"Trostpflaster": Ikea fischt nach Kunden und Mitarbeitern von kikaLeiner
VÖSENDORF. Alle Kunden, die eine Anzahlung geleistet haben, bekommen einen Ikea-Gutschein. Auch in Oberösterreich werden Mitarbeiter für die Einrichtungshäuser gesucht.
Nach der zweiten Insolvenz der Möbelhauskette kikaLeiner buhlen andere Anbieter um Kunden und Mitarbeiter: Nachdem der Küchenhersteller Dan in der Vorwoche ein Angebot gemacht hat (mehr dazu lesen Sie hier), bietet jetzt auch der schwedische Möbelhändler Ikea den Betroffenen ein "Trostpfaster" an. Alle Kunden, die eine Anzahlung bei kikaLeiner geleistet haben und dies mit einer Rechnung nachweisen können, erhalten einen Zehn-Prozent-Gutschein, der in allen Einrichtungshäusern und auch online einlösbar ist und auf alle Produkte angewendet werden kann. Alle Kunden, die noch im Besitz eines kikaLeiner-Gutscheins sind, bekommen gegen Vorlage eine Gratis-Mahlzeit in einem der Restaurants.
Auch um die Mitarbeiter, die um ihre Arbeitsplätze bangen, wird geworben: Laut Sylwia Gorska, zuständig für Mitarbeiter und Kultur bei Ikea Österreich, gibt es offene Stellen in allen Einrichtungshäusern in den Bereichen Verkauf, Küchenplanung, Logistik und Restaurants. Gesucht wird vor allem in Oberösterreich, Wien, Salzburg und Graz. In Oberösterreich gibt es ein Einrichtungshaus in Linz-Haid sowie ein Küchenstudion in der Linzer Innenstadt.
Betroffen von der kikaLeiner-Insolvenz sind österreichweit 1400 Mitarbeiter, in Oberösterreich gibt es seit der Schließung der Leiner-Geschäfte nur noch zwei Kika-Filialen in Linz und Ansfelden.
Solange ein Unternehmen noch weitergeführt wird, ist das offizielle Fischen nach Kunden und Mitarbeitern eine grenzwertige bis unlautere Aktion. Hat man das bei IKEA nicht wirklich bedacht?
Bevor ich irgendwas vom Ikea annehme abseits von Plastikboxen fürn Keller leb ich lieber mit dem Schaden. Denn den hätt ich mit dem Möbelschund vom Ikea genauso.
Zuerst muss sich mal der Masseverwalter äußern, ob er in die bestehenden Kundenverträge einsteigt, diese also noch erfüllt werden.
Erst dann sollten sich die Kunden auf Angebote des Mitbewerbs einlassen.
Das soll jeder selbst entscheiden, denn auch wenn der Masseverwalter etwas in Aussicht stellt, kann er für nichts in der Zukunft garantieren.
Es bleibt nämlich unsicher, ob die bestellte Ware auch tatsächlich von den Lieferanten geliefert wird und ob und wie die Kunden später eine Gewährleistung oder Garantie geltend machen können.