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AfD verliert Klage um Vorsitz in Ausschüssen des Bundestages

Von nachrichten.at/apa, 18. September 2024, 10:22 Uhr

KARLSRUHE. Die AfD hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen.

Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß nicht gegen die Verfassung, wie der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichtes am Mittwoch einstimmig entschied. Damit scheiterten die Klagen der AfD.

Brandner wurde abgewählt, nachdem er nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 einen Tweet weiterverbreitet hatte, in dem kritisiert wurde, dass jetzt Politiker in Synagogen mit Kerzen "rumlungern". Brandner entschuldigte sich später, lehnte Rücktrittsforderungen jedoch ab. Kandidaten der AfD wurden danach auch nicht mehr zu Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen gewählt.

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9  Kommentare
9  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
jack_candy (8.974 Kommentare)
am 18.09.2024 20:49

Gut so.
Keine Toleranz für die Intoleranz.
Mit Beschwichtigungstaktik setzt man sich gegen Rechtsextreme und Faschisten nicht durch, das haben die letzten Jahre bewiesen..

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Fa_wimmer (879 Kommentare)
am 18.09.2024 16:28

dann werden halt der afd noch mehr hinterherlaufen

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Biobauer (6.212 Kommentare)
am 18.09.2024 16:26

Kann mir jemand sagen in welcher Form sich das Parteiprogramm der AFD von den Kurs der Schweizer Regierung unterscheidet?

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kribo80 (131 Kommentare)
am 19.09.2024 12:34

In der schweizer Regierung wird sich keiner finden der behauptet die SS war ja nicht so schlimm, waren ja auch anständige Mörder dabei... mit den faschos will sich ja kein normaler Mensch abgeben... gell

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Fisch101 (453 Kommentare)
am 18.09.2024 12:22

gut, wenn solchen Typen das Handwerk gelegt wird. Es ist immer dasselbe: erst werden solche Dinge gesagt, bzw. gemacht, dann nimmt das zurück und es wird als Einzelfall deklariert. Die afd/fpö-Gemeinde hat leider permanent solche "Einzelfälle". Das sind bewusste Handlungen und zeit, wo diese Typen mit ihrer Gefolgschaft stehen.
Danke, an das Gericht.

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richie (1.548 Kommentare)
am 18.09.2024 16:14

Einzelfälle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_rechtsextremer_und_neonazistischer_Vorf%C3%A4lle_in_der_FP%C3%96

Ja, und ich hoffe doch noch auf eine ausreichende Zahl an Österreichern, die vor dem 29.9. erkennen, was sie da wählen, wenn sie ein harmlos ausschauendes Kreuzerl bei der FPÖ machen ...

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Augustin65 (2.819 Kommentare)
am 18.09.2024 11:48

Unabhängige, unparteiische, unpolitische Justiz.....

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Natscho (5.967 Kommentare)
am 18.09.2024 14:34

Ja, das haben wir. Auch wenn ihr Faschisten die Untergraben wollt.
Die AfD hat im Bundestag keine Mehrheit, und der Bundestag entscheided eben auch über die Vorsitzfrage.

Geh in deinen Keller und heul dort. Am besten bleib dort unten.

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kribo80 (131 Kommentare)
am 19.09.2024 12:35

Ja guter Hinweis mit dem Keller, bekanntlich habe wir ja viele Kellernazis unter uns...

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