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Schülerin (17) erhielt für vier Wochen Pflichtpraktikum nur 150 Euro Einkaufsgutschein

Von nachrichten.at, 01. August 2024, 10:10 Uhr
Flipflops, kurze Hose, Dekolleté: Was bei Hitze im Büro erlaubt ist
(Symbolbild) Bild: colourbox.de

STEYR. Die Arbeiterkammer versuchte, eine Entlohnung laut Kollektivvertrag des Metallgewerbes für die Schülerin zu erstreiten. Das gelang nicht, weil die Verfallsfrist bereits verstrichen war.

Vier Wochen lang arbeitete eine 17-jährige Schülerin während der Sommerferien Vollzeit bei einer Gebäudetechnikfirma in Steyr. Dort absolvierte sie ihr Pflichtpraktikum, machte allgemeine Bürotätigkeiten, bearbeitete Lieferscheine, erstellte Listen und war auch im Bereich Marketing und Mediendesign tätig. 

Kurz nach Ende der vier Wochen teilte die Firma der jungen Frau mit, dass sie keine Entlohnung erhalten würde, weil die Firma das Praktikum nicht als Arbeitsverhältnis ansah. Sie hätte aber sehr ordentlich gearbeitet und sollte dafür eine Belohnung bekommen -  nämlich einen Einkaufsgutschein in der Höhe von 150 Euro. Erst rund ein Jahr später wandte sich die Schülerin auf Anraten ihrer Schule an die Arbeiterkammer Steyr. 

AK konnte nicht mehr helfen

Die AK prüfte die Situation sofort und stellte fest, dass von der Firma keinerlei Meldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vorlag. Die Schülerin hatte auch keine schriftliche Lohnabrechnung erhalten. Die Arbeiterkammer wandte sich an die Firma, die angab, dass die Arbeit aus Schulungszwecken erfolgte und nicht zum Vorteil der Firma war, weswegen die junge Frau keine Entschädigung laut Kollektivvertrag erhielt. 

Weil die Verfallsfrist von sechs Monaten längst vorbei war, konnte auch die Arbeiterkammer nichts mehr für die Schülerin tun. Eine Klage beim Arbeitsgericht, bei der die AK Steyr Gehalt, anteilige Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistungen forderte, war negativ, auch das Oberlandesgericht bestätigte nach der Berufung durch die AK das Urteil. Der Grund: Die Forderungen seien verfallen, weil die im Kollektivvertrag festgesetzte Sechs-Monats-Frist ungenutzt verstrichen sei.

Rechtzeitig informieren

"Leider hat die Schülerin ihre Ansprüche nicht fristgerecht schriftlich geltend gemacht und hat den Angaben der Firma geglaubt, dass ihr nichts zusteht", sagt AK-Präsident Andreas Stangl. "Unseren rechtlichen Argumenten, wonach trotzdem Zahlungspflicht bestanden hätte und dass der Einwand des Verfalls durch die Firma rechtswidrig erfolgte, wurde leider nicht gefolgt." Die AK rät, sich rechtzeitig über Pflichtpraktika und Ferialarbeit zu informieren.

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132  Kommentare
132  Kommentare
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benzinverweigerer (14.765 Kommentare)
am 03.08.2024 10:16

Unverschämt!
Allerdings sank mein Einkommen durch die 8 Monate Grundwehrdienst auch von 14.000 auf 800 Schilling.
Langt grade mal fürs Benzin um 4x im Monat von Langenlebarn nach Linz zu fahren... alternativ mit dem Regionalzug 4h für 140km...
Heute bekommens 300€ im Monat.
Absolute Frechheit für Leute die voll im Berufsleben stehen!

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mei_meinung (2.427 Kommentare)
am 03.08.2024 08:50

Das eigentliche Problem liegt bei diesen Pflichtpraktia ja schon im Verständnis. Eigentlich sollten der Praktikant in dieser Zeit was lernen, sich die Aufgaben ansehen, einen Bezug zur Realwietschaft erlernen,....
Leider sehen viele Firmen in der Pflichtpraktikanten nur bille Hilfskräfte. Lernen tun sie selten was vernünftiges.

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Peter1983 (2.511 Kommentare)
am 02.08.2024 19:22

Die „Entlohnung“ (brutto für netto und offensichtlich nicht angemeldet) ist tatsächlich ein schlechter Scherz.

Aber ein Tipp fürs Leben - Bezahlung und sonstige Details klärt und hält man mittels schriftlichem Vertrag fest, BEVOR man in einer Firma anfängt.

