Nach Unfall bei Ritterfest: Mutter und Tochter noch auf der Intensivstation
LINZ. Herabfallende Äste verletzten eine 41-Jährige und ihre Tochter beim Linzer Ritterfest schwer. Die Ermittlungen nach dem Unfall am 6. Juli laufen.
Fast drei Wochen ist es mittlerweile her, dass beim Linzer Ritterfest die herabfallenden Zweige eines Ginkgos eine 41-jährige Mutter und ihre Tochter (9) schwer verletzt haben. Die OÖN hatten berichtet. Gute Nachrichten blieben bislang allerdings aus: Das Mädchen liegt weiterhin auf der Kinderintensivstation des Kepler Universitätsklinikums. Auch die Frau wird nach wie vor im Linzer Unfallkrankenhaus intensivmedizinisch behandelt.
Am Samstag, 6. Juli, war es in der Linzer Innenstadt zu dem folgenschweren Unfall gekommen. Ein plötzlich aufkommender Sturm hatte einen 80 Zentimeter dicken Ast von dem Ginkgo gerissen. Dieser fiel auf die Besucher, die am Tummelplatz auf eine Vorführung gewartet hatten.
- Lesen Sie mehr [OÖNplus]: Nach Unfall bei Ritterfest: War der Baum morsch?
Zwei Schwerverletzte
Sechs Menschen wurden von dem Ast getroffen, den eine Windböe "wie ein Streichholz" umgeknickt hatte, wie eine Augenzeugin berichtete. Die Deutsche und das neunjährige Mädchen wurden beide schwer am Kopf verletzt und sind seitdem im Krankenhaus.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und untersucht nun, ob der Unfall hätte verhindert werden können. „Es wird eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung geben“, hieß es von der Landespolizeidirektion. Gegen wen sich diese richten könnte, ist noch nicht klar.
Baumbesitzer oder Veranstalter?
Einerseits muss geklärt werden, ob der Ginkgo, der auf einem Privatgrundstück steht, morsch gewesen war und schon vorher hätte gefällt werden müssen. Dafür wurde ein Baumgutachter beauftragt.
Andererseits wird gegen den Familienbund OÖ als Veranstalter ermittelt. Nach dem Vorfall meldeten mehrere Augenzeugen, dass die Vorführung am Tummelplatz trotz Aufziehen des Sturms nicht abgesagt worden sei.
"Persönlich gilt mein volles Mitgefühl den Verletzten und deren Angehörigen", sagt Vizebürgermeister und Familienbund-Landesobmann Martin Hajart (VP). Die Ergebnisse der Ermittlungen müsse man abwarten.
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Bei einem Sturm dieser Stärke können auch bei einem vitalen Baum leicht Äste abbrechen. Gerade gesunde Bäume mit dichten und kräftigen Blättern bieten eine große Angriffsfläche für den Wind und haben saftiges Extragewicht.
Die Frage der Kausalität, also ist eine Baumkrankheit bzw. der schlechte Zustand des Baums verantwortlich, sollte man jedenfalls einmal klären, bevor man mit Spekulationen und versteckten Schuldzuweisungen hantiert. Alles andere ist unseriös und populistisch, bei aller Tragik oder gerade deshalb.
Ansonsten gilt ein Sturm als höhere Gewalt.
Meiner Meinung nach ist der '80 Zentimeter dicke Ast' ein Teil des Stammes gewesen, der mit einem Astteil auf den Tummelplatz gefallen ist – die Stammfragmente sind noch zu sehen. Dass der Sturm heftig war zeigten auch die Beschädigungen an den beiden am Foto abgebildeten PKWs.
Zum Ritterfest selbst darf ich festhalten, dass Anrainer versuchten die Aussteller am Landhausplatz vom näher kommenden Sturm zu warnen, diese aber entgegneten, dass der Veranstalter nichts mitgeteilt hat.
Ich kenne ein Video, das die Sturmgewalt am Landhausplatz widerspiegelt. Da wird ein Zelt eines Ausstellers durch die Luft gewirbelt und landet mit der Spitze zwischen davonlaufenden Besuchern am Kopfsteinpflaster.
