US-Bundesstaat Missouri will letzte Abtreibungsklinik schließen
ST. LOUIS. Strenges Abtreibungsverbot in Kraft - Damit schloss sich Missouri anderen Bundesstaaten an, die zuletzt sogenannte "Herzschlag"-Gesetze verabschiedet hatten.
Die einzige Abtreibungsklinik im US-Bundesstaat Missouri könnte noch in dieser Woche schließen. Das Gesundheitsministerium des Südstaates weigerte sich am Dienstag (Ortszeit), die Lizenz der Klinik in St. Louis zu verlängern, wie örtliche Medien berichteten. Missouri wäre dann der erste Bundesstaat ohne eine Klinik, in der legale Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können. Die sieben Ärzte und Auszubildenden sollen nach den Plänen des Ministeriums von der Organisation "Planned Parenthood" übernommen werden.
In der vergangenen Woche hatte Missouri ein Gesetz verabschiedet, das Abtreibungen nach der achten Schwangerschaftswoche verbietet. Ausnahmen - etwa im Fall von Inzest und Vergewaltigungen - sind nicht vorgesehen.
Damit schloss sich Missouri anderen Bundesstaaten an, die zuletzt sogenannte "Herzschlag"-Gesetze verabschiedet hatten. Diese sehen vor, dass Abtreibungen ab der Messbarkeit von Herztönen, die schon in der fünften oder sechsten Schwangerschaftswoche hörbar sind, verboten sind und unter Strafe stehen. Die Gesetze gelten überall auch im Falle von Inzest oder Vergewaltigung.
Seit dem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs von 1973 sind Abtreibungen in den USA legal. Die "Herzschlag"-Gesetzesinitiativen mehrerer US-Staaten sind so konzipiert, dass sie gegen die Verfassung verstoßen. Abtreibungsgegner wollen damit Druck auf den Supreme Court ausüben, sich noch einmal mit der Frage des Schwangerschaftsabbruchs zu befassen.
Netflix kündigt Schritte an
Rechtliche Schritte gegen das strikte Abtreibungsgesetz im Bundesstaat Georgia kündigte unterdessen der Streaming-Dienst Netflix an. Am Dienstag (Ortszeit) erklärte der für die Produktion zuständige Netflix-Manager Ted Sarandos, der Konzern werde in einem ersten Schritt juristische Maßnahmen gegen das Gesetz finanzieren. Noch sei jedoch nicht an einen Rückzug aus dem Bundesstaat gedacht, der in der Filmindustrie der USA eine zunehmend wichtige Rolle spielt.
"Wir haben viele Frauen, die an Produktionen in Georgia arbeiten, deren Rechte, zusammen mit Millionen anderer, durch dieses Gesetz stark eingeschränkt werden", erklärte Sarandos. Netflix werde zusammen mit der Bürgerrechts-Organisation ACLU juristisch gegen das sogenannte "Herzschlag"-Gesetz vorgehen.
Drei weitere unabhängige Medien-Produktionsfirmen haben angekündigt, keine Geschäfte mehr in und mit Georgia zu machen, solange das Gesetz nicht zurückgenommen werde. Laut dem Dachverband der US-Film-Industrie "Motion Picture Association of America", hängen rund 92.000 Arbeitsplätze allein in Georgia von der Branche ab.
Die eigentliche Schwierigkeit ist erst dadurch entstanden, dass sich "der Staat"(tm) selber für alles zuständig erklärt hat aber demokratisch am Populismus scheitert, der sich wie ein Pilz unter die Parteilügen schummelt.
Der Populismus in den biblebelt-Staaten der USA ist der richtige Nährboden für Heuchelei.
Da hat auch eine Indikationenlösung keine Chance mehr so wie in der aufgeregten Phase der Broda-Kreisky-Ära auch nur die Fristenlösung machbar war, die keine Lösung ist sondern Feigheit des Gesetzgebers.
Absolut die richtige Entscheidung! Morden von ungeborenen Kindern im Mutterleib darf nicht legal sein. Hier gehen wir in Europa leider den völlig falschen Weg.
als Mann haben sie ja leicht lachen, sie tragen das Kind ja nicht aus.
Ein ungeborenes Kind das ohne Apparateheilfe nicht leben könnte, kann mensch nicht als KIND bezeichnen.
wie würden sie denken, wenn ihre Tochter vergewaltigt wurde und davon schwanger? Würden sie ihre Tochter auch verantwortslosen Handeln unterstellen?!! Sie sexistischer Fanatiker!
In diesem Punkt überschneiden sich die beiden Begriffe "Sterbehilfe + Töten auf Verlangen" mit "Vormundschaft der Mutter".
Allerdings müsste dazu wenigstens eine Indikationenlösung in Betracht gezogen werden, damit nicht die ganze Verantwortung auf der schwangeren Mutter lastet.
Gratulation! Mit derartig fanatischem "Weitblick" sorgt man ausschließlich dafür, dass auch das Leid Vergewaltigter steigt und dass das Geschäft der unqualifizierten, illegalen Engelmacher aufblüht, die dann auch noch das Leben und die Gesundheit der Mutter gefährden!
Verhütung sollte m.E. an erster Stelle stehen, aber wo bleibt die mühsam erkämpfte Selbstbestimmung der Frau?
"...aber wo bleibt die mühsam erkämpfte Selbstbestimmung der Frau?"
Abtreibung, sprich morden eines ungeborenen Lebens im Mutterleib hat nichts mit Selbstbestimmung der Frau zu tun. Abtreibung ist legalisierter Mord!
Die schwangere Frau hat bei der Zeugung ja selbstbestimmt mitgewirkt und gewusst, dass trotz Verhütung eine Schwangerschaft möglich sein kann. So aufgeklärt sind wir heutzutage schon. Die Frau welche abtreiben lässt versteckt ihr verantwortungsloses, egoistisches Handeln nur hinter dem Begriff "Selbstbestimmung der Frau".
Ich spreche hier nicht von Frauen oder Mädchen welche wirkliche Opfer von Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch sind. Das ist ein anderes Thema und hat ja mit "Selbstbestimmung der Frau" nichts zu tun.
1. sinnerfassendes Lesen und Fanatismus steht anscheinend in engen Zusammenhang
(es geht im Speziellen auch um Inzest und Vergewaltigung)
2. "Die Frau welche abtreiben lässt versteckt ihr verantwortungsloses, egoistisches Handeln nur hinter dem Begriff "Selbstbestimmung der Frau". "
--> Zur Aufklärung: zur Zeugung gehören immer 2!
Einzig der Frau verantwortungslosen, egoistischen Handeln zuzuschreiben, entsteht aus einem krankhaften mentalen Konzept eines patriarchalen frauenverachtenden Gottes und deren fanatischer Vertretern.
Wir könnten ungewollte Erwachsenen-Schwangerschaften sehr leicht vermeiden, wenn wir JEDEN MANN mit 16 vasektomieren. Zuvor können sie ihren Samen einfrieren lassen udn falls ein Kinderwunsch entsteht, kann dem zum gegebenen Anlaß nachgekommen werden. Ist ein schneller Eingriff und wir Frauen könnten uns die Verhütung und ungewollte Schwangerschaften ersparen.