110-kV-Anrainer fordern "Auszeit" von der Behörde
PETTENBACH. Die ersten Enteignungsverfahren haben begonnen. Für Anrainer sind noch immer Rechtsfragen offen.
Ein Geschwader sei bei den ersten vier Grundeigentümern angerückt, bei denen am 24. November die ersten Enteignungsverfahren für die umstrittene 110-kV-Freileitung der EnergieAG von Vorchdorf nach Kirchdorf anberaumt waren, erzählt Michael Praschma von der Bürgerinitiative "110-kV-ade!". Anwalt, Konzernjurist, Projektleiter und noch zwei weitere Vertreter der Energie AG hätten die Leute gedrängt, schlussendlich doch noch Starkstrommasten auf deren Grund und Boden einzuwilligen. Mit einem "Akzeptanzzuschlag" habe die Elektrizitätsgesellschaft versucht, die Bewohner mit einem "Judaslohn" zu ködern, sagt Praschma: "Die Bemühung war vergeblich".
Die Grundeigentümer wie der Mostheurige Phyrethäusl wollen das Prozedere bis zur bitteren Neige durchstehen. Für die Betroffenen gehe es nicht um ein paar Euro mehr Entschädigung, sagt Praschma, sondern um das Hoferbe, die Landschaft und die Heimat, die man sich nicht zerstören lassen wolle.
Die Bürgerinitiative verlangt seit jeher als Alternative ein Erdkabel. Die von der Energie AG vorgebrachten Gutachten, dass das unverhältmäßig teurer gegenüber einer Freileitung käme, fußen für die Anrainer auf veralteten Berechnungen. Neue Entwicklungen am Markt hätte man nicht in die Kalkulation einbezogen, damit man weiter für die 110-kV-Leitung plädieren könne. Die Grundstückseigentümer wurden bei den Enteignungsverfahren, die ohne eine Übereinkunft endeten, vom Anwalt der Bürgerinitiative Wolfgang List begleitet. Dieser verlangt überhaupt von den Behörden die Verfahren zu unterbrechen - auch im Interesse der Projektwerber. Noch immer sei ein EuGH-Entscheid zu berücksichtigen, der Beschneidung von Anrainerrechten in Österreich gerügt habe.
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