Commerzialbank Mattersburg: Weitere Anklage wegen Polizeiweihnachtsfeiern
MATTERSBURG. In der Causa Commerzialbank Mattersburg gibt es eine weitere Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), da die Bank Weihnachtsfeiern von drei Polizeiinspektionen aus dem Raum Mattersburg bezahlt haben soll.
Angeklagt ist ein ehemaliges Vorstandsmitglied des Instituts, für drei Polizisten gibt es ein Diversionsangebot, ein weiterer Polizist habe dieses bereits angenommen, berichtete die WKStA. Ex-Chef Martin Pucher ist in diesem Fall nicht angeklagt.
Angeklagt ist ein namentlich nicht bekanntes ehemaliges Vorstandsmitglied der Bank wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung. Der Strafantrag wurde beim Landesgericht Eisenstadt eingebracht. Laut Anklage hat die Commerzialbank in mehreren Jahren die Weihnachtsfeiern von drei Polizeiinspektionen bezahlt, um diese in ihrer Tätigkeit zu beeinflussen. Das Strafausmaß hierfür beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Eingestellt wurden die Ermittlungen in diesem Fall hingegen gegen ein weiteres Vorstandsmitglied sowie den Vorstandsvorsitzenden Martin Pucher. Er sei im gesamten Verfahrenskomplex mittlerweile rechtskräftig verurteilt sowie in weiteren Punkten angeklagt, weswegen keine wesentliche Strafe wegen dieses Delikts zu erwarten ist. Auf eine Anklage sei daher gesetzlich verzichtet worden, hieß es.
Offene Verfahren
Vier großteils führenden Polizeibeamten wiederum wird entsprechende Vorteilsnahme zur Beeinflussung vorgeworfen, da sie die Kostenübernahme angenommen haben. Alle vier haben die gesetzlichen Voraussetzungen für das Angebot einer Diversion erfüllt, hieß es. Einer sei voll inhaltlich geständig, wodurch eine Diversion in Form einer Probezeit möglich war. Die drei weiteren haben die Verantwortung übernommen - zwei Personen wurde eine Diversion in Form eines Geldbetrages angeboten, einer Person in Form einer Probezeit. Diese Verfahren sind noch offen.
- Aus dem Archiv: Commerzialbank Mattersburg - Neue Anklage gegen Pucher und Co
Der Strafantrag, die Diversionen sowie die Teileinstellung der Ermittlungen erfolgten nach Genehmigung der Vorhabensberichte durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Justizministerium nach Befassung des Weisungsrats. Die nun eingebrachte Anklage ist ein Teilaspekt des laufenden Strafverfahrens zur Aufarbeitung der Insolvenz der Commerzialbank im Jahr 2020.
Ermittlungen u.a. wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs
Die WKStA ermittelt gemeinsam mit der SOKO Commerz und dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung weiterhin wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs, Untreue, betrügerischer Krida, Bilanzfälschung, Geldwäscherei sowie diverser Korruptionsvorwürfe. Derzeit wird von einem Schaden in Höhe von zumindest 600 Mio. Euro ausgegangen.