Unwetter und Überflutung: Wenn der Weg zur Arbeit unmöglich ist
LINZ. Wann Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben
Die vergangene Woche stand ganz im Zeichen der schweren Regenfälle und des Hochwassers, das vor allem Teile Niederösterreichs und den Zugverkehr auf der Weststrecke lahmlegte. Auch die Aufräumarbeiten haben Auswirkungen auf den beruflichen Alltag: Können Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen, weil sie etwa mit dem Auspumpen ihres Kellers beschäftigt sind oder sie nahen Angehörigen dringend benötigte Hilfe leisten, haben Sie Anspruch auf Weiterbezahlung ihres Lohns bzw. Gehalts. Das trifft auch zu, wenn der Arbeitsweg aufgrund von Überschwemmungen oder Sperren nicht zurückgelegt werden kann. "Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie dem Betrieb so rasch wie möglich den Grund für das Nichterscheinen zur Arbeit mitteilen", sagt Birgit Kronberger vom Vorlagenportal. Wird diese Mitteilung unterlassen, ohne dass es dafür eine triftige Entschuldigung gibt, muss der Arbeitgeber für diese Zeit keine Entgeltfortzahlung leisten. Ob man sich telefonisch, schriftlich oder etwa per Messengerdienst melden muss, hänge von der internen Regelung im Betrieb ab.
Gelingt es dem Arbeitnehmer nicht, pünktlich zur Arbeit zu kommen, so erhält er auch für diese Zeit seine Lohn- bzw. Gehaltszahlungen, wenn alles Zumutbare unternommen wurde, um trotz der ungünstigen Wetterverhältnisse rechtzeitig am Arbeitsplatz einzutreffen.
Wenn im Unternehmen aufgrund einer Überschwemmung oder eines Stromausfalls nicht gearbeitet werden kann, wird die Verantwortung dem Arbeitgeber zugerechnet. Auch in diesen Fällen muss der Betrieb Lohn bzw. Gehalt regulär an Mitarbeiter weiterzahlen. Eine zeitliche Obergrenze gebe es hier grundsätzlich nicht.