Swap-Prozess: Das nächste wichtige Urteil wird im Wahljahr 2021 fallen
LINZ/WIEN. Verfahren zwischen Linz und Bawag geht nach Corona-Pause weiter – OLG wird entscheiden.
Seit April war der rund 500 Millionen Euro schwere Swap-Rechtsstreit zwischen der Bawag und der Stadt Linz Corona-bedingt unterbrochen. Nun wird das Verfahren fortgesetzt, denn die beiden Streitparteien haben am 29. September nach Beratungen über die weitere Vorgangsweise einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens eingebracht.
Daher kann jetzt auch das Zwischenurteil, das Richter Andreas Pablik schon im Jänner ausgesprochen hat, in schriftlicher Form zugestellt werden.
Zwischenurteil wird zugestellt
Das wird voraussichtlich nächste Woche der Fall sein, sagt Jürgen Exner, Sprecher des Handelsgerichts Wien. Wie berichtet, hat Pablik im Jänner entschieden, dass der verlustreiche Swap-Vertrag nicht rechtsgültig zustandegekommen ist, weil der Gemeinderat zustimmen hätte müssen. Das war ein Etappensieg für die Stadt.
Nach der Zustellung des Urteils beginnt die vierwöchige Frist für die Berufung der Bawag in schriftlicher Form. Danach hat die Stadt vier Wochen Zeit für eine Antwort auf die Berufung. Das heißt, gegen Ende des Jahres wird das Oberlandesgericht Wien (OLG) beginnen, sich mit der Causa zu beschäftigen. Angesichts des umfangreichen und komplizierten Akts ist davon auszugehen, dass das OLG mehrere Monate brauchen wird.
Zuversicht in der Stadt
Die Entscheidung des OLG, ob Pabliks Zwischenurteil hält, wird somit im Wahljahr 2021 fallen. Ob vor oder nach der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl in Linz, die üblicherweise Ende September stattfinden, wagen Insider nicht vorauszusagen. Das hängt vom Richter ab. Aus Kreisen der Stadtspitze ist zu vernehmen, dass man das Urteil gerne vor der Wahl hätte, weil man überzeugt von einer positiven Entscheidung sei.
Das Oberlandesgericht ist die zweite Instanz, letztlich könnte ohnehin auch noch der Oberste Gerichtshof (OGH) in der Swap-Causa zu entscheiden haben.
Daneben stellen sich Schadenersatzfragen. Die Bawag macht einen Vertrauensschaden geltend, weil man darauf vertraut habe, dass der Vertrag gültig sei. So wie in der grundlegenden Klage geht es der Bank um 417 Millionen Euro. Inklusive Zinsen und Kosten sind es rund 500 Millionen Euro. Die Stadt will 25 bis 30 Millionen Euro (je nach Frankenkurs), die sie im Zuge des Geschäfts zu Unrecht als Zahlungen geleistet habe.
Schadenersatzfrage bleibt offen
Parallel zum Warten auf das OLG-Urteil könnten die Schadenersatzansprüche verhandelt werden, der Swap-Prozess würde damit im Gerichtssaal weitergehen. Anders als im Jänner tendiert Richter Pablik nun aber dazu, den Prozess nicht vor dem OLG-Urteil fortzusetzen, unter anderem weil Corona viele Unwägbarkeiten etwa hinsichtlich Zeugeneinvernahmen bringe.
Stadt und Bawag haben bis 9. Oktober Zeit, sich dazu zu äußern. Gerhard Rothner, Anwalt der Stadt, sagt, es bedürfe einer Abwägung verschiedener Argumente. Die Bawag gibt keine Stellungnahme ab.
Swap 4175 – die Chronologie
- Juni 2004: Der Linzer Gemeinderat ermächtigt Finanzdirektor Werner Penn zu marktüblichen Zinsoptimierungsgeschäften.
- 12. Februar 2007: Penn schließt den Swap 4175 mit der Bawag ab – eine Frankenzinswette, die das Zinsrisiko bei einem 195-Millionen-Franken-Kredit der Stadt minimieren sollte.
- 2009: Nach anfänglichen Gewinnen dreht der Swap im zweiten Halbjahr massiv ins Minus.
- 2010: Die Talfahrt geht weiter, die Verluste betragen alleine in diesem Jahr 15,9 Millionen Euro. Gespräche über einen Ausstieg scheitern.
- 2011: Im März muss Penn seinen Posten räumen. Im Herbst werden die Zinszahlungen an die Bawag gestoppt, Linz klagt die Bank. Von der Bawag kommt die Gegenklage.
- 2013: Im Mai beginnt der Zivilprozess am Handelsgericht Wien. 2013 gibt es auch Vergleichsgespräche, die wie alle folgenden scheitern. Im Strafprozess gegen Ex-Finanzdirektor Penn und Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr (SP) am Landesgericht Linz (Verdacht der Untreue) werden im Dezember beide freigesprochen.
- August 2016: Nach 1,5 Jahren Arbeit legen die Experten Thorsten Schmidt und Uwe Wystup im Zivilprozess ihr Gutachten vor.
- 7. Jänner 2020: Richter Andreas Pablik fällt ein Zwischenurteil: Der Swap ist ungültig. Die Bawag meldet Berufung an.
- April 2020: Parallel zum Instanzenzug bezüglich der Gültigkeitsfrage sollten ab 3. April Schadenersatzforderungen vor Gericht verhandelt werden. Wegen Corona wird aber das gesamte Verfahren unterbrochen.
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Nun, Öffentliche Körperschaften fallen oft in das Beuteschema von Privatbanken. Daher ist es gut, dass das so ein Fall mal aufgezeigt wird.
Privatbanken ist nunmal nicht zu trauen. Das zeigt diese Sache eindeutig.
Dieser Prouess ist für mich ein Lehrstück. Es zeigt deutlich wie der wirklich Schuldige hinter einem Untergebenen in Deckung geht, dann die Justiz in falscher Richtung jahrelang beschäftigt.
Corona hat also den Bawag-Anwälten statt 4 Wochen mehr als ein Halbes Jahr Nachdenkzeit für den Einspruch verschafft.