VfGH-Urteil: Kanzleramt muss Akten an U-Ausschuss liefern
WIEN. Das Bundeskanzleramt muss die von der Opposition eingeforderten Unterlagen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss liefern. Das hat am Mittwoch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden.
Der Antrag auf die Übermittlung der Handy-Nachrichten des Bundeskanzlers wurde hingegen zurückgewiesen, teilte der VfGH in einer Aussendung mit. Das Bundeskanzleramt sicherte die Übermittlung aller geforderten Akten an den U-Ausschuss noch am Mittwoch zu.
SPÖ, FPÖ und Neos hatten sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt, da das Bundeskanzleramt relevante Akten nicht an den U-Ausschuss geliefert hatte. Zwei von drei Anträgen waren nun erfolgreich: Geliefert werden müssen noch fehlende Unterlagen im Hinblick auf die Tätigkeit der Stabsstelle Think Austria sowie die vollständigen E-Mail-Postfächer des Bundeskanzlers, der übrigen Regierungsmitglieder im Bundeskanzleramt sowie mancher Bediensteter des Bundeskanzleramtes.
Kurz-Handy bleibt tabu
Als unzulässig zurückgewiesen hat der VfGH den Antrag betreffend Nachrichten auf einem Mobiltelefon des Bundeskanzlers, weil die dem Antrag zugrunde liegende Aufforderung "nicht hinreichend bestimmt" war. Anders als bei der Entscheidung in der vergangenen Woche zu den Unterlagen aus dem Finanzministerium geht es diesmal nicht um die Exekution einer Entscheidung, merkte der VfGH explizit an.
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Man wird sehen, ob die SCHREDDERER zu langsam waren.
Werden jetzt die Gehilfen vom Kanzleramt, die für Kurz gebürgt bzw. auch gelogen haben und nichts neues gefunden haben auch zur Rechenschaft gezogen? Normalerweise müsste es so sein!
Um in den Worten der Opposition zu schreiben: mit der Forderung der Handy-Daten hat die Opposition (bewusst!) gegen die Verfassung verstoßen!
"nicht hinreichend bestimmt"
.... was genau verstehen Sie daran nicht?
fragender Denken ist für Donmartin ein Femdwort!