Corona: Diese Regeln gelten seit 1. August
WIEN. Ab 1. August sind die Absonderungspflichten passé, geblieben ist die Kritik an Unschärfen.
Am Sonntag wurden 5714 Corona-Neuinfektionen gezählt. Für sie galten noch die Quarantäne-Regeln, die ab heute durch die Verordnung von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) abgeschafft sind. Verkehrsbeschränkungen heißt die neue Realität, in der einiges an Unklarheit bleibt.
Verkehrsbeschränkungen: Bisher mussten Infizierte für mindestens fünf Tage in Quarantäne, nach denen man sich mit einem CT-Wert von über 30 freitesten lassen konnte. Letzteres gilt nun auch für die Verkehrsbeschränkungen, die bedeuten, dass Infizierte FFP2-Masken tragen müssen. Diese Pflicht entfällt daheim (solange nur Haushaltsmitglieder anwesend sind) und im Privat-PKW sowie im Freien, wo dann ein Zwei-Meter-Abstand zu anderen Personen einzuhalten ist.
Man darf Veranstaltungen, Gasthäuser oder Schwimmbäder mit Maske besuchen, diese aber nicht abnehmen, weshalb die Konsumation in einem Lokal nicht gestattet ist. Die Verkehrsbeschränkungen gelten maximal zehn Tage.
Betretungsverbote: Generelle Einschränkungen gibt es in einigen Bereichen dennoch für Corona-Positive: Sie dürfen Krankenhäuser, Pflege-, Behinderten- und Kuranstalten sowie Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte nicht betreten. Davon ausgenommen sind Mitarbeiter dieser Arbeitsorte (mit Maske).
Corona mit Symptomen: Wer sich ab heute krank fühlt und positiv auf Covid getestet ist (muss durch einen PCR-Test abgesichert werden), hat weiterhin Anspruch auf Krankenstand. Für die Meldung beim Arbeitgeber bedarf es einer ärztlichen Bestätigung. Nur für (mutmaßlich) Corona-Infizierte gibt es wieder die telefonische Krankschreibung durch den Arzt.
Corona ohne Symptome: Wer sich trotz positivem Test nicht krank fühlt, ist angehalten, seiner Arbeit mit Maske nachzugehen. Davon ausgenommen sind Berufe, die mit Maske de facto nicht ausgeübt werden können (etwa Logopäden, Musiker). Kommen an einem Arbeitsort nur aktuell Infizierte zusammen, entfallen alle Beschränkungen. Davon ausgenommen sind "vulnerable Orte", wie Spitäler. Dort gilt permanente Maskenpflicht für alle.
Vulnerable Gruppen: Um Menschen zu schützen, die trotz Impfung bei einer Infektion schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen gar nicht geimpft werden können, wird die Risikogruppen-Verordnung reaktiviert. Sie räumt den Betroffenen zunächst bis Ende Oktober den Anspruch auf Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, Homeoffice oder eine befristete Dienstfreistellung ein.
Neuer Modus: Ab Herbst gilt der vierstufige Variantenmanagementplan (VMP). Dieser sieht im Idealfall (Covid als "normale Atemwegserkrankung") keine Einschränkungen vor. Im ungünstigsten Fall könnten Maskenpflicht und sogar nächtliche Ausgangssperren zurückkehren.
Kritik und alternative Regelungen
- Alex Brodmann, Chef des Interessenverbandes führender Pflegeorganisationen (darunter Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz), kritisierte am Wochenende, dass nun Corona-positive Mitarbeiter einzusetzen wären. Schließlich gehe es um „Personengruppen, bei denen Corona zu ernsten Folgen, im schlimmsten Fall zum Tod führen kann“.
- Mit JKU-Rektor Meinhard Lukas übt ein prominenter Jurist Kritik am Quarantäne-Aus. „Nicht durchdacht“ sei, dass ein Nicht-Infizierter nicht ohne Weiteres vom Arbeitsplatz fernbleiben könne, wenn in seinem Büro ein Covid-19-Infizierter sitzt, verweist Lukas auf das im Strafgesetz verankerte Gefährdungsverbot. An der Kepler-Uni werde er allen Infizierten empfehlen, daheim zu bleiben.
- In Wiener Spitälern, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und städtischen Schulen kommen weiter keine positiv getesteten Mitarbeiter zum Einsatz. Eine analoge Regelung hat Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SP) für alle Landeseinrichtungen mit Kundenkontakt angekündigt.
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Ach darf man nicht mehr sagen - Corona interessiert eh keinen mehr! Liebe OÖN ihr seid auch nicht mehr weit weg von Zensur und Abschaffung eines offenen Diskurses. Unsere Medien gehen allgemein in eine gefährliche Richtung.
