EU-weites Gesetz gegen Qualzucht geplant
Gegen die Zucht von Hunden und Katzen mit extremen Merkmalen sprachen sich vergangene Woche EU-Länder aus.
Verhindert soll werden, dass diese Merkmale an künftige Generationen weitergegeben werden, wenn damit ein hohes Gesundheitsrisiko für sie und ihre Nachkommen verbunden ist. Welche extremen Merkmale damit konkret gemeint sind, soll noch auf Grundlage wissenschaftlicher Forschungen festgelegt werden.
Mindestplatzangebot für Hunde
Auch schmerzhafte Verstümmelungen – wie das Abschneiden von Schwanz- oder Ohrenteilen – sollen verboten werden. Das EU-weite Gesetz zielt ebenfalls darauf ab, den illegalen Handel mit den beliebten Haustieren einzudämmen und mehr für ihr Wohlergehen zu tun. Konkret sollen auch die Standards für die Haltung von Hunden und Katzen vereinheitlicht werden. So soll es etwa ein Mindestplatzangebot, geregelten Zugang zu Tageslicht und Grundregeln für die Fütterung in Einrichtungen wie Tierheimen geben.
Registrierpflicht für Haustiere
Zudem müssten alle Tiere mit einem Mikrochip versehen und in einer Datenbank registriert werden, bevor sie verkauft oder verschenkt werden. Diese sollte dann europaweit zugänglich sein. Es ist bisher nicht vorgesehen, dass die neuen Vorschriften für Tiere gelten, die sich bereits im Besitz von Privatpersonen befinden.
Nach Angaben der Behörde befinden sich mehr als 72 Millionen Hunde und 83 Millionen Katzen im Besitz von Bürgern in der Europäischen Union. Der jährliche Umsatz im Handel mit den Tieren wird auf rund 1,3 Milliarden Euro geschätzt.
Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, muss der endgültige Gesetzestext noch mit dem Europaparlament ausgehandelt werden.