Schülerin (17) erhielt für vier Wochen Pflichtpraktikum nur 150 Euro Einkaufsgutschein
STEYR. Die Arbeiterkammer versuchte, eine Entlohnung laut Kollektivvertrag des Metallgewerbes für die Schülerin zu erstreiten. Das gelang nicht, weil die Verfallsfrist bereits verstrichen war.
Vier Wochen lang arbeitete eine 17-jährige Schülerin während der Sommerferien Vollzeit bei einer Gebäudetechnikfirma in Steyr. Dort absolvierte sie ihr Pflichtpraktikum, machte allgemeine Bürotätigkeiten, bearbeitete Lieferscheine, erstellte Listen und war auch im Bereich Marketing und Mediendesign tätig.
Kurz nach Ende der vier Wochen teilte die Firma der jungen Frau mit, dass sie keine Entlohnung erhalten würde, weil die Firma das Praktikum nicht als Arbeitsverhältnis ansah. Sie hätte aber sehr ordentlich gearbeitet und sollte dafür eine Belohnung bekommen - nämlich einen Einkaufsgutschein in der Höhe von 150 Euro. Erst rund ein Jahr später wandte sich die Schülerin auf Anraten ihrer Schule an die Arbeiterkammer Steyr.
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AK konnte nicht mehr helfen
Die AK prüfte die Situation sofort und stellte fest, dass von der Firma keinerlei Meldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vorlag. Die Schülerin hatte auch keine schriftliche Lohnabrechnung erhalten. Die Arbeiterkammer wandte sich an die Firma, die angab, dass die Arbeit aus Schulungszwecken erfolgte und nicht zum Vorteil der Firma war, weswegen die junge Frau keine Entschädigung laut Kollektivvertrag erhielt.
Weil die Verfallsfrist von sechs Monaten längst vorbei war, konnte auch die Arbeiterkammer nichts mehr für die Schülerin tun. Eine Klage beim Arbeitsgericht, bei der die AK Steyr Gehalt, anteilige Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistungen forderte, war negativ, auch das Oberlandesgericht bestätigte nach der Berufung durch die AK das Urteil. Der Grund: Die Forderungen seien verfallen, weil die im Kollektivvertrag festgesetzte Sechs-Monats-Frist ungenutzt verstrichen sei.
Rechtzeitig informieren
"Leider hat die Schülerin ihre Ansprüche nicht fristgerecht schriftlich geltend gemacht und hat den Angaben der Firma geglaubt, dass ihr nichts zusteht", sagt AK-Präsident Andreas Stangl. "Unseren rechtlichen Argumenten, wonach trotzdem Zahlungspflicht bestanden hätte und dass der Einwand des Verfalls durch die Firma rechtswidrig erfolgte, wurde leider nicht gefolgt." Die AK rät, sich rechtzeitig über Pflichtpraktika und Ferialarbeit zu informieren.
Solche Ausbeuter-Firmen sollten nicht auch noch durch kurze Fristen begünstigt werden.
150 Euro für vier Wochen ist Betrug.
6 Monate sind keine kurze Frist, finde ich. Und warum wartet jemand ein Jahr, um das was einzufordern?
Jede Sache hat zwei Seiten: Wer weiß, wie dringend sie das Pflichtpraktikum brauchte und damals froh war, überhaupt was bekommen zu haben? Wieso kommt sie erst nach einem Jahr drauf, das mehr Geld nett wäre? Warum haben sie und ihre Eltern nicht schon im Voraus einen Dienstvertrag eingefordert?
Bei der Verfallsfrist gilt jetzt der Kollektivvertrag! Wieso gilt er nicht auch beim Entgelt und der Verpflichtung zur ordentlichen Anmeldung?
Ein Praktikum ist kein Ferialjob.
Der Kollektivlohn gilt zudem für Mitarbeiter mit fertiger Ausbildung.
Zwar bin ich der Meinung, dass Praktikanten, insbesondere wenn sie der Firma ernsthaft etwas gebracht haben, auch fair entlohnt werden sollen, aber wenn ich jedem Schüler den Kollektivlohn zahlen soll, dann nehme ich keine Praktikanten mehr.
Hier appelliere ich an die Fairness der Unternehmen, aber auch an die Vernunft der Arbeiterkammer.
150 Euro Einkaufsgutschein ist fair?
Das habe ich nicht gesagt.
Um das zu beurteilen müsste ich wissen was geleistet wurde.
Und um ehrlich zu sein, es gibt auch Praktikanten, die einer Firma mehr kosten als bringen.
meinte nicht, dass Sie das sagten.
wollte wissen, was Ihrer Meinung nach fair wäre;
über die Leistung gabs ja in diesem Fall ein positives Feedback... .
Ein Praktikant bringt, auch wenn er fleißig ist, selten die Leistung wie ein fixer Mitarbeiter.
Dazu die Einschulungsphase und Eingewöhnung...
Ich würde mal sagen wenn die Leistung halbwegs passt wären wohl um die 600-800€ angemessen.
Ist halt je nach Branche, Firma und Leistung unterschiedlich.
In manchen Brachen kann man nach zwei Tagen voll mitarbeiten, in anderen schaut man mehr zu als man arbeitet.
Hätte die Firma 600 bis 800 Euro gezahlt, hätte es das ganze Theater nicht gegeben.
Aber mit einem 17-jährigen Mädchen kann man's ja machen.
Die größte Frechheit ist, dass die Firma erst nach vier Wochen gesagt hat, dass sie nichts zahlen will. Da wurde ganz offenbar die Naivität der Praktikantin ausgenutzt.
Und dann stellen sich diese Ausbeuter noch als großzügig hin und gewähren eine "Belohnung" für gute Arbeit.
Ich gebe zu, ich weiß nicht, was ich als 17-Jähriger gesagt hätte, aber heute würde ich denen den Gutschein vor die Füße werfen und sofort ohne Umweg zur AK gehen.
Fakt ist, dass für ein "Praktikum" gar nichts bezahlt werden muss, der Praktikant dafür aber auch nicht an Arbeitszeiten gebunden ist.
Das ist der Unterschied zwischen Praktikum und Ferialjob.
Bei uns in der Firma ist das anders. Da werden Praktikanten bezahlt. Es werden allerdings nur Praktika vergeben, wenn die jungen Leute sie für ihre Ausbildung brauchen.
es gibt auch einen Lehrlings KV, Praktika werden tlw danach entlohnt.
Und da wundern sich manche Firmen, dass sie kein Personal bekommen.
Ich verstehe nur nicht, warum die Eltern der jungen Damen und die Schule (wir haben damals noch eine Bestätigung von der Firma fürs Praktikum bringen müssen) nicht vorher schon was unternommen haben.
Unternehmertum und Wirtschaft 20.24
Eine Riesenschweinerei !
Schade, dass man den Namen dieser Firma nicht veröffentlichen darf.
Ein junges Mädchen so ausnützen, die sollten sich schämen.
Das ist eine Ausnützung des Arbeitsverhältnis und geht der Schülerin auch bei der Pensionsberechnung ab!!!
Was wäre wenn sich die Schülerin bei der Arbeit oder am Weg verletzt hätte? Das wäre dann ja kein Arbeitsunfall gewesen!!!
interessanterweise fällt der sonst so wortgewaltigen WKO zu derartigen Fällen nix ein.
Würde mich interessieren wie die Firma heisst
leider darf dies aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden.
Ja wirklich, leider; obwohl die halbe Welt nach mehr Transparenz ruft.
Datenschutz und Transparenz, des einen Freud des anderen Leid!