Weiss man schon, welche Posse der Komodienstadel am Ballhausplatz morgen zum besten gibt?
Den Nehammer dürfens uns nicht absetzen.
Seine deutliche Betonung der Zischlaute sollte eine Pflichtübung für das Schauspiel werden.
Na da werden sich die gesunden AN sehr freuen wenn diese mit infizierte AN zusammen arbeiten müssen.
Die Maske schützt ja nur begrenzt und ich denke für Menschen mit Reflux ist ja auch die Maske gesundheitsschädigend weil die Gase aus dem Magen in die Lungen gelangen!!!
Achtung auch Ansteckungsfalle Türklinken!!!
Wo ist dein Problem?
Nicht nur eines, sondern die gesamte Regierung.
Gase bei einem Reflux, na sowas.
PETER2012 Sie sollten zuerst nachlesen was man unter einem Reflux versteht und was dabei passiert bevor Sie dazu einen Kommentar ebgeben.
Wie wärs mit Rülpsen? Und welche Gase kommen da aus dem Magen und werden wegen der Maske rückgeatmet? Bitte klären Sie uns auf.
Testfall Corona Quarantäne: Die U-turn Regierung und ihre Hoffnung auf vergessliche Wähler
Sind wir jetzt alle
Schweden?
Hat doch funktioniert in Schweden oder nicht?
Ja,
seit 2O2O
Die Regierung setzt auf Eigenverantwortung: auf gut deutsch gesagt sind die 2 Parteien FPÖ/MFG aufgelöst! Den AnhängerInnen dieser Ideologien können ja bekanntlich nicht selbst entscheiden.
😂
Und ich dachte die Virologen sind ausgestorben.
Euch neunmal G'scheidn sei gesagt: seits ruhig!
Diese Regierung muss endlich weg! Bevor noch größerer Schaden entsteht.
Österreich innerhalb von zehn Monaten bald den vierten Cosa Nostra Regierungschef!
Hinter den Kulissen verdichten sich die Gerüchte, dass die ÖVP "ihren" Kanzler zum
Abgang bewegen.
@.....1938
Hinter welchen Kulissen ... denn vom Stalljungen Herpferd?
jetzt liegt der Ball bei den ArbeitgeberInnen - und es besteht weitestgehend freie Wahl durch Absprache mit den ArbeitnehmerInnen
.
mal sehen, ob die ArbeitgeberInnen das gut hinbekommen werden
Das war ja ein kurzer Weg von der Impfpflicht zur absoluten Sorglosigkeit?
@benzinverweiger
Ja klar.
§ 176 und § 177 im StGB gilt für uns alle ja auch nicht.
Für die Lektüre des Strafgesetzbuchs und seiner Auslegung kann dir sicher gerne die Justiz die Expertise ihres Hauses zur Verfügung stellen, so wie dem GM auch.
Die Aufhebung der Quarantäne UND der Verzicht auf die Kontrolle !! widersprechen lt. Experten.
der GM hat ja auch die Ansicht, dass sich Ärzte ihrem Ärztekodex widersetzen sollen, und dem verpflichtenden Schutz ihrer Patienten nicht nachkommen sollen.
der GM sagt auch allen Ernstes, wenn eine verstorbene Ärztin, welche bedroht und verfolgt wird - beides Straftaten sind - man solle jetzt keine Schuldigen suchen.
Es braucht mir keiner mehr erzählen, das unser jetziger vorarlbergischer GM bei Sinnen ist.
Danke fürs Melden mein lieber Ricks.
Tun sie endlich was gegen ihre Realitätsstörung.
@benzinverweigerer
ob du es glaubst oder nicht.
Ich habe noch nie das Meldeknopferl gedruckt.
auch nicht bei deinem Kommentar.
Denn ich bin der Meinung, JEDER kann seine Meinung äußern.
Dass es verschiedene Meinungen gibt, ist ganz normal.
Beleidigungen gg mich waren ja nicht dabei, also warum sollte ich...
Warum überhaupt noch irgendwas?
Vollkommen sinnfrei.
Orf.at heute:
Im April haben 96 Prozent der Blutspender und Blutspenderinnen in Tirol Antikörper gegen das Coronavirus aufgewiesen. Das zeigte die Auswertung von 73.000 Blutspenden. Damit lag dieser Wert im Frühjahr deutlich über dem Herbst 2021, als bei 83 Prozent der Spender Antikörper nachgewiesen wurden.
hab gerade mit meiner Cousine Telefoniert sie waren in Holland beim Andre Rieu-Konzert, sie und ihr Mann haben sich dabei infiziert, ich hab meinen Besuch abgesagt
Googeln, so ist halt das Leben . Jeder für seinen Körper selber verantwortlich.
Ja na und?
Ist doch völlig egal.
