Kahlenberg-Seilbahn: Höchstgericht stellte UVP-Pflicht fest
WIEN. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gilt für eine mögliche Seilbahn auf den Kahlenberg nun doch eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Ein Richter gab einer vorangegangenen Beschwerde von mehreren Umweltschutzorganisationen sowie Vertretern von Bürgerinitiativen Recht. Die Projektgegner hatten sich im Juni gegen einen Bescheid der Stadt Wien beschwert.
- Aus dem Archiv: Kahlenberg-Seilbahn - Mehrere Beschwerden gegen UVP-Entscheidung
Die Angelegenheit werde nun "zur Erlassung eines neuen Bescheides an die belangte Behörde zurückverwiesen", heißt es im vorliegenden Beschluss des Gerichts. Die "Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH" hat nun sechs Wochen Zeit, um gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel einzulegen.
"Rechtliche Argumentation eindeutig bestätigt"
"Die Entscheidung des BVwG bestätigt unsere rechtliche Argumentation eindeutig", reagierte Rechtsanwältin Fiona List-Faymann, die die Gegner des Projekts vertritt. Der Bescheid der zuständigen Magistratsabteilung 22 sei rechtswidrig gewesen, so die Anwältin. "Dies ist ein wichtiger Sieg und wir sind uns sicher, dass das weitere Verfahren die mangelnde Umweltverträglichkeit der Seilbahn aufzeigen wird", erklärte List-Faymann.
In dem Bescheid der Stadt Wien war nach einem fast ein Jahr lang dauernden Verfahren festgehalten worden, dass keine UVP für das Projekt nötig sei. Die Landesumweltanwaltschaft, drei NGOs sowie Anrainerinnen und Anrainer aus Floridsdorf und dem Kahlenbergerdorf legten daraufhin Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht ein.