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jack_candy (8.713 Kommentare)
am 02.08.2024 20:42

Das dürfte sie wohl gelernt haben.

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Fa_wimmer (732 Kommentare)
am 02.08.2024 18:43

na wenn sie in Zukunft mehr kosten kann man sie nur mehr für Hilfstätigkeiten, in der Serienproduktion einsetzen.

weil wenn man die zeit rechnet die zb aufgewendet werden muss um ihnen zb die Programmierung, einstellen einer cnc oder Roboters zeigt. dann muss das gegengerechnet werden.

die frage ist nur Geld verdienen oder was lernen?

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docholliday (9.174 Kommentare)
am 02.08.2024 19:05

Bekommt ein Lehrling Geld?
Ja oder Nein.
Erst denken, dann schreiben!

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Fa_wimmer (732 Kommentare)
am 02.08.2024 19:32

ja aber wer würde einen Lehrling nehmen wen klar ist das er nach 4 Wochen wieder weg ist ??

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docholliday (9.174 Kommentare)
am 02.08.2024 20:21

Wenn man ihn so behandelt ja!

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Fa_wimmer (732 Kommentare)
am 02.08.2024 21:37

frage können sie eigentlich lesen? docholliday

ich gehe nicht davon aus ansonsten würden sie nicht schreiben "erst denken, dann schreiben !"

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benzinverweigerer (14.765 Kommentare)
am 03.08.2024 10:17

Selbstverständlich sind auch Praktikanten ordentlich zu entlohnen!
Egal wie produktiv sie eingesetzt sind.
Immerhin sollens nachher von der Firma ein gutes Bild haben und wenn auch nur ist, dass das Geld gestimmt hat!

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speedy99 (170 Kommentare)
am 02.08.2024 17:14

es wäre schön den Namen der Firma zu veröffentlichen,.
Die werden dieselbe miese Tour auch heuer wieder probiert (haben)

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MikeSierra (428 Kommentare)
am 02.08.2024 11:23

Ich hab für meine mehreren Monate an "Pflichtpraktikum" seinerzeit keinen Groschen (heute: Cent) bekommen. ...

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docholliday (9.174 Kommentare)
am 02.08.2024 11:39

Ja "seinerzeit"!

Wir haben 2024 und suchen Leute!
Und dann macht wer sowas?

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Schlaubi01 (2.130 Kommentare)
am 02.08.2024 11:43

Naiv und dumm tät ma heutzutage dazu sagen !

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benzinverweigerer (14.765 Kommentare)
am 03.08.2024 10:19

Ich habe für 3 Tage "Schnuppern", von der Schule aus Anno 1988, 300 Schilling auf die Hand bekommen.

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Grausbirn (572 Kommentare)
am 02.08.2024 11:11

.....So was nennt man "LEHRGELD"..............

Trotzdem, ziemlich mies, wie sich die "Gebäudetechnik" Firma verhalten hat !

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susisorgenvoll (17.029 Kommentare)
am 02.08.2024 11:02

Kaum zu glauben! Schon Anfang der 80-er Jahre wurde das Pflichtpraktikum in der Gastronomie, welches man für die HBLA-Matura brauchte bezahlt, nicht fürstlich, aber es war alles Verhandlungssache! Dieses Mädchen muss auch schlecht verhandelt haben im Vorfeld, bzw. keine guten Berater gehabt haben! Jedenfalls gehört der Name dieser Firma genannt, damit andere gewarnt werden!

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KlausBrandhuber (2.160 Kommentare)
am 02.08.2024 10:39

Bitte die Firma nennen!

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docholliday (9.174 Kommentare)
am 02.08.2024 10:02

Oiso nu amoi!
A Praktikanten, die 4 Wochen, wenn auch noch nicht voll produktiv, in der Firma war mit einem
150 Euro Gutschein abzuspeisen, zeigt, wie präpotent manche Unternehmen sein können.
Die Kunden sollten solchen Buden einfach den Rücken kehren und wen anderen suchen!
Des is zum Schauma!
Ich müsste mich verkriechen, wenn ich so was machen würde.
Manche haben einfach Null Respekt vor den anderen!
Ein Mädchen, das in die Zukunft blicken möchte und sich erhofft, dass sie einmal einen anständigen Arbeitsplatz bekommt, macht gleich mal so eine Erfahrung.
Eiskalt, ohne Herz, ausgenutzt!
Bravo! Noch mehr solche abgehobenen Unternehmer und Österreich kann zusperren, weil es keinen
mehr interessiert, irgendwo zu arbeiten. Zum Glück gibt's halt auch andere und ich denke, die Mehrheit der Unternehmen tickt anders als diese Bude in Steyr.
Aber es wird denen wurscht sein, denn man sich halt ein paar Hunderter erspart und schmeißt sie sonst wo beim Fenster raus! Chance vertan, Ruf dahin!