Zur Aussage von 'hbert' möchte ich ergänzen, ' Diese böige Naturgewalt war nicht vorhersehbar.' ist nicht ganz richtig, denn wer die Wetterseiten im Netz verfolgte konnte feststellen, dass der Sturm auf seinem Weg von Braunau in Richtung Zentralraum ziemlichen Schaden angerichtet hat.
Rechtlich klar (außer für die OÖN), dass der Baumeigentümer für den Baum verantwortlich ist. Jährliche Baumprüfung ist Pflicht, dann ist er aus dem Schneider.
Alles andere fällt unter "Schicksalsereignis". Tragisch, aber kann leider passieren.
"Jährliche Baumprüfung ist Pflicht"
Meines Wissens nach existiert kein Gesetz, welches die Intervalle vorschreibt, wie häufig ein Baumbesitzer seine Bäume zu kontrollieren hat, um der Verkehrssicherungspflicht genüge zu tun.
Und bei der Überprüfung reicht in der Regel eine visuelle Kontrolle, wobei einem alle "inneren" Probleme entgehen. Das ist bei einigen Baumsorten und Erkrankungen problematisch.
ABGB § 1319 – Absatz 6: Bauwerkshaftung: da reicht normale Sorgfaltspflicht aus
ÖNORM L1122 – Baumpflege und Baumkontrolle: Sichtkontrolle, jährlich anzustreben, aber nicht verpflichtend
OGH GZ 2Ob137/05v vom 03 11 2005: Nötiger Nachweis der Sorgfaltspflicht nach ABGB § 1319 im öffentlichen und halböffentlichen Bereich. Also ist Dokumentation empfehlenswert.
In unserer WEG werden die Bäume durch einen qualifizierten Gärtner laufend betreut und alle 3 Jahre begutachten die Bundesforste.
Wollen die OÖN hier schon im Vorfeld durch ihre Berichterstellung eine Schuldzuweisung machen und eine Vorverurteilung durchführen?
Die für 20:30 geplante Darbietung war bereits aus Sicherheitsgründen abgesagt und viele Aktive waren bereits mit den Abbauarbeiten beschäftigt!
Und wenn man sich die ersten Bilder der abgerissenen Stamms ansieht, dann ist klar, dass hier einfach durch die Naturgewalt ein gesunder Baum zerrissen wurde! Das werden auch die Experten bestätigen können, dass hier keine Fahrlässigkeit seitens des Grundbesitzers vorliegt - auch wurde hier die Haftungsfrage mit 1. Mai auf ein vernünftiges Maß geändert.
Bei allem Mitgefühl für alle Verletzte, denen ich aus vollsten Herzen baldige und vollständige Genesung wünsche, gibt es doch so etwas wie höhere Gewalt! Es muss nicht immer einen Schuldigen geben! Diese böige Naturgewalt war nicht vorhersehbar.
Ich hoffe nur, dass auch bald offiziell so entschieden wird, sonst "Gute Nacht" für dieses schöne Fest - und viele weitere
war nicht vorherzusehen ???
Gabs da nicht laufend Infos über das kommende Wetter?
aber ja, Herr Hajart ist wohl eher ein Schönwetter-Politiker.
Es wäre nötig gewesen, dass sich Hajart als Familienbund-Obmann nicht erst nach 3 Wochen zu Wort meldet…
Und das hätte was genau geändert?
Er hat sich mehrfach zu Wort gemeldet, nur eben nicht öffentlich.
Wünsche den beiden beste Genesung
Das gibt es doch nicht, einen 80 cm dicken Ast von einem Ginkgo.
Warum nicht?
@Azubine
Das ist aufgelegter Quatsch von dir.
Bin schon gespannt auf die Schuldzuweisungen.
Zur Klärung einer allfälligen Schuldfrage haben wir Gerichte
Schon klar. Ich meinte diverse Spezialisten hier im Forum.
Baumbesitzer vs. Veranstalter.
Ich wünsche den beiden Schwerverletzten alles Gute!