Ich meinte Guglbua...
Woher wissens denn überhaupt, dass sie positiv sind?
Warum testen?
Ist doch sinnfrei.
Ja von der Realität eingeholt und noch immer zweifeln ob man Recht hat oder nicht ?
Wer auf ein Andre Rieu-Konzert geht hat eh sein Leben gelebt, würde ich sagen
Nehammer ist angezählt, der nächste Bundeskanzler steht in den Startlöchern der 7 seit 2017.
Und wer wäre das, der in den Startlöchern steht?????
War vorher auch alles mehr Unwissenheit und Panikmache als so gefährlich wie die immer getan haben!
Der fp-messagekontroller,
- den es natürlich nicht gibt? -
hat den fp- affinen Usern für das Sommerloch den Auftrag gegeben möglichst oft zu posten:
Neuwahlen sofort!
Regierung ist am Ende!
Die Regierung szeht am Abgrund!
Sie haben unsere Heimst an die Wand gefahren!!
Oder Sinngemäßes und das möglichst oft - jeden Tag!!!!
Neuwahlen im Herbst!
Vorher wurde von den Gleichen Wegen der CoV-Maßnahmen geätzt.
JETZT sind es die Gleichen die weden der Aufhebung der Quarantäne ätzen!!!
Oisdann!!
Vinz, leg dich wieder nieder! Oisdann!
Inhaltsschwangerer Rat! Flach!!
Hier geht's im die Quarantäne!!
Vinz, eben drum! Oisdann🤣
Der GrünnInnen Message Kontroller hat die Aufgabe möglichst oft festzuhalten wie erfolgreich die GrünnInnen sind,aber immer mehr Menschen merken nix davon
Oisdann
Diese Verordnung wird NICHT standhalten und ist wieder einmal eine Murks-Verordnung des Gesundheitsministeriums. Der GM Rauch wurde gestern mittag bei der Staatsanwaltschaft Wien von R. Fußi angezeigt und es wurde um Einleitung eines Verfahrens gg Rauch ersucht. Der Anzeige wurde als Grundlage ein Brief des ehem. Kanzleramts-Chefs Manfred Matzka beigefügt, in dem das juristische Schwergewicht dem Minister erklärt, warum dieser mit der Abschaffung der Quarantäne-Pflicht am Rande des Kriminals wandert.
Matzka nennt als mögliche Delikte „vorsätzliche“ und „fahrlässiger Gemeingefährdung“
§ 176 StGB: Wer … eine Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
§ 177 StGB: ........ ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
Links dazu gibts keine.
steht in allen Zeitungen, nur nicht auf oön.
"Sie werden sich in d. gegen Sie einzuleitenden Strafverfahren nur entlasten können, wenn Sie beweisen, dass Sie durch die Aufhebung der Quarantäne und durch den Verzicht auf die Kontrolle der Verkehrsbeschränkungen keine solche Gefahr herbeigeführt haben. Das werden Sie angesichts der deutlichen Expertenkritik, dass die Gesundheitsgefährdung durch Ihre Verordnung steigt, nur zustande bringen, wenn Sie nachweislich in den Akten zur Vorbereitung der Verordnung glashart dokumentiert haben, dass
a) ebenso viele Experten gegensätzlicher Auffassung sind,
b) Sie sich mit beiden Argumentationen auseinandergesetzt haben, und
c) ein vernunftbegabter Mensch bei Abwägung beider Argumente zu dem Schluss kommen kann, dass Quarantäne-Ende und Kontrollverzicht keine Risikoerhöhung bedeuten."
so Matzka
Matzka rechnet mit einer einheitlichen "Expertenkritik",
die aber nicht vorhanden ist!!!
@Vinzi
Es gibt KEINE Experten, welche die Quarantäneabschaffung in Österreich zum jetzigen Zeitpunkt EMPFEHLEN !!
Ach so Ricks?
"Der ärztliche Geschäftsführer des Ordensklinikum Linz, Dr. Stefan Meusburger, sprach im ORF über das Aus der Quarantänepflicht und die Lage in den Spitälern. Schon vorweg – er vergleicht Corona mit einem grippalen Infekt bzw. mit der Grippe. Ob die schwarz-rot-grünen Zeugen-Coronas dieses Interview für „sehenswert“ empfinden, bleibt dahingestellt… 😉 Wahrscheinlich können sie mit dem Gesagten wenig bis gar nichts anfangen. Wie auch immer – der Arzt spricht aus, was sich sehr viele denken."
@honkey
auch dieser Arzt hat sich nach dem derzeit niedrigen Impfstatus in Österreich zu richten.
Auch dieser Arzt ist verpflichtet Risikopersonen zu schützen.......
Auch für diesen Arzt gelten §176 und 177 StGB !!
