Debatte um mögliche Strafen für Blaulicht-Unfälle bei der Polizei
WIEN. Dass Polizistinnen und Polizisten in Wien in Zukunft disziplinarrechtlich womöglich zur Kasse gebeten werden, wenn sie bei Blaulicht-Einsätzen bei Rot über Kreuzungen fahren und Unfälle verursachen, ohne dabei zuvor kurz angehalten zu haben, sorgt für Diskussionen.
"Derzeit ist lediglich ein Sachverhalt zur Prüfung und allfälligen disziplinären Würdigung bei der Personalabteilung aufliegend", hieß es dazu am Sonntag seitens der Landespolizeidirektion auf Anfrage. Zuvor hatte der "Kurier" über ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) berichtet, der im Zusammenhang mit einem von einem Dienstfahrzeug der Polizei verursachten Unfall zum Schluss gekommen sei, dass überhaupt nicht in eine Kreuzung eingefahren werden dürfe, wenn von der Haltelinie aus nicht die gesamte Verkehrslage überblickt werden kann.
"In der Praxis problematisch"
"In der Praxis ist die restriktive Rechtslage durchaus problematisch. Insbesondere in Verbindung mit der jüngeren Rechtsprechung würde nahezu jede Einsatzfahrt ad absurdum geführt werden, da im städtischen Bereich aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse meistens ein vorsichtiges Hineintasten in die Kreuzung notwendig ist", kritisierte ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Nagler im "Kurier" diese Auslegung.
Geldstrafen bis 1.000 Euro?
Von möglichen Geldbußen in Höhe von 1.000 Euro, die verunfallte Wiener Polizeibeamte in Zukunft nach dem Disziplinarrecht ereilen könnten, ist die Rede. "Im Rahmen des Streifendienstes kommt es immer wieder zu Unfällen bei Einsatzfahrten. Lenker von Einsatzfahrzeugen haben natürlich die einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (insb. §26 StVO) zu beachten sowie die geltenden Dienstvorschriften bzgl. Lenken von Dienst- und Einsatzfahrzeugen", hieß es dazu seitens der Landespolizeidirektion zu der Problematik.
Seit Jahresbeginn bis Ende Juni hätte es in Wien 14 Verkehrsunfälle mit Personenschaden unter Beteiligung eines Dienstfahrzeuges gegeben. Davon betrafen elf Einsatzfahrten, in sechs dieser Fälle kam es beim Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht zum Crash. Erfasst würden in dem Zusammenhang entsprechend den Vorgaben des Innenministeriums nur solche Verkehrsunfälle, bei denen den Bediensteten ein Selbst- bzw. Teilverschulden anzulasten ist, teilte die Landespolizeidirektion auf Anfrage mit.
Kritik von der Polizeigewerkschaft
Sollte es in dem konkreten Fall, der derzeit zur disziplinarrechtlichen Prüfung in der Personalabteilung liegt, zu einer Disziplinarverfügung kommen, stünden dem Betroffenen Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Dienstbehörde zu, betonte die Landespolizeidirektion. Kritik kommt von der Polizeigewerkschaft. "Aus unserer Sicht gehört jeder Fall einzeln beurteilt. Unter welchen Umständen der Unfall tatsächlich zustande gekommen ist, ob es schon mehrfach solche Vorfälle gegeben hat. Und was uns auch wichtig ist, dass es natürlich österreichweit einigermaßen einheitlich gehandhabt wird und zu keiner Benachteiligung der Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizeidirektion Wien kommt", meinte Gerhard Zauner von der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) am Samstagabend in der ORF-Sendung "Wien Heute".
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Super Idee, so kann man auch die Polizei bevormunden. Schön langsam müßen die für jede Handlung zuerst einen Rechtsanwalt befragen. Was haben wir für Komiker als Politiker, die müßen wir auch noch zahlen.🤢
Ich sehe schon oft die Ignoranz anderer Verkehrsteilnehmer, wenn Einsstzfahrzeuge mit Blaulicht und Folgetonhorn kommen.
Stur und stupid weiter ohne Rücksicht.
Als ob die Berechtigten diese Signale bloß aus Jux und Tollerei benützen.
Ich habe in der Fahrschule gelernt: Blaulicht und Martinshorn = sofort Geschwindigkeit auf Null reduzieren und an den Straßenrand fahren. Wenn Einsatzkräfte (Polizei, Rettung, Feuerwehr etc.) nicht mehr das Vorfahrtsrechtecht, auch bei rot, haben, dann ist etwas faul im Staate Österreich (Dänemark)
Das Vorfahrtrecht haben sie jedenfalls.
Aber ungeschaut in die Kreuzung rasen, darf keinesfalls sein.
Nicht jedesmal bekommt man sofort mit, dass ein Einsatzfahrzeug kommt.
Oder man braucht ein paar Sekunden um aus der Kreuzung zu kommen.
etc.
Also ist Schauen auch für Einsatzkräfte ein Muss!
Wir sind hier in Österreich. Da gilt: Blaulicht ODER Folgetonhorn reicht aus, um eine Einsatzfahrt zu kennzeichnen und aufzufordern, dass andere freie Platz machen müssen. (StVO §25/1 Z.25 sowie §26/1)
Sofort rechts ran fahren und Halten? Keine gute Idee! Hatte als Einsatzkraft folgenden Vorfall: Kreuzung, Ampel rot. Ursprünglich gab es 3 Fahrspuren, aus einer hat man einen Radfahrstreifen gemacht, und die ursprünglich mittlere wurde zu einer breiteren ersten. Die Fahrzeuge standen auf diesem nahe der Leitlinie zur 2. Fahrspur und auf der 2., so dass wir eigentlich beim Radfahrstreifen vorbei konnten, aber eine junge Fahranfängerin machte genau das, was Sie schrieben, und fuhr uns direkt vor die Schnauze!
Somit: Wenn ich Blaulicht oder Folgetonhorn bemerke, gilt: 1. Woher kommt es, 2. Ist eine freie Bahn, Wenn ja, dann schaue ich nur, dass diese Frei bleibt, wenn nein, dann schaue ich, dass diese Frei wird…