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Ex-Casinos-Chefin im Kurz-Prozess: "Ja, ich habe Fehler gemacht"

Von Lucian Mayringer, 18. Oktober 2023, 20:40 Uhr
Ex-Casinos-Chefin im Kurz-Prozess: "Ja, ich habe Fehler gemacht"
Bettina Glatz-Kremsner durfte gegen eine Geldstrafe "unbescholten" das Gericht verlassen – rechts neben ihr Bernhard Bonelli und Sebastian Kurz. Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

WIEN. Nach Diversion und Geldbuße von 104.000 Euro für Bettina Glatz-Kremsner stehen ab Freitag nur noch Ex-Kanzler Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli vor Gericht

Im Blitzlichtgewitter und unter enormem Medienandrang erschien gestern Vormittag Sebastian Kurz (VP) im Wiener Straflandesgericht zum Auftakt seines Prozesses. Er sehe den Vorwurf der Falschaussage als "Zusammenspiel zwischen WKStA und Politik", sagte der Ex-Kanzler noch schnell in die Mikrofone, eher er, sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli sowie die hauptangeklagte Ex-Casinos-Chefin und Vize-VP-Obfrau Bettina Glatz-Kremsner im Großen Schwurgerichtssaal auf der Anklagebank Platz nahmen. Alle drei plädierten danach auf "nicht schuldig".

Zunächst waren aber Gregor Adamovich und Roland Koch von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) abwechselnd am Wort, um die Anklage vorzutragen. Alle drei hätten die Allgemeinheit im Ibiza-Untersuchungsausschuss angelogen und damit gegen die Wahrheitspflicht verstoßen.

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Ein "Beweisring"

Kurz habe seine Rolle bei der Neugründung der Staatsholding Öbag und der Bestellung von Thomas Schmid zu deren Alleinvorstand bewusst falsch dargestellt und kleingeredet. Gleiches gelte für Bonelli bei der Besetzung des Kabinetts von Finanzminister Hartwig Löger (VP). Chats von den Handys von Schmid, aber auch von Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FP) und Löger hätten aber geradezu einen "Beweisring" geschlossen, um das Gegenteil zu belegen, sagte Adamovich.

Die Anwälte von Kurz und Bonelli, Otto Dietrich und Werner Suppan, wiesen den Strafantrag zurück. Die konstruierten Vorwürfe seien einem feindseligen Klima im U-Ausschuss geschuldet. Suppan sprach sogar von "Fake" und einem "Strafantrag, der ein Falschantrag ist". Er wies darauf hin, dass die im Antrag zitierten Aussagen der Ex-Minister Gernot Blümel und Löger zu den Koalitionsverhandlungen 2017 auf Punkt und Beistrich wortident seien. Die WKStA räumte später einen "Screenshot-Fehler" ein. An den Vorwürfen ändere diese Tatsache nichts.

An sich ist die Einflussnahme bei Postenbesetzungen im politiknahen Umfeld nicht strafbar. "Postenschacher wäre ein diametraler Widerspruch zur Marke des ‚neuen Stils‘ gewesen", deshalb hätten sich Kurz und Bonelli zur Falschaussage verleiten lassen, glaubte Adamovich das Motiv zu kennen. Das "Herumwinden" der damaligen Auskunftspersonen zeige deutlich, dass die Angeklagten ihr wahres Wissen nicht preisgeben hätten wollen. "Fehlerinnerungen in so zentralen, politisch relevanten Punkten" seien außerdem auszuschließen.

Kurz-Anwalt Dietrich wies die Vorwürfe als nicht nachvollziehbar zurück. Die Aussagen seines Mandanten im U-Ausschuss seien richtig gewesen und stimmten auch mit der Wirklichkeit überein. Es gebe auch kein Beweisergebnis, dass der Ex-Kanzler persönlich über die Vorstandsbesetzung der Staatsholding entschieden habe.