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 02.08.2024 10:11

super zusammen gefasst, docHolliday!

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stay_at_home (894 Kommentare)
am 02.08.2024 09:50

Unbezahltes Praktikum. Ja, und? Wo ist das Problem? Habe ich (43/m, jetzt in gehobener Mgmt-Position, Dipl.Ing.) auch gemacht. Man lernt was.

Dzt. ist es leider wirklich haarsträubend wer sich aller bewerben kommt und was da, bei sich im Sinkflug befindender Wirtschaft bewerben kommt. Wir gehen als Land (und auch Europa) gerade mit Pauken und Trompeten unter und die Leute reden immer noch von 4-Tage-Woche, Homeoffice und Workation. Beim Yoga in Ibiza mit ein paar Firmen-Social-Likes oder dem Programmieren der 145. Dating-App im Co-Working-Space in einem Wiener Loft werden wir die Wirtschaft und unseren Wohlstand nicht retten können.

Wir verkonsumieren gerade unsere Zukunft: VON 2 SEITEN!!

DIE REGIERUNG: indem sie schon wieder die Pensionisten vor der Wahl hofiert (10% letztes und knapp 5% heuer!!!!!) -> IRRE!!!!! Das ist Raubbau an der Jugend und unser aller Zukunft!! 15%!!! Während sich die, die das finanzieren sollen um 6-7% prügeln und auf die Straße gehen müssen!!

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stay_at_home (894 Kommentare)
am 02.08.2024 09:52

Schämt euch, ÖVP. Das sage ich als sehr wirtschaftsaffiner Mensch!

Zweitens: viele Jugendliche, die mit einer Einstellung, als seien sie der Nabel der Welt und mit 0-Wissen und 0-Erfahrung Forderungen stellen, dass man das Gespräch immer am liebsten gleich beenden würde.

Derzeit ist es besser lieber langsam, dafür mit den richtigen, hungrigen Menschen zu wachsen!

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 02.08.2024 09:57

"Zweitens: viele Jugendliche, die mit einer Einstellung, als seien sie der Nabel der Welt und mit 0-Wissen und 0-Erfahrung Forderungen stellen, dass man das Gespräch immer am liebsten gleich beenden würde."

------------
ja - diese sind das Produkt von Eltern Ihrer Altersklasse.

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susisorgenvoll (17.029 Kommentare)
am 02.08.2024 11:04

Ich habe NIE ein unbezahltes Praktikum gemacht! Auch wenn man nicht viel kann und nur Kaffee kocht oder kopiert, ist diese Arbeit etwas wert!

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jack_candy (8.713 Kommentare)
am 02.08.2024 20:47

Eben. Sonst müssten irgendwelche hochbezahlten Fachkräfte Kaffee kochen oder kopieren.

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Geriw1 (103 Kommentare)
am 03.08.2024 12:52

ist ja auch für die

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jack_candy (8.713 Kommentare)
am 02.08.2024 20:46

Es wäre etwas anderes, wenn von vornherein klar ist, dass das Praktikum unbezahlt ist.
Dann machen das eben nur Leute, die es sich leisten können und wollen.

Im Normalfall sind Praktika aber zu bezahlen. Das Angebot eines Gutscheines ist aber nichts weiter als eine unverschämte Frechheit.

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Katr (449 Kommentare)
am 02.08.2024 09:36

Nicht jede Firma ist ein ehrenwerter Arbeitgeber. Bevor man einen Artikel veröffentlicht, muss man aber schon ein wenig recherchieren. Von den OÖN erwarte ich möglichst objektive Artikel. Das ist nicht zu viel verlangt. Abgedruckt wurde nach meinem Eindruck lediglich die Darstellung der AK.

