Erst geschlagen, dann entlassen - AK erstritt 6000 Euro für Opfer
WELS-LAND. Schichtleiter wurde handgreiflich, die Arbeiterkammer erstritt fast 6000 Euro für das Opfer.
Der Übergriff ereignete sich in der Niederlassung eines Speditionsbetriebes im Bezirk Wels-Land: Ein Schichtleiter erteilte einem Lagerarbeiter einen neuen Arbeitsauftrag. Als dieser entgegnete, dass er diesen in der vorgegebenen Zeit nicht mehr schaffen würde, entbrannte ein Streit und der Vorgesetzte schlug dem Arbeiter mit der Hand ins Gesicht.
Prellungen an Kiefer und Kopf
Der Mann ging umgehend ins Krankenhaus, wo Prellungen an Kiefer und Kopf festgestellt wurden. Doch damit nicht genug: Am übernächsten Tag flatterte dem Arbeiter die Kündigung ins Haus – nicht aber dem Angreifer. "Aufgrund des Vorfalls beenden wir das Dienstverhältnis fristlos", hieß es in dem knappen Schreiben. Völlig verständnislos wandte sich der zuerst geohrfeigte und dann entlassene Mann an die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK). Die AK-Rechtsexpertin forderte den Betrieb auf, offene Ansprüche nach der unberechtigten Entlassung nachzuzahlen. Konkret ging es um das aliquote Weihnachtsgeld und eine Kündigungsentschädigung.
Die Firma widersprach und gab an, dass der Mann Pflichtverletzungen begangen habe, indem er etwa unbefugt die Arbeitsstelle verlassen und ein Werkzeug von sich weggeworfen habe.
Polizeiliche Ermittlungen
Der Angegriffene hatte allerdings auch eine Anzeige bei der Polizei gemacht. In den darauffolgenden Ermittlungen gestand der Schichtleiter, den Mann geschubst und geschlagen zu haben. Dabei versuchte er, sich zu rechtfertigen: "Es war ein stressiger Tag und ich bin etwas lauter geworden." Auch Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen bestätigten, dass sich der Lagerarbeiter nicht schuldhaft verhalten hatte.
Sämtliche Beschuldigungen, mit der die Firma die Entlassung rechtfertigen wollte, erwiesen sich somit als haltlos. Der Betrieb musste die offenen Zahlungen nach der ungerechtfertigten Entlassung in der Höhe von 5973 Euro zahlen.
Die AK rät allen Betroffenen, sich bei Diskriminierung und Gewalt umgehend an die AK zu wenden. Bei Angriffen sollte man diese möglichst genau dokumentieren, Zeugen beiziehen und – falls vorhanden – den Betriebsrat informieren.
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Warum wird diese Firma, bei welcher eine derartig ungeheuerliche Entgleisung im Umgang mit Personal vorkommt und noch dazu versucht wird diese wegzuleugnen(wegzulügen), nicht namentlich genannt?
Bezirk Wels-Land: Wird doch nicht die große Spedition in der Nähe von Lambach sein?
Der Herr G. wurde auch anlässlich seiner Verurteilung wegen betrügerischer Krida vor Jahren von den OÖN schon mit "Samthandschuhen" behandelt. Das gilt offenbar auch für den Speditionsbetrieb. Dort war es schon mal so weit, dass die Mitarbeiter ihre Gehälter nicht zeitgerecht überwiesen bekamen. Jetzt geht man noch weiter und bezahlt sie mit Watschen.