Illegale Pyrotechnik im Auto: Welser (24) wollte vor Polizei flüchten
WELS. Mit einer Nettoexplosivmasse von fast eineinhalb Kilogramm waren zwei junge Männer im Auto unterwegs. Die Flucht vor der Polizei gelang ihnen nicht.
Den Kofferraum voller Feuerwerkskörper, darunter auch pyrotechnische Gegenstände der Klasse F3 und F4 mit einer Nettoexplosivmasse von 1460 Gramm: So waren zwei junge Männer aus Wels und Umgebung am Montagvormittag auf der Autobahn unterwegs, als sie am Knoten Wels von einer Polizeistreife bemerkt wurden.
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Dem deutlichen Anhaltenzeichen der Beamten leistete der 23-Jährige am Steuer zuerst Folge. Kurz vor der Ausfahrt Wels-Wirtschaftspark dürfte sich der Welser aber umentschieden haben, er verriss den Wagen und versuchte vor der Polizei zu flüchten. Bei der Ausfahrt Wels-West fuhr er von der Autobahn ab, konnte aber an der Kreuzung Salzburger Straße/Gunskirchner Straße von der Polizei gestoppt werden. Der Lenker und sein 24-jähriger Beifahrer werden mehrfach angezeigt, teilte die Polizei am Abend mit.
Ausweis und Bewilligung
Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4 dürfen nur Personen besitzen, die älter als 18 Jahre alt sind und über einen Pyrotechnikausweis sowie eine behördliche Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft verfügen. Bei Zuwiderhandeln gegen das Pyrotechnikgesetz, bei der unzulässigen Verwendung von pyrotechnischen Artikeln drohen Strafen bis zu 4360 Euro oder bis zu vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe, sofern es sich "bloß" um eine Verwaltungsübertretung und nicht um ein Gerichtsdelikt (z.B. bei Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen) handelt.
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Frage: Hatten die Polizisten Räntgenaugen, dass sie sahen, dass in dem Auto (illegale) Feuerwerkskörper waren?
Auffälliges Verhalten nach vorgegebenen Mustern.
Dann hoffe ich das die volle Strafe ausgefolgt wird. Zusätzlich natürlich die anderen vergehen.