Es ist höchst merkwürdig und interessant, dass LKH Leitungen aus anderen Kliniken in ganz Österreich es ab 1.August eben NICHT dulden und NICHT wünschen, dass infiziertes Gesundheitspersonal mit Kundenkontakt weder mit Symptomen noch ohne Symptome am Arbeitsplatz erscheinen!!!
Als einziges BL hat Salzburg dies aus so wie immer spezieller salzburgerischer Notlage - ist eh schon ein alter Hut - in diesem Land erlaubt. Siehe Bericht oön
Für Herrn Rauch wird diese Aussage eines solchen Arztes um aus seinem Dilemma herauszukommen, für d. Staatsanwaltschaft NICHT ausreichen, da es darum geht, WELCHE dafürsprechenden Expertenbegründungen im Akt, welcher der Verordnung beigelegt werden musste, stehen. Die Geko kanns nicht sein. Sie spricht sich ja dagegen aus.
siehe Matzka
@ricks
Die Niederösterreicher sind da anderer Meinung
https://noe.orf.at/stories/3167259/
Gecko argumentiert im aktuellen Bericht, dass die Abschaffung der Quarantäne für Corona-Positive "mit einer Reihe von unkalkulierbaren Risiken verbunden" sei. Solche Maßnahmen sollten wenn, dann in Zeiten stark sinkender Infektionszahlen stattfinden – nicht in Plateauphasen wie aktuell. Auch der Impfstatus der gesamten Bevölkerung wurde nicht miteinkalkuliert und weist derzeit einen zu niedrigen Prozentsatz auf.
Laut einer britischen Studie sei bei der Omikron-Variante BA.1 rund ein Viertel der Infizierten völlig symptomlos gewesen. Mit der Variante BA.2 sei der Anteil der Symptomlosen dann leicht zurückgegangen. Für die aktuellen Varianten BA.4 und BA.5 lägen indessen noch keine Studienergebnisse vor.
"Jene Personen aus Ihrer Klientel der Wirtschaftstreibenden, der Touristiker und der ÖVP-Funktionäre, denen Sie mit Ihrer Entscheidung einen Gefallen getan haben, werden sich wahrscheinlich nicht an der Geldstrafe beteiligen, mit der Sie als Unbescholtener beim ersten Mal vielleicht davonkommen, geschweige denn, dass sie Ihnen in einem etwaigen Fußfesselvollzug helfen werden. Und von den Schadenersatzforderungen jener vielen, die tatsächlich nachweisen können, dass sie von einem Kranken angesteckt wurden, von dem sie bei FORTBESTAND der Quarantäne NICHT hätten angesteckt werden können, will ich gar nicht reden. Diese werden an Sie persönlich oder an die Republik gerichtet werden, die im Fall Ihrer Verurteilung allerdings zwangsläufig bei Ihnen Regress nehmen muss. Das kann teuer werden, und auch in einem solchen Fall hat man keine Freunde."
so Matzka
"Die Begründung, dass er sich dem Vorgehen anderer Länder anschließen möchte ist nicht relevant, da er als österr. Gesundheitsminister auf die Gesundheit der Österreicher zu achten hat. Die anderen Länder haben die Quarantäne in Zeiten stark sinkender Infektionszahlen abgeschafft und die Durchimpfung bis zur 3.Impfung konnte in hohem Ausmaß beträchtlich gesteigert werden, sodass eine "Grundsicherheit" lt. WHO gegeben ist, welche in Österreich jedoch zur Zeit der Quarantäneabschaffung nicht vorhanden ist."
Also ist alles in allem diese letzte Verordnung ein ganzer Murks von vorne bis hinten.
Jetzt ist auch klar, warum er alle Nachverfolgungswerkzeuge den Landeshauptmännern entzogen hat, denn wenn keine nachverfolgbaren Zahlen aufscheinen, wirds für jeden Betroffenen umso schwerer etwas nachzuweisen.
Dieser GM hat somit die kürzeste Amtszeit.
Rücktritt - aber pronto !!
".....nicht in Plateauphasen wie aktuell."
Deine Plateauphase wurde längst überschritten.
Guggst du Ricky
https://orf.at/corona/daten/oesterreich
Plateau war vor 2 Wochen
@honkey
Leider bist du KEIN Experte.
Ich empfehle bei deinem Rechtsanwalt nachzufragen, wie jeder Österreicher § 176 und 177 nur irgendwie umgehen kann.
@honkey
Das sehe nicht nur ich so.........
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220728_OTS0153/oesterreich-umfrage-mehrheit-gegen-abschaffung-der-corona-quarantaene
Sowas blödes das solche Umfragen den österr. Politikern herzlichst egal sind. War in den letzten zweieinhalb Jahren permanent so.
so what?