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laskpedro (3.882 Kommentare)
am 02.08.2024 08:56

es ist leider oft so dass die praktikanten eher eine belastung für das unternehmen als einen nutzen darstellen .. die absolvierung ist eher ein good will um vielleicht zukünftig einen potentiellen mitarbeiter zu bekommen .. nichts desto trotz sollte auch ein praktikum vergütet werden um einen ansporn für den jungen menschen zu schaffen

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AlfredMerkur (833 Kommentare)
am 02.08.2024 10:28

Wenn ich nebenbei einem Schüler nichts zeigen kann. Hab ich am Arbeitsplatz aber generell ein Problem

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jack_candy (8.713 Kommentare)
am 02.08.2024 20:51

Bei uns in der Firma ist es meistens so, dass Praktikanten in der ersten von vier Wochen Zeit kosten und wenig hilfreich sind. In der zweiten Woche halten sich arbeiten und einarbeiten meistens die Waage, und ab der dritten Woche können sie durchaus eine Hilfe oder Entlastung sein.

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Orlando2312 (22.766 Kommentare)
am 02.08.2024 08:50

Es ist an der Zeit, diese Pflichtpraktika abzuschaffen.

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 02.08.2024 09:02

warum nicht überhaupt gleich die Schule abschaffen?

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Orlando2312 (22.766 Kommentare)
am 02.08.2024 19:08

Warum habe ich erwartet, dass von Ihnen so ein blöder Kommentar kommt?

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amha (12.482 Kommentare)
am 02.08.2024 08:19

Sieht ganz so aus, als wären die "Experten" von der AK sich nicht klar darüber gewesen, welche Art von Praktikum die junge Frau tatsächlich gemacht hat! War es tatsächlich ein von der Schule vorgegebenes Pflichtpraktikum, hat das Unternehmen absolut korrekt gehandelt:

Der „echter“ Pflichtpraktikant ist grundsätzlich kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn. Es gelten für ihn daher auch keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie Urlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Angestelltengesetz oder Kollektivvertrag.

Siehe dazu rechtliche Info:
Ein reguläres Arbeitsentgelt gebührt daher nicht. Ob ein Taschengeld bezahlt wird bzw. wie hoch dieses ist, unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung. Wird Unentgeltlichkeit vereinbart, ist keine Anmeldung zur Sozialversicherung erforderlich. Der Praktikant ist diesfalls, ohne Beitragsleistung des Arbeitgebers, im Rahmen der Schüler- und Studentenunfallversicherung teilversichert.

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glingo (5.233 Kommentare)
am 02.08.2024 08:41

Sie sollten fertig lesen!!
bervor sie so etwas hir einstellen!!

Vorsicht!
Ob ein „echtes“ Pflichtpraktikum vorliegt wird anhand der wahren Verhältnisse, d.h. daran wie das Vertragsverhältnis in der Realität gelebt wird, beurteilt

Das Praktikantenverhältnis wird durch den Lern- und Ausbildungszweck und nicht durch die Erwerbsabsicht des Unternehmens charakterisiert. Diese Charakterisierung zeigt sich in der betrieblichen Praxis an:

der fehlenden Arbeitspflicht,
fehlenden Weisungsunterworfenheit,
am mehrmaligen Wechsel der verrichteten Tätigkeit
sowie an der Zuweisung von Tätigkeiten nach dem Wunsch des Auszubildenden, und nicht nach den betrieblichen Notwendigkeiten.
Der Abschluss einer klaren Praktikumsvereinbarung und die Führung einer Ausbildungsdokumentation sind dringend empfohlen.

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glingo (5.233 Kommentare)
am 02.08.2024 08:44

Pflichtpraktikum im Rahmen eines Dienstverhältnisses
Wird ein Pflichtpraktikum jedoch in Form eines Dienstverhältnisses absolviert, so unterliegt der Praktikant auch den kollektivvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Dies ist dann der Fall, wenn der Pflichtpraktikant:

an die betriebliche Arbeitszeit gebunden ist
an Weisungen gebunden ist,
organisatorisch im Unternehmen eingegliedert ist.
In diesem Fall ist ein Praktikanten-Arbeitsvertrag abzuschließen.

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amha (12.482 Kommentare)
am 02.08.2024 08:49

Ihnen ist aber ebenfalls klar, dass aufgrund der Sachlage (keine Anmeldung etc) alles für ein reines Pflichtpraktikum spricht! Womit die von Ihnen angeführten weiteren Punkte nicht relevant sind.

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 02.08.2024 09:04

amha

Ihnen ist aber ebenfalls klar, dass solche Dinge VOR dem Praktikum klargestellt werden sollte?

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amha (12.482 Kommentare)
am 02.08.2024 12:02

SIE schon wieder!

