 Kommentare)
am 11.08.2023 18:45

Frau Super versteht das Gelesene halt nur, wenn es um rote Lobhudeleien geht.

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Tebasa1781 (815 Kommentare)
am 11.08.2023 19:04

Mit 16 kann man in Österreich sehr wohl schon einen Führerschein haben.

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messergabelscherelichtenberg (492 Kommentare)
am 11.08.2023 19:18

Nein. Mit 16 kann man ihn beginnen. Aber vor 17 kriegst ihn nicht.

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 11.08.2023 19:40

Stimmt: Moped oder L17

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Hofstadler (1.440 Kommentare)
am 11.08.2023 20:58

Sinnerfassendes Lesen kann sehr hilfreich sein...

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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 11.08.2023 17:32

Schon sind sie dort, wo sie hingehören - hoffentlich bald.

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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 11.08.2023 17:33

Dem Opfer natürlich Alles Gute!

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hasta (3.039 Kommentare)
am 11.08.2023 17:12

Für diese beiden jugendlichen Kriminellen ist sogar die höchstmögliche Strafe zu wenig.
Hat ein Richter(in) vielleicht diesmal den Mumm die Höchststrafe auszusprechen oder wird seitens des grünen Justizministeriums bereits vorsorglich interveniert.

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Hofstadler (1.440 Kommentare)
am 11.08.2023 21:03

Strafen haben nichts mit Mumm zu tun, sondern sind nach geltendem Recht (StGB, JGG, StPO...) zu verhängen.

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sarkast (615 Kommentare)
am 11.08.2023 16:54

Von Früchtchen keine Rede mehr. Das ist eine echte Kriminelle aber wegen ihres Alters wird sie leider nicht viel zu befüchten haben. Für die Geschäftsfrau kann das lebenslanges Leiden sein, oder existenzgefährdte Situation bedeuten. Ich hasse diese Göre!

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Orlando2312 (22.922 Kommentare)
am 11.08.2023 16:46

Einen Menschen töten wollen wegen lächerlicher €50 - ist diese Welt denn noch zu retten?

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krawuzi-kapuzi (1.171 Kommentare)
am 11.08.2023 15:14

In der Konsequenz sehr schlimm. Ich möchte aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass es eine Handlung im Affekt war. Man muss einfach genau hinschauen und ermitteln und DANN gerecht urteilen.

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meisteral (13.157 Kommentare)
am 11.08.2023 16:07

Im Affekt jemanden überfahren, der vor einem steht?
Das ist wohl eher Vorsatz!

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krawuzi-kapuzi (1.171 Kommentare)
am 11.08.2023 16:35

Ich bin kein Strafrechtsexperte, aber ich denke eher Affekt als Mordabsicht!

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nixnutz (4.747 Kommentare)
am 11.08.2023 16:51

Mordabsicht ist die juristische Interpretation. Wird später auf schwere Körperverletzung heruntergestuft.

Beim Foto der Uberwachungskamera (wetteruntypisch gut eingehüllt) kann man schon reininterpretieren, dass keine Zahlungsabsicht bestanden hat.

Dazu das Auto der Mutter entwendet, mit 16 naturgemäß keinen FS - also "Affekt" schaut für mich anders aus. Wegen 50 Euro....

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Tebasa1781 (815 Kommentare)
am 11.08.2023 19:07

Mit 16 kann man sehr wohl schon einen FS haben.

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flooh (1.299 Kommentare)
am 12.08.2023 10:00

Für ein Moped, aber nicht für ein Auto. Da gibt es maximal den L17.

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messergabelscherelichtenberg (492 Kommentare)
am 11.08.2023 19:20

Es ist nicht immer so eindeutig, wie ein Artikel das darstellt.

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Joob (1.545 Kommentare)
am 11.08.2023 14:50

Werden diese Jugendliche jemals wertvolle Mitglieder der Gesellschaft werden?

Gute Besserung der verletzten Frau

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Postfuchs (195 Kommentare)
am 11.08.2023 14:36

Wegen 50€ Zeche einen Menschen überfahren.Wie kommt eine 16 jährige mit dem Auto der Mutter nach Linz.Ist der Mutter das Auto nicht abgegangen?Das gesamte Leben versaut wegen 50€!😥😓😰,

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meisteral (13.157 Kommentare)
am 11.08.2023 14:16

Im Falle einer Ersttäterschaft neigen die Gerichte oft zu Strafmaßen am untersten Ende der Skala, anstatt ein warnendes Exempel zu statuieren.
In diesem besonders heimtückischen Fall, so verstrhe ich @Floh...., sollte man nicht die Kuscheljustiz hervorkramen.
Da braucht es nicht die Justiz der faschistoiden Nachbarn!

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susisorgenvoll (17.113 Kommentare)
am 11.08.2023 13:39

Für diese zahlreichen Delikte gibt es keine Entschuldigung! Man kann nur entsetzt sein, wie verroht diese jungen Leute sind, die schrecken nicht einmal vor Mord und Totschlag zurück! Vollständige und raschestmögliche Genesung dem Opfer!

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