Burgenland beschließt im Dezember gemeinnützige Arbeit für Asylwerber
EISENSTADT. Das Burgenland beschließt im Dezember im Landtag die von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) angekündigte Gesetzesänderung, die gemeinnützige Arbeit für Asylwerber vorsieht.
Die ebenfalls angekündigte Beschränkung der Grundversorgungsplätze auf 330 wurde bereits von der Landesregierung beschlossen. Künftig wird die Grundversorgung für arbeitsfähige Asylwerbende an gemeinnützige Arbeit gekoppelt. Dabei ist ein abgestufter Sanktionsmechanismus vorgesehen. Wer Arbeitsangebote zweimal verweigert, soll in Zukunft keine Leistungen mehr aus der Grundversorgung erhalten. Bei einem negativen Asylbescheid werden die Leistungen aus der Grundversorgung mit Monatsfrist automatisch eingestellt. Es soll dann nur mehr eine einmalige "Rückkehrhilfe" geben.
Die Novelle ist vergangene Woche in den Landtag eingelaufen und soll im Dezember beschlossen werden. Weitere Details sollen demnächst bekannt gegeben werden. "Migration muss finanziell und gesellschaftlich tragbar sein, das ist eine Frage der Gerechtigkeit", so der Landeshauptmann.
Obergrenze von 330 Plätzen beschlossen
Bereits beschlossen wurde die Obergrenze von 330 Personen in der Grundversorgung. Doskozil hält hier an der Forderung nach einer Obergrenze von jährlich 10.000 Asylanträgen pro Jahr für Österreich fest. Das Burgenland gehe hier "in Vorleistung", da es als Grenzregion von "unkontrollierter Migration" besonders betroffen sei und der Bund "nicht in die Gänge kommt", kritisierte er.
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Das Innenministerium hielt dazu fest, dass dem Burgenland 2024 im Laufe des Jahres rund 140 Asylwerber zur Grundversorgung zugewiesen worden seien. Etwa 250 seien aktuell hier in Grundversorgung. Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit in der Grundversorgung des Bundes wiederum sei Mitte Juli umgesetzt worden. Das Burgenland hätte bereits im Sommer mit der Umsetzung beginnen können - "und nicht erst jetzt im Vorwahlkampf", hieß es aus dem Ressort. Kritisiert wurde im Initiativantrag der SPÖ etwa die Überschrift von Paragraf 5a als "Mogelpackung", da die Ankündigung die Grundversorgung zu streichen nicht umgesetzt werde - es müsste weiterhin ein würdiger Lebensstandard gewährleistet werden.