Hakenkreuz am Hodensack: Kärntner verurteilt
KLAGENFURT. Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und unerlaubten Waffenbesitzes wurde gestern ein 29-jähriger Kärntner von einem Geschworenengericht in Klagenfurt zu 19 Monaten unbedingter Haft verurteilt.
Dem Mann wurde unter anderem vorgeworfen, ein auf seinen Hodensack tätowiertes Hakenkreuz am Abschlussabend bei einer Bundesheer-Kompanieübung hergezeigt zu haben. Das war einer von mehreren Vorfällen, bei denen er sich mit Nazisymbolen – meist in Onlinemedien – präsentierte.
Bruder stach Tätowierung
Das Hakenkreuz habe ihm sein Bruder tätowiert, nachdem sie zusammen fast zwei Flaschen Whiskey getrunken hatten, gab der Angeklagte vor Gericht an. Der 29-Jährige ist wegen mehrerer Gewaltdelikte vorbestraft – unter anderem wegen absichtlich schwerer Körperverletzung bei einer Rauferei am St. Veiter Wiesenmarkt.
Seither halte er sich mit dem Alkohol sehr zurück und habe einen neuen verantwortungsvollen Job, bei dem er immer fit sein müsse, sagte der Angeklagte. Sein Hakenkreuz-Tattoo habe er mittlerweile auch überstechen lassen, es sei also nicht mehr sichtbar.
Der Angeklagte habe über einen Zeitraum von neun Jahren mehrere Wiederbetätigungshandlungen gesetzt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Der Verteidiger ersuchte um ein mildes bedingtes Urteil. Der Geschworenensenat entschied auf 19 Monaten unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an.