Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Der Konflikt im Wald

Von Gabriel Egger, 12. Juni 2021, 00:04 Uhr
Der Konflikt im Wald
Radfahren im Waldgebiet ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Waldeigentümers und nur auf den Wegen gestattet. Mountainbiker und alpine Vereine wollen zumindest auf Forststraßen freie Fahrt. Bild: OÖN

LINZ. Mountainbiker, Wanderer, Förster, Grundeigentümer und Jäger: Ein Waldgebiet – und viele Interessen.

In 16 Kehren führt die ehemalige Mautstraße vom Cumberland Wildpark im Gemeindegebiet von Grünau hinauf zur Kasbergalm. 1000 Höhenmeter, mit zumindest zehn Prozent Steigung, die Andreas Pfaffenbichler schon oft gefahren ist. Alleine war der Steyrer dabei selten. 20 oder 30 Gleichgesinnte habe er immer getroffen, die über das Hochberghaus wieder zurück nach Grünau geradelt sind. Es sei eben eine der "schönsten Mountainbike-Touren" im Land, wie Pfaffenbichler sagt. Sie hat nur einen großen Schönheitsfehler: Auf- und Abfahrt sind illegal.

"Öffnung muss möglich sein"

Wenn Pfaffenbichler, Mountainbike-Aktivist und Präsident des Vereins "Upmove", einen Fahrradausflug macht, dann fast immer in der Grauzone. Denn auf den allermeisten Forststraßen Österreichs ist das Radfahren verboten. Laut Paragraf 33 des Forstgesetzes, das 1975 in Kraft trat, ist zwar das Betreten der Wälder zu Erholungszwecken erlaubt, das Befahren mit Fahrrädern allerdings nicht. Nur, wo es der Grundbesitzer ausdrücklich erlaubt, darf in die Pedale getreten werden.

Auf der alten Mautstraße in Grünau, die zwar über Forststraßen erreicht wird, aber durchgehend asphaltiert ist, gibt es keine Erlaubnis. Im schlimmsten Fall drohen 750 Euro Geldstrafe und ein zivilrechtliches Verfahren. "Es funktioniert eigentlich im gesamten Alpenraum. In Bayern, Italien oder der Schweiz. Nur in Österreich, wo wir mehr als 120.000 Kilometer davon haben, ist das Befahren der Forststraßen zum überwiegenden Teil verboten", sagt der 59-Jährige.

Der Konflikt im Wald
Jagdliche und forstliche Sperrgebiete müssen von Wanderern eingehalten – aber auch korrekt beschildert werden. Bild: OÖN

Seit Jahren setzt sich Pfaffenbichler vehement für die Öffnung der Forststraßen für Mountainbiker ein – vergeblich. Das Radfahren müsse endlich auch im Forstgesetz verankert werden, sagt der Steyrer. Es soll auf eigene Gefahr, im Nachrang mit allen anderen Teilnehmern, gestattet werden. "Doch es scheitert immer am Widerstand von Forst und Jagd. Naturschutz und Haftung werden dabei als Argumente vorgeschoben", sagt Pfaffenbichler. Die Fronten im Wald sind weiterhin verhärtet. Dabei wurde es in den vergangenen Jahren teilweise auch lebensgefährlich.

"Mehr Störungen, mehr Verbiss"

Erst im Jahr 2018 wurde ein 47-jähriger Jäger aus dem Innviertel zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, weil er ein Drahtseil über einen Wanderweg gespannt hatte, um Radfahrer zu stoppen. Eine Sportlerin konnte in letzter Sekunde abbremsen.

Eine Ausnahme und nicht die Regel. Grundsätzlich seien die Konflikte zwischen Radfahrern, Wanderern und Jägerschaft in den vergangenen Jahren zurückgegangen, sagt Christopher Böck, Geschäftsführer des Landesjagdverbands Oberösterreich. Das größte Konfliktpotenzial sehe er zwischen Grundeigentümern und Freizeitnutzern. Aber dennoch: Eine generelle Öffnung der Forststraßen hält Böck nicht für die richtige Entscheidung.

"Es spricht nichts dagegen, über die Öffnung von weiteren Forststraßen zu diskutieren. Aber nicht alle. Wir haben sehr viele sensible Gebiete. Der Wald ist vor allem ein Lebensraum, das darf man nicht vergessen", sagt er. An Wanderer, die auf den Wegen bleiben, seien die Wildtiere gewöhnt. Aber durch Radfahrer würden ungewohnte Stresssituationen entstehen. Die Tiere verbeißen sich in junge Baumkulturen, knabbern an Knospen und Keimlingen. Schäden, für die Förster und Jäger aufkommen müssen. "Der Jäger muss sich auch an den Abschussplan halten. Wenn das nicht funktioniert, dann drohen Strafzahlungen", sagt Böck. Er spricht sich vor allem für "mehr Dialogbereitschaft" aus – und zwar von allen Seiten.

"Der Wald ist auch Arbeitsplatz"

Felix Montecuccoli, Präsident des Verbands Land und Forst Österreich und selbst Großgrundbesitzer, vertritt eine härtere Position: Radfahrer seien eine Belastung für das Ökosystem Wald, verursachen Schäden an den Wegen, zudem seien bei Unfällen Haftungsfragen nicht geklärt. Der Wald sei nicht nur Erholungs-, sondern auch Arbeitsplatz.

