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Burgenland will Grundversorgung für Asylwerber umstellen

Von nachrichten.at/apa, 15. Oktober 2024, 17:28 Uhr
Eingliederung von FlŸchtlingen in Arbeitsmarkt
Asylwerber sollen künftig "ein Angebot bekommen, gemeinnützige Arbeit entweder beim Land direkt oder in den Gemeinden zu leisten". (Symbolbild) Bild: Marijan Murat (dpa)

EISENSTADT. Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat am Dienstag eine Neuregelung der Grundversorgung für Asylwerbende im Land angekündigt.

Sie sollen künftig zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden und die Grundversorgung verlieren, wenn sie diese nicht leisten wollen, meinte Doskozil. Auch eine Kündigung der Grundversorgungsvereinbarung mit Bund und Ländern erwägt er weiter.

"Keine Einbahnstraße"

Asylwerber sollen künftig "ein Angebot bekommen, gemeinnützige Arbeit entweder beim Land direkt oder in den Gemeinden zu leisten". Wer dieses "Angebot" auch beim zweiten Mal nicht annimmt, soll aus der Grundversorgung fallen, hielt Doskozil fest: "Wenn jemand zu uns kommt, dann ist das keine Einbahnstraße." Für die Arbeit, etwa in Pflegeheimen oder in der Grünraumpflege, erhalten die Asylwerbenden Ausgleichszahlungen, aber "nicht on top", wie Doskozil betonte. Die Grundversorgung werde gleichzeitig entsprechend gekürzt. Im kommenden Dezember soll die Änderung des Landes-Grundversorgungsgesetzes im Landtag beschlossen werden.

Experten zweifeln an Rechtsmäßigkeit

Anders als Europarechtsexperte Walter Obwexer hält Doskozil dieses Vorgehen für gesetzlich möglich. Während Obwexer betont hatte, dass eine grundlegende Versorgung von Asylwerbenden mit Unterkunft, Verpflegung und medizinischer Versorgung durch EU-Recht und das Asylgesetz im Bund vorgeschrieben sei, verwies Doskozil darauf, dass es schon jetzt Tatbestände gebe, bei denen die Betroffenen aus der Grundversorgung entlassen werden, etwa wenn diese untertauchen. "Wir werden das rechtlich auch durchkämpfen, wenn es notwendig ist", betonte Doskozil.

Gestrichen werden soll die Grundversorgung auch, wenn jemand einen negativen Asylbescheid erhalten hat. Dann werde das Land eine "Rückkehrhilfe" anbieten - "das ist die letzte Leistung, alle sonstigen Leistungen werden ausgeschlossen sein und wird es künftig nicht mehr geben", sagte Doskozil. Schon vor zwei Wochen sei per Regierungsbeschluss festgelegt worden, dass das Burgenland bei der Grundversorgung eine Obergrenze von jährlich 330 Personen einziehen wird.

Kündigung der 15a-Vereinbarung?

Auch eine Kündigung der 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung, die gemeinsame Maßnahmen von Bund und Ländern zur Versorgung von Asylwerbenden regelt, ist für Doskozil weiter Thema. "Wir wären bereit, diesen Schritt zu gehen." Wenn Wien sich in Zukunft, wie angedacht, nicht mehr an die Gastpatientenregelung halten und burgenländische Patienten in Spitälern abweisen sollte, werde das Burgenland diesen Schritt gehen. Konkret gehe es darum, gegenüber Wien dann nicht mehr leisten zu müssen, was in der Grundversorgungsvereinbarung festgeschrieben ist, nämlich die dortigen Maßnahmen mitzufinanzieren, weil die Stadt ihre Asylquote übererfüllt. "Wir sind dann nicht mehr bereit, das, was Wien entscheidet, mitzufinanzieren", betonte Doskozil.

Obwexer hatte dazu festgehalten, das Burgenland könnte die Vereinbarung zwar kündigen, bringen würde es dem Land aber kaum etwas. Im Wesentlichen müsste es die Grundversorgung weiter leisten wie bisher.

Eine Kündigung wäre frühestens 18 Monate nach Zustellung wirksam, bis dahin würde die Vereinbarung zur Versorgung von Asylwerbenden auch für das Burgenland weiter gelten. Bringen würde die Kündigung dem Land wohl einen "minimalen Handlungsspielraum", sagte Obwexer. Beispielsweise wäre es dann nicht mehr an die vereinbarten Kostenhöchstsätze gebunden.

Klaren Regelungen und Gesetze

An der Grundversorgung selbst würde sich jedoch kaum etwas ändern. In EU-Regelungen und unter anderem auch im Asylgesetz sei festgeschrieben, dass eine entsprechende Versorgung für Asylwerbende in Österreich gewährleistet werden muss, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, so Obwexer. Dazu gehören etwa Unterkunft, Verpflegung, Nahrung, Kleidung und medizinische Versorgung.

Vor diesem Hintergrund ist es aus seiner Sicht auch nicht möglich, die Grundversorgung zu streichen, wenn die Bezieher keine gemeinnützige Arbeit leisten wollen. Man könnte den Personen, die arbeiten, etwas Zusätzliches zukommen lassen, das die anderen nicht erhalten, meinte Obwexer. "Was nicht geht, ist, dass jemand die Grundversorgung zur Gänze verliert."

Eine Kürzung des Taschengelds von 40 Euro im Monat auf 20 wird etwa bereits in der Grundversorgung des Bundes umgesetzt, wenn Asylwerber keine gemeinnützige Arbeit leisten. Seit Inkrafttreten der Verordnung am 20. Juli wurden nach Angaben des Innenministeriums rund 37.000 Stunden von 940 Personen geleistet, circa 200 Menschen wurde das Taschengeld gekürzt.

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6  Kommentare
6  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Zaungast_17 (26.891 Kommentare)
am 16.10.2024 13:28

Pflegekräfte aus Leidenschaft erwerben sicher die wenigsten davon werden. … eine sehr heikle Sache!

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angerba (2.403 Kommentare)
am 16.10.2024 11:30

Das ist der richtige Weg und sollte vernünftiger Konsens in Österreich und ganz Europa sein! Die derzeitigen Regelungen sind völlig weltfremd und werden von mindestens 80% der Bevölkerung angelehnt!

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elhell (2.578 Kommentare)
am 16.10.2024 12:02

Haben die genannten 80 % der Bevölkerung überhaupt eine Ahnung von der derzeitigen oder künftigen Regelung? Dass ein Taschengeld von 40 € auf 20 reduziert werden soll - im Monat?
Oder wird nur der ganze Müll mit sozialer Hängematte und Migration in unser System kritiklos nachgeplappert?

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vinzenz2015 (49.286 Kommentare)
am 16.10.2024 09:32

Eine dumme Geringschätzung der Qualität und Leistung der Pflegeberufen!!

Dosko ist total abgehoben!!

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srwolf69 (1.055 Kommentare)
am 15.10.2024 17:54

Jemanden zur Pflege zu zwingen? Die armen Hilflosen.

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LiBerta1 (4.360 Kommentare)
am 16.10.2024 09:10

Wahrscheinlich werden die nicht die Personen waschen, sondern die Waschbecken.

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