Glatz-Kremsner verfolgte eine andere Strategie als ihre Mitangeklagten. Ihr warf die WKStA vor, sich wider besseres Wissen 2019 bei der Bestellung des FP-Politikers Peter Sidlo zum Casag-Finanzvorstand in der Einvernahme ahnungslos gegeben zu haben. Chats mit Strache und Schmid hätten später eine eindeutige Involvierung gezeigt.

"Ja, ich habe Fehler gemacht", gestand die pensionierte Casinos-Chefin vor dem Richter ein. Sie sei zum Zeitpunkt der Einvernahme durch die WKStA stark unter Druck gestanden und habe ihr skandalgebeuteltes Unternehmen möglichst schützen wollen. Natürlich habe sie über die politisch motivierten Hintergründe von Sidlos Bestellung Bescheid gewusst.

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104.060 Euro

Richter Michael Radasztics bot daraufhin eine Diversion an. Wenn Glatz-Kremsner binnen zwei Wochen einen Geldbetrag von 104.060 Euro, das sind 160 von den maximal möglichen 180 Tagessätzen, überweist, wird das Verfahren gegen sie eingestellt.

Die WKStA sprach sich aus generalpräventiven Gründen gegen die diversionelle Erledigung aus, was aber keine Auswirkung auf die richterliche Entscheidung hatte.

Nach dem Ausscheiden von Glatz-Kremsner geht der Prozess am Freitag mit der Befragung von Kurz und Bonelli weiter.

Aus dem Prozess

Mit dem Ausscheiden von Bettina Glatz-Kremsner geht der Prozess um Falschaussagen am Freitag ab 9.30 Uhr nur noch für Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli weiter. Der Anklagebehörde steht es aber frei, gegen die Diversion für die 61-jährige Ex-Casinos-Austria-Chefin Rechtsmittel einzulegen.

Die lange Liste an Zeugen wird aber frühestens am Montag, am vorerst dritten von Richter Michael Radasztics angesetzten Verhandlungstermin, in Angriff genommen werden. Offen ist damit, wann es zum Auftritt von Thomas Schmid kommen wird. Der ehemalige Finanz-Generalsekretär, Öbag-Vorstand und Kurz-Vertraute gilt nicht nur in der Causa Falschaussage als zentrale Figur. Ohne anwesend zu sein, war Schmid bereits zum Auftakt omnipräsent. Für die Anklage haben sich die bisherigen „Geständnisse“ von Schmid durchwegs als belastbar erwiesen. Und er habe „mehrfach Sachverhalte angegeben“, die noch nicht Teil der Ermittlungen gewesen seien, sagte Oberstaatsanwalt Gregor Adamovich. Letzteres ist eine Voraussetzung für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus, um den sich Schmid bewirbt. Für Kurz-Verteidiger Otto Dietrich ist Schmid hingegen „nur Schmid gegenüber loyal“. Das zeige sich auch, wenn man dessen Chatnachrichten in der zeitlichen Abfolge lese.

Zur erwarteten Prominenz im Zeugenstand zählen auch Ex-FP-Chef Heinz-Christian Strache, die ehemaligen VP-Minister Gernot Blümel und Hartwig Löger sowie der Investor Siegfried Wolf und Ex-Raiffeisengeneralanwalt Walter Rothensteiner.

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Autor
Lucian Mayringer
Redakteur Innenpolitik
Lucian Mayringer

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13  Kommentare
13  Kommentare
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2020Hallo (4.747 Kommentare)
am 20.10.2023 07:40

Tja bei kolportierten 400.000 Euro Pension

- was solls.............dazu eine Abfertigung von 1,6 Mio. Euro tut das nicht weh - wie viele Spieler haben da eigentlich Geld verloren damit sich das alles ausgeht ????

Mir tun die Familien rundherum leid, denen fehlt doch das Geld........🙈🙈🙈👎 einige kenne ich - die einiges verloren haben in ihrem Leben mit der Spielsucht!

Und die "kleinen" Hackler oder eine Kassierin soll länger arbeiten weil das Pensionssystem so teuer ist GEHTS NOCH ihr Politiker???

