Historisch: Erste Dokumente mit drittem Geschlecht ausgestellt
WIEN/STEYR. Ein Pass mit dem Eintrag "X" und eine Geburtsurkunde mit dem Eintrag "divers" sind die ersten Urkunden, die in Österreich mit dem dritten Geschlecht ausgestellt worden sind. Bekommen hat sie kürzlich der aus Steyr stammende Alex Jürgen.
Sein Fall war Anlass für das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes im Vorjahr, wonach Menschen, deren Geschlecht nicht männlich oder weiblich ist, ein Recht auf entsprechende Urkunden haben.
"Wir freuen uns sehr und feiern die historische Ausstellung der ersten Urkunden mit drittem Geschlecht", sagte Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA. Allerdings sei zu bedauern, dass Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Standesämter "zum Rechtsbruch anweist".
Denn der Minister habe im Dezember 2018 per Erlass angeordnet, dass für die dritte Option nur "divers" zu verwenden ist, dass das Geschlecht Neugeborener nur als "männlich", "weiblich" oder "offen" eingetragen werden dürfe und der dritte Geschlechtseintrag nur dann zustehe, wenn sogenannte VdG-Boards die Intersexualität bestätigen. Diese VdG-Boards gebe es aber bis heute nicht.
Kampf vor Gericht dauerte Jahre
Menschen, die "inter" (und nicht "divers") in der Geburtsurkunde stehen haben wollen, müssten dies weiterhin im Gerichtsweg durchsetzen. Alex Jürgen habe dies getan und Recht bekommen. Denn Kickls Erlass binde nur die Standesämter, nicht aber die Gerichte, stellte Graupner in einer Aussendung fest.
Seit Jahren kämpfte Alex Jürgen aus Steyr vor Gericht um die Anerkennung des dritten Geschlechts. "Ich will Platz schaffen in der Gesellschaft für Menschen, die nicht Mann oder Frau sind.", sagte er im September 2016 im Gespräch mit den OÖN.
Alex Jürgen fühlte sich weder als Mann noch als Frau und ist auch nach medizinischen Normvorstellungen weder männlich noch weiblich. Das Geburtenregister des Standesamtes weist ihn aber als Mann aus, laut anderen Schriftstücken wiederum gilt er als Frau. Wie berichtet wollte Jürgen den Geburtenbuch-Eintrag beim Standesamt in Steyr berichtigen lassen und die Geschlechtsbezeichnung in "inter", "anders" oder "x" umändern.
Weg führte bis zum Höchstgericht
Der Bürgermeister der Statutarstadt Steyr lehnte das Begehren per Bescheid ab. Jürgen brachte daraufhin eine Beschwerde beim oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht dagegen ein. Auch diese wurde im Herbst 2016 vor Gericht abgewiesen. Die Eintragung einer anderen Geschlechtsbezeichnung als "männlich" oder "weiblich" im Personenstandsregister sei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, hieß es damals in der LVwG-Entscheidung. Erst der Verfassungsgerichtshof gab Alex Jürgen im Juni 2018 recht.
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