Österreichs Naturfreunde haben mit der Kampagne "Freie Fahrt", die auf die Öffnung der Forststraßen abzielt, zuletzt 35.000 Unterschriften gesammelt. Auch der Alpenverein hat sich dieser Forderung angeschlossen. "Wir hätten gerne mehr geöffnete Forststraßen. Aber dafür braucht es eine gesetzliche Verankerung", sagt Thomas Poltura, Landesvorstand des Alpenvereins. Konflikte im Waldgebiet, an denen Wanderer beteiligt sind, gebe es nur noch selten. "99 Prozent der Wanderer wollen auf markierten Wegen gehen. Sie sind das beste Lenkungsmittel", sagt Poltura. Forstliche Sperrgebiete müssten akzeptiert werden. "Dafür ist es aber auch notwendig, die Schilder korrekt zu beschriften und Hinweise auf eine Sperre schon beim Ausgangspunkt der Wanderung anzubringen", sagt er.

Freie Fahrt?

Für die Sportart „Mountainbiken“ geht es seit Jahren steil bergauf. Mehr als 800.000 Mountainbiker gibt es mittlerweile in Österreich. Nicht zuletzt durch die elektrische Unterstützung (E-Bikes) ist das Radfahren auch zu einem wichtigen Tourismusfaktor geworden. Freie Fahrt gibt es allerdings nicht (überall).
Rund 30.000 von mehr als 120.000 Kilometern Forststraßen dürfen in Österreich legal befahren werden.
Das österreichische Forstgesetz von 1975 sieht vor, dass Radfahren im Wald nur unter ausdrücklicher Erlaubnis des Waldbesitzers gestattet ist. In der Dämmerung und in der Nacht sollte wegen der Tiere grundsätzlich darauf verzichtet werden. Wanderwege dürfen nicht befahren werden.

mehr aus Wunder Wald

Wie Bäume auf mehr CO2 und weniger Wasser reagieren

Grünes Kapital soll Revolution im Hochbau ankurbeln

Die Top 5 der holzbewohnenden Käfer des Nationalpark Kalkalpen

Unser Wald

Autor
Gabriel Egger
Redakteur Oberösterreich
Gabriel Egger

Interessieren Sie sich für diesen Ort?

Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

36  Kommentare
36  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
tulipa (3.698 Kommentare)
am 13.06.2021 20:19

Wäre es wirklich so schwer EINZELNE, gut geeignete Forststraßen (insbesondere wenn sie auch mit öffentlichen Mitteln errrichtet wurden) auch für Mountainbiker freizugeben, die Unfallhaftung kann man ausschließen (MBler sollen sich gefälligst privat versichern, so wie auch Bergsteiger und Schifahrer, etc.) und auf den anderen Wegen kann man dann ruhig streng sein, Wir sind ein Tourismusland, ohne MBler wird es in Zukunft nicht gehen, funktioniert doch auch in anderen Ländern.

lädt ...
melden
antworten
bartgeier (1.169 Kommentare)
am 14.06.2021 11:49

Wir habe in Österreich doch viele freigegebene Strecken die ÖBF erhält dafür auch eine Entschädigung. Privateigentümer sind leider bis dato kaum entschädigt worden.
Alles umsonst wird es mit Sicherheit nicht geben. Also lieb Radfahrer lasst euch was einfallen Ihr wollt fremdes Eigentum nutzen.

lädt ...
melden
antworten
deliberabundus (122 Kommentare)
am 13.06.2021 14:26

Es trifft zu, dass die behördliche Bewilligung einer Forststraße zweckgebunden ist. Eine Forststraße ist daher im Sinne des § 59 Forstgesetz eine nicht öffentliche Straße, die der Bringung und dem wirtschaftlichen Verkehr innerhalb der Wälder sowie deren Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz dient. Unter „Bringung“ im Sinne des Forstgesetzes (§ 58) ist die Beförderung von Holz oder sonstigen Forstprodukten aus dem Wald vom Gewinnungsort bis zu einer öffentlichen Verkehrsanlage zu verstehen. Daher darf eine Forststraße auch nur einmal mit einem aus dem dazugehörigen Wald stammenden Holzfahrrad befahren werden. Insofern sind Transporte von Wild auch nicht zulässig, zumal ja keine Zweifel bestehen dürften, dass es sich dabei nicht um Holz handelt. Dass dennoch viele Forststraßen überwiegend auch als Jagdstraßen mit lärmenden, wildbeunruhigenden Jagdfahrzeugen (SUV) verwendet werden, setzt daher auch die Zustimmung des Waldeigentümers voraus.

lädt ...
melden
antworten
bartgeier (1.169 Kommentare)
am 13.06.2021 13:29

Ein Aspekt wird hier völlig unter den Tisch gekehrt. Forststrassen sind laut Bescheid beinahe immer Forsteinrichtungen mit dem Verwendungszweck der der forstlichen Nutzung sonstige Nutzungen sind per Bescheid nicht erlaubt. Auf Forststrassen gilt die öffentliche Strassenverkehrsordnung, auch dass ist den meisten MB fahren unbekannt.
Daraus könnender viele negative Folgen für den Strasseneigentümer und damit Haftenden entstehen.

lädt ...