Renaturierungsgesetz: Kein Amtsmissbrauch von Gewessler
WIEN. WKStA hat Anzeige der ÖVP gegen die grüne Umweltministerin wegen deren Zustimmung zu EU-Gesetz zurückgewiesen
Die ÖVP ist mit ihrer Anzeige gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) wegen der Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz abgeblitzt. Die mit der Prüfung des Amtsmissbrauchsvorwurfs im Juni beauftragte Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat entschieden, kein Verfahren einzuleiten.
Bei Gewesslers Zustimmung habe es sich um einen "Akt der Gesetzgebung" gehandelt und um kein "Amtsgeschäft", hieß es in der Begründung der WKStA für die bereits behördlich genehmigte Zurückweisung.
Gewessler bezeichnete das Renaturierungsgesetz als "Sieg für die Natur". Sie habe diesem nicht leichtfertig, sondern "aus Verantwortung für künftige Generationen" zugestimmt. Das sei "keineswegs ein Rechtsbruch. Ich bin froh, dass es diese Klarheit nun gibt", sagte die Ministerin. Die grüne Generalsekretärin Olga Voglauer forderte von der ÖVP für "die substanzlosen Unterstellungen wie Verfassungsbruch" eine Entschuldigung.
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Die Rechtsansicht der ÖVP bleibe aufrecht, entgegnete deren Generalsekretär Christian Stocker. Er zeigte sich erstaunt über "die auffällig schnelle Zurücklegung durch die WKStA ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, im Monat vor der Nationalratswahl". Aus Sicht der Kanzlerpartei hat Gewessler "ihre Befugnis wissentlich missbräuchlich ausgeübt", da sie kein Einvernehmen mit den Bundesländern und dem VP-geführten Landwirtschaftsministerium hergestellt habe. In einem nächsten Schritt bereite man eine Nichtigkeitsklage gegen das Renaturierungsgesetz vor, die bis zum 22. Oktober beim Europäischen Gerichtshof einzubringen sei, sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (VP).
Die Diskussion um das Renaturierungsgesetz wurde auf EU-Ebene lange geführt. In Österreich mündete sie in einen veritablen Koalitionsstreit. Die ÖVP warnte Gewessler bereits im Verhandlungsprozess vor einem Alleingang. Die Ministerin stimmte dennoch zu und verhalf dem Gesetz zu einer knappen Mehrheit im Rat. Kanzler Karl Nehammer (VP) reagierte mit scharfer Kritik und warf Gewessler wiederholt Amtsmissbrauch und Verfassungsbruch vor. Die Regierungszusammenarbeit beenden wollte er aber nicht.