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Haftstrafen für ehemaligen Bürgermeister und pensionierten Finanzleiter

Von nachrichten.at/apa, 22. Juli 2024, 19:24 Uhr
foto: volker weihbold justiz gericht landesgericht lg prozess
(Symbolbild) Bild: Symbolbild: Volker Weihbold

BREGENZ. Im Prozess um Misswirtschaft in der Vorarlberger Gemeinde Fußach (Bez. Bregenz) sind am Montagabend nach acht Prozesstagen die Urteile ergangen.

Der ehemalige Bürgermeister und der inzwischen pensionierte Finanzleiter der Ortschaft wurden am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen: 18 Monate bedingte Haft für den Ex-Ortschef, 30 Monate (18 davon auf Bewährung) für den pensionierten Finanzleiter. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Anklage lautete auf Missbrauch der Amtsgewalt und Untreue. Beide Angeklagten hatten sich vor dem Schöffengericht nicht schuldig bekannt. Das Gericht sah es nach übereinstimmenden Berichten Vorarlberger Medien jedoch als erwiesen an, dass die beiden Männer Recht gebrochen hatten.

Großes Aufsehen

In der Öffentlichkeit hatte der Fall großes Aufsehen verursacht, weil Kontrollmechanismen wohl über Jahre versagt hatten. Der Bürgermeister, der seine politische Karriere im Herbst 2020 beendete, brachte im Sommer 2020 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Strafbehörde ein, als er von Auffälligkeiten bei Gehaltsauszahlungen erfuhr. Daraufhin wurde der Landesrechnungshof tätig und stellte in einer Prüfung vor drei Jahren grobe Misswirtschaft und Mängel in der Verwaltung der 4.000-Einwohner-Gemeinde fest, mehrere Hunderttausend Euro Schaden sollen entstanden sein.

Die Staatsanwaltschaft sprach von "höchst kriminellen Machenschaften" und warf dem Bürgermeister vor, dass der Finanzleiter ohne jegliche Kontrolle agieren habe können. Dieser soll sich über Jahre Sonderzulagen und Tausende Überstunden ausbezahlt und wiederholt seine Kompetenzen überschritten haben. Zudem soll er dem Bürgermeister unrechtmäßig eine Funktionsentschädigung von 4.000 Euro zukommen haben lassen.

Der Schöffensenat beriet sich zur Urteilsfindung über mehrere Stunden hinweg. Zusätzlich zu den Haftstrafen müssen die beiden Angeklagten laut ORF Radio Vorarlberg auch einen Schaden von 308.000 Euro begleichen. Weil sich die Verteidigung Bedenkzeit erbat, sind die Urteile nicht rechtskräftig.

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