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Tierschutzgesetz wird verschärft: Strengere Kontrollen für Züchter

Von Ulrike Griessl, 30. Juni 2024, 15:51 Uhr
Mops
Hunde, die wegen besonders kurzen Schnauzen ihr Leben lang an Atemnot leiden, sind klassische Beispiele für Qualzucht – wie dieser Mops. Bild: colourbox

Zudem vorgesehen: Härtere Maßnahmen gegen illegalen Welpenhandel und verpflichtender Sachkundenachweis auch für Käufer von Amphibien, Reptilien und Vögeln

Die Koalitionsparteien haben kürzlich eine Novelle zum Tierschutzgesetz im Nationalrat eingebracht. Damit sollen strengere Regeln zum besseren Schutz von Haus- und Heimtieren umgesetzt werden. Für Halter von Hunden und exotischen Tieren wird ein Sachkundenachweis verpflichtend. Das Qualzuchtverbot wird deutlich verschärft.
Auch Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel sind enthalten. „Mit dem zweiten großen Tierschutzpaket verhindern wir viel Leid für Haustiere. Das Verbot von Qualzucht kann damit endlich wirksam durchgesetzt werden, Züchter müssen strenge Auflagen erfüllen. Ich bin froh, dass dieses wichtige Vorhaben nach langen Verhandlungen nun finalisiert werden konnte“, sagt Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne). Das Gesetz soll noch im Juli vom Nationalrat beschlossen werden.
Haustiere leben in jedem dritten österreichischen Haushalt. Vor allem Hunde und Katzen sind beliebt. Aber auch exotische Wildtiere wie Amphibien, Reptilien und Papageien werden immer populärer. Nachdem im Sommer 2022 das erste Tierschutzpaket verabschiedet worden ist, soll nun ein weiteres umfangreiches Paket mit Maßnahmen zum besseren Schutz von Heimtieren beschlossen werden.

Klare Regeln für die Zucht
Die Nachfrage nach überzüchteten Tieren wegen ihres besonderen Aussehens ist in den letzten Jahren merklich gestiegen. Was im ersten Moment manchmal liebenswürdig aussieht, bedeutet jedoch für die betroffenen Tiere eine lebenslange Qual und manchmal sogar einen frühen Tod.
Züchter, die kranke Tiere zur Vermehrung verwenden, werden künftig stärker zur Verantwortung gezogen. Die Qualzuchtmerkmale werden von einer wissenschaftlichen Kommission mit eigener Geschäftsstelle genau definiert. Sie prüft auch die Zuchtprogramme von Verbänden und unterstützt die Vollzugsorgane. In diesem Bereich wird es strenge Kontrollen geben.

Illegaler Welpenhandel
Die Gesetzesnovelle enthält auch Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel. Die Tiere werden im Ausland unter teils unvorstellbaren Bedingungen gezüchtet. Import und Verkauf sind bereits verboten und strafbar. Nun wird auch der Erwerb solcher Tiere strafbar – wie beispielsweise der Kauf von Hundewelpen aus einem Kofferraum heraus oder die Bestellung von zu jungen Tieren über dubiose Websites.
Um die Herkunft von Hunden nachvollziehbarer zu machen, müssen diese in Zukunft nicht nur gechipt, sondern auch verpflichtend in der Heimtierdatenbank registriert werden. Genaue Informationen über die Anzahl und die Herkunft der Hunde in der Heimtierdatenbank sollen auch den Kampf gegen illegalen Welpenhandel erleichtern.

Schutz vor Spontankäufen
Für den Kauf von Hunden, Amphibien, Reptilien und Vögeln ist in Zukunft ein Sachkundenachweis nötig. Dazu müssen die Interessenten eine mindestens vierstündige theoretische Ausbildung absolvieren. Für die Haltung von Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.
Durch den Sachkundenachweis sollen laut Rauch Spontankäufe verhindert werden, nach denen die Tiere allzu oft schnell wieder ins Tierheim abgeschoben werden. „Bei den Kursen wird den Menschen auch vermittelt, dass das Halten eines Tieres eine große Verantwortung bedeutet“, so der Minister.

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Autorin
Ulrike Griessl
Redakteurin Leben und Gesundheit
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1  Kommentar
1  Kommentar
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despina15 (10.090 Kommentare)
am 30.06.2024 16:05

Gut so, auch jene die Welpen aus dem
Kofferraum kaufen gehören bestraft,
dann gibt es auch nicht die armen Hunde
mehr!

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