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Uther (2.438 Kommentare)
am 19.10.2023 09:19

Bagage!
Das zahlt das arme Hascherl aus dem Brieftascherl!
Und eine Pension das man sich ansch… die Systemgewinnerin!!!
Aber jammern das die Pension nicht mehr finanzierbar sind und länger arbeiten?!
Genau für solche Subjekte steht diese Reichen und Gstopften Partie!!!!

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Megaphon (2.521 Kommentare)
am 19.10.2023 08:51

Da braucht die Staatsanwaltschaft einige Jahre um eine Anklageschrift zu verfassen, die sich dann als fehlerhaft erweist und der Chefankläger sich dafür entschuldigen muss.
Da fragt man sich schon als Steuerzahler, ob die WKStA nicht - gelinde gesagt- überfordert ist und überhaupt noch eine Daseinsberechtigung hat.

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 19.10.2023 08:48

Für die eine Objektivität der WKStA spricht es nicht, wenn ein Richter nach fast 2 Jahren Ermittlungsarbeit eine Diversion anbietet, weil die Schwere der Tat keinen Prozess rechtfertigen würde.

Es wird spannend, wie es mit den nächsten Angeklagten weiter geht und ob die WKStA dort mehr vorzuweisen hat für ein Urteil.

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( Kommentare)
am 19.10.2023 08:24

Der Prozess zeigt doch nur wieder das nicht im Sinne des Gesetzes sondern im Sinne des Geldbörserl entschieden wird.

Gesetze werden nur ausgelegt, nicht beachtet.
Aber wehe man bekommt als Normalbürger mal eine Strafe, da trifft die volle härte des Gesetzes.

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 19.10.2023 08:42

Es zeigt eher, dass sich die WKStA in etwas verbissen hat und wie ein aggressiver Hund nicht los lassen will.

Wenn der Richter der Meinung ist, dass die Schwere des Vergehens einen weiteren Prozess nicht rechtfertigt und eine Diversion anbietet, sollte das zu denken geben.
Und vor allem sollte es respektiert werden.

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sarkast (592 Kommentare)
am 19.10.2023 07:38

Es ist einfach nur zum speiben...

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 19.10.2023 08:43

Ja, der böse Richter sieht es wieder einmal anders als die WKStA.
Woran das wohl liegen mag?

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kpader (11.508 Kommentare)
am 19.10.2023 07:15

Trauriges Sittenbild unserer Politiker, egal welcher Farbe!

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watchmylips (1.073 Kommentare)
am 18.10.2023 21:45

100.000 Euro und der Fall ist erledigt. So einfach gehts bei uns. banana republic.

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 19.10.2023 08:40

Das hätte bereits die WKStA bereits vor 1,5 Jahren so machen können oder sollen.

Dass aber weiterhin aufwendig und teuer bis zur Anklage gearbeitet worden ist, und das bei dem ständig behaupteten massiven Personalmangel in der StA, sollte einem Effizienz- und kostenbewussten Bürger zu denken geben.

Denn wenn man selbst etwas von einer StA benötigt, wird man ähnlich wie im Krankenhaus auf den Personalmangel hingewiesen. Das finde ich zum Kotzen!

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rmach (16.559 Kommentare)
am 18.10.2023 21:39

Fehler gemacht! Der ist gut. Das denken sich sicher 100 000e ehrliche Menschen, die nur 1/16 Einkommen der Pension der Dame für anständige Arbeit erhalten.
Dieser Prozess rührt den Sumpf der Korruption richtig auf

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 19.10.2023 08:46

Hier geht es NICHT um Korruption!
Es geht nur um angeblich falsche Aussagen vor dem U-Ausschuss.

Und wenn die WKStA einer Beschuldigten eine falsche Aussage gegenüber der WKStA vorwirft, dass sollte man dazu sagen, dass dies in diesem Fall nicht strafbar ist. Daher hat die Angeklagte auch beim Prozess keine Fragen der WKStA mehr beantwortet, sie kann sich nämlich enthalten.

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