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Bergsteiger Reinhold Messner hat Erbschaftsstreit mit seinen Kindern

Von nachrichten.at/apa, 21. Juli 2024, 14:29 Uhr
Einsam auf dem Everest
Reinhold Messner erreichte 1978, gemeinsam mit Peter Habeler, den Gipfel des Mount Everest ohne zusätzlichen Sauerstoff (l.). Zwei Jahre später glückte ihm ein Alleingang. Bild: privat

MÜNCHEN. Extrembergsteiger Reinhold Messner leidet unter einem an Erbschaftsfragen entzündeten Zerwürfnis mit seinen vier Kindern.

"Unser Verhältnis ist angespannt", sagte der 79-jährige Alpinist der "Apotheken Umschau" in einem am Sonntag veröffentlichten Interview. "In dem Moment, als ich mein materielles Erbe an die Kinder und Ehefrau verteilt hatte, zerbrach die Familie", fügte er hinzu.

München. "Die Frage, wer mehr bekommen hat, stand im Vordergrund und ich stand mit 75 am Abgrund", berichtete der aus dem italienischen Südtirol stammende Messner. Er sei über das Verhalten seiner Kinder "enttäuscht". Es sei einer seiner größten Fehler im Leben gewesen, bereits vor seinem Tod seinen Kindern testamentarisch den Großteil seines Vermögens überlassen zu haben.

Messner ist einer der bekanntesten Extrembergsteiger der Welt. Gemeinsam mit seinem Kletterpartner Peter Haberle erreichte er 1978 als erster Mensch ohne Unterstützung durch Sauerstoffgeräte den Gipfel des höchsten Bergs der Welt, dem 8.848 Meter hohen Mount Everest im Himalaya. Messner war unter anderem auch der erste Mensch, der alle 14 Achttausender der Welt bestieg.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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nordlicht (1.487 Kommentare)
gerade eben

Es ist sehr sehr schade, wenn es wegen Geld zu Streitigkeiten kommt innerhalb der Familie

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HJO (1.219 Kommentare)
vor 7 Minuten

Alle an einen Tisch und darüber reden, war meine Vorgangsweise - und alle sind zufrieden.

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Gugelbua (32.288 Kommentare)
vor 12 Minuten

geht vielen so 😜

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Augustin65 (1.471 Kommentare)
vor einer Stunde

Solche Fehler sind ihm am Berg nie passiert, sonst gäbe es ihn schon längst nicht mehr.......

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Hofstadler (1.387 Kommentare)
vor einer Stunde

Erben heißt sterben, testamentarisch und zu Lebzeiten ist daher ein "Topfen".
Entweder hat er sein Vermögen zu Lebzeiten den Nachkommen übertragen oder er hat ein Testamen verfasst, dass den Nachkommen nicht gefällt. Letzteres kann er jederzeit widerrufen und der z.B. Alpenverein freut sich auch, wenn er nach Messners Tod erbt. Bleibt die Sache mit den Pflichtteilen🤷‍♂️

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eko (280 Kommentare)
vor einer Stunde

Testamentarisch und zu Lebzeiten passt allerdings nicht zusammen…

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detti (1.895 Kommentare)
vor 2 Stunden

Da geht's ihm nicht anders als dem Mittelstand. Manche kriegen alles, kümmern sich nicht und sind dann für immer die braven Heiligenscheinträger ohne jeglichem schlechten Gewissen.

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