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glingo (5.233 Kommentare)
am 02.08.2024 10:12

Lesen!

Das Praktikantenverhältnis wird durch den Lern- und Ausbildungszweck und nicht durch die Erwerbsabsicht des Unternehmens charakterisiert.

"bearbeitete Lieferscheine, erstellte Listen und war auch im Bereich Marketing"

klare Erwerbsabsicht des Unternehmens!

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KlausBrandhuber (2.160 Kommentare)
am 02.08.2024 10:46

Manche Ansichten lassen mich erstaunen.
Bitte: Warum soll ein Schüler im Rahmen eines Pflichtpraktikums anders behandelt werden als ein Lehrling? Meinetwegen im ersten Lehrjahr.

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Peter2012 (6.847 Kommentare)
am 02.08.2024 12:59

@ amha:

Da muss ich Ihnen leider widersprechen.

Jeder Mensch welcher in einer Firma arbeitet auch Pflichtpraktikant ist ein Arbeitnehmer. Dieser muss natürlich bei der Firma versichert sein. Das bedeutet die Firma hat für Ihn Abgaben an das Finanzamt, die ÖGK und die PVA zu leisten.

Wo kämen wir da hin wenn sich ein Pflichtpraktikant selber versichern muss wenn Ihm bei der Arbeit oder am Weg in oder von der Arbeit ein Unfall passiert???

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amha (12.482 Kommentare)
am 02.08.2024 15:36

Lesen Sie sich ein; Google ist Ihr Freund.

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Lysteli1 (79 Kommentare)
am 02.08.2024 08:14

Unsere Tochter arbeitete seinerzeit als Ferialarbeiterin in einem Büro. Sie hatte als Gymnasiastin null Erfahrung in dieser Arbeit, wurde aber bestens entlohnt.

In der selben Firma zur selben Zeit machte eine andere Schülerin ihre Pflichtpraktikum für eine Schule, in der sie bereits einschlägig ausgebildet worden war.

Ihr trug man auch nur wenig Arbeit auf, so dass sie sich endlos fadisierte. Unserer Tochter übertrug man Arbeiten, von denen heute noch Oberösterreich profitiert. - liegt an der Firma, nicht an der Tochter

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Sportsman (88 Kommentare)
am 02.08.2024 09:11

Supergirl?

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Lysteli1 (79 Kommentare)
am 02.08.2024 09:42

Nicht wirklich. Das lag halt an der Aufgabe, die man ihr gab.

Ich fragte mich damals und frage mich heute, warum jemand mit bereits erworbenen Kenntnissen in Büroarbeit schlechter entlohnt oder auch als mehr Belastung für die Firma angesehen wird, als jemand mit überhaupt keiner Erfahrung.

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pelemessi (5 Kommentare)
am 02.08.2024 07:47

Ein Praktikant so wie in diesem Fall kostet der Firma Geld, da er laut Text in mehreren Abteilungen tätig war bzw. reinschnuppern durfte .. es wäre etwas anderes wenn der Praktikant zu einfachen Tätigkeiten wie zb. im Lager verdonnert wurde. Man sieht aber in diesen Fall gut warum es mit Österreich bergab geht .. Es wurde sicherlich von der Firma kommuniziert das es kein Gehalt gibt und die Dame kommt nach einem Jahr drauf das SIE doch eine Bezahlung möchte und die AK nimmt sich der Sache an .. würde als Firma sicherlich keinen Praktikum anbieten da es anscheinend ohne Dienstverhältnis nicht möglich ist ?!

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Peter2012 (6.847 Kommentare)
am 02.08.2024 07:55

Meines Erachtens wird ein Pflichtpraktikum von der Schule vorgeschrieben. Ein Pflichtpraktikum bedeutet auch ein Dienstverhältnis mit Abgaben an Finanzamt, ÖGK und PVA!!!

Wenn dies nicht so ist kann diese Firma auch kein Pflichtpraktikum anbieten bzw. vergeben!!!

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 02.08.2024 09:08

peter2012

völlig richtig.

Hierzu sollte der Gesetzgeber entsprechende Klarstellungen machen.
Auf der anderen Seite hätte auch der Praktikumsgeber im konkreten Fall VORHER die Rahmenbedingungen (u. a. Taschengeld, Bezahlung?) klarstellen sollen.

Außerdem ist eine Entschädigung von 150 bis 200 Euro pro Woche auch eine Investition in das Personal der Zukunft....

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