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Kurz-Urteil: WKStA meldet keine Rechtsmittel an

Von nachrichten.at/apa, 27. Februar 2024, 13:25 Uhr
Schmid und Kurz: Ein Wiedersehen vor Gericht
Ex-Kanzler Sebastian Kurz Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

WIEN. Der ehemalige Bundeskanzler war am Freitag wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden.

Dessen einstiger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt sechs Monate bedingt. Beide kündigten bereits Berufung gegen das Urteil an.

Kurz war in einem von ursprünglich drei Anklagepunkten in erster Instanz verurteilt worden. Dieser betraf seine Aussagen zur Besetzung von Aufsichtsräten in der Staatsholding ÖBAG. Laut der Urteilsbegründung von Richter Michael Radasztics habe der Ex-Kanzler den Eindruck erweckt, im Wesentlichen nichts damit zu tun gehabt zu haben. Zeugenaussagen im Beweisverfahren hätten dem aber widersprochen.

Freispruch in ähnlich gelagertem Fall

Einen Freispruch gab es für Kurz hingegen in einem ähnlich gelagerten Fall, und zwar zur Vorstandsbesetzung durch Thomas Schmid. Hier sah das Gericht keine Widersprüche. Ebenso wenig zu einer Vereinbarung zwischen Schmid und dem einstigen Freiheitlichen Verbindungsmann bei den Koalitionsverhandlungen von ÖVP und FPÖ, Arnold Schiefer. Auch die Verurteilung Bonellis betraf die Aufsichtsratsbestellungen alleine.

In der Strafprozessordnung ist festgelegt, dass bei allen mit mehr als einem und höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechen und Vergehen (darunter fällt die falsche Beweisaussage) ein Einzelrichter entscheidet. Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe gehen dann an das übergeordnete Oberlandesgericht (OLG) - in diesem Fall dann ein Drei-Richter Senat am OLG Wien.

Einen solchen Schritt setzte die WKStA nun nicht, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde auf APA-Anfrage. Kurz' Verteidiger Otto Dietrich sowie Bonellis Verteidiger Werner Suppan gaben hingegen bereits zu Ende der Verhandlung bekannt, Berufung wegen Nichtigkeit der Schuld und Strafe anzumelden. In mehreren Interviews bezeichnete der Ex-Kanzler das Urteil gegen ihn als unfair.

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13  Kommentare
13  Kommentare
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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 27.02.2024 21:59

https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/justiz-bombe-kurz-richter-wegen-geheimnisverrat-verurteilt/ar-BB1iYTm9?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=678eff41f4944ecaa0db77771f90da26&ei=8

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adhoc (4.110 Kommentare)
am 27.02.2024 21:08

hobts scho glogen heute? jo? Joo??

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Uther (2.438 Kommentare)
am 27.02.2024 16:27

Schade das die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel anmeldet!

Die 8 Monate sind zu wenig für den Studiumabbrecher!

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docholliday (9.313 Kommentare)
am 27.02.2024 17:23

Haben Sie studiert?

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linz2050 (7.244 Kommentare)
am 27.02.2024 15:26

Wenn das Urteil bestätigt wird dann lässt sich Kurz sicher im Herbst statt Nehammer aufstellen .... genug gibt es ja was ihm noch immer als Messias sehen .... und wird somit die Richter entlassen!

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MaxXI (1.577 Kommentare)
am 27.02.2024 15:50

Keine Sorge, ihr Szenario wird nicht eintreffen.

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docholliday (9.313 Kommentare)
am 27.02.2024 16:23

Kann mir nicht vorstellen, dass Kurz auf das derzeitige Gehalt verzichten wird!🤭

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vinzenz2015 (48.910 Kommentare)
am 27.02.2024 15:16

Der Rechtsvertreter von Kurz, Dr. Otto Dietrich kann einem leid tun, weil er nicht durchkommt!
Dem Richter wird von allen Seiten korrektes Vorgehen bestätigt!

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hasta (3.003 Kommentare)
am 27.02.2024 14:09

Hr. Kurz braucht sich über das milde Urteil nicht beschweren. Der Strafrahmen würde für ein derartiges Delikt bis zu drei Jahren vorsehen.
Auch ein ausgewiesener Strafrechtsexperte hat von einem sehr milden Urteil für Hrn. Kurz gesprochen.

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 27.02.2024 17:35

Mild ist das Urteil nicht gerade,
aber das wird in der Berufung noch einmal von echten Experten überprüft.

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adhoc (4.110 Kommentare)
am 27.02.2024 21:07

basti?

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MartinH (1.194 Kommentare)
am 27.02.2024 13:33

Warum legt die WKStA kein Rechtsmittel ein? Sie wissen wohl, dass in einer Berufung es anders aussehen wird. Wenn von 7 Zeugen 6 den Angeklagten entlasten und nur einer belastet hat das wie man in Österreich so schön sagt ein "Gschmackerl".

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 27.02.2024 13:49

Wenn die Begründung des Richters schlüssig ist und auch sonst keine Mängel zu erkennen sind, wird man kaum in die Berufung gehen.

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