Polnisches Parlament beschloss Abschaffung der Disziplinarkammer
WARSCHAU. Polens Parlament hat einem Gesetzentwurf zur Abschaffung der umstrittenen Disziplinarkammer zugestimmt.
Die Auflösung der Kammer zählte zu den Bedingungen, von denen die EU-Kommission ihre Freigabe des polnischen Corona-Aufbauplans abhängig gemacht hatte.
"Schwarze russische Wolke" über Polen
"Über Polen hängt eine schwarze russische Wolke. Wir müssen heute eng zusammenarbeiten, wir brauchen Einigkeit bei dieser wichtigen Abstimmung", appellierte Regierungschef Mateusz Morawiecki vor der Entscheidung an die Parlamentarier.
Die Novelle geht auf einen von Präsident Andrzej Duda im Februar eingebrachten Entwurf zurück. Sie sieht die Auflösung der Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof vor, die jeden Richter bestrafen und entlassen kann. Die dort gegenwärtig tätigen Höchstrichter können in eine andere Kammer wechseln oder in den Ruhestand gehen. Anstelle der umstrittenen Disziplinarkammer soll eine neue "Kammer für berufliche Verantwortung" eingerichtet werden. Das Gesetz muss nun noch Duda unterzeichnet werden.
Polen kann doch auf EU-Corona-Hilfen hoffen
Die EU-Kommission hatte sich vergangene Woche nach langem Streit mit der polnischen Regierung auf einen Plan für die Auszahlung der Corona-Hilfen geeinigt. Das Land kann auf mehr als 35 Milliarden Euro hoffen. Die Genehmigung des polnischen Plans wurde immer wieder verschoben, weil von der Leyen eklatante Mängel im polnischen Rechtsstaat kritisierte, und zunächst Reformen forderte. Vor allem aus dem Europaparlament gab es heftige Kritik an der Entscheidung der EU-Kommission, den Aufbauplan zu billigen.
Am Donnerstag stimmte schließlich eine große Mehrheit der Europaabgeordneten in Straßburg für eine Resolution, in der die Entscheidung der EU-Kommission scharf kritisiert wird. Die Parlamentarier verweisen auf anhaltende Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit in Polen und betonen, dass die Einhaltung von EU-Werten eine Vorbedingung für den Zugang zu dem Corona-Fonds sein müsse. Polen müsse alle einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzen, bevor der nationale Aufbauplan durch die EU-Staaten genehmigt werden könne. Die in dem Plan festgelegten Etappenziele sind aus Sicht des Parlaments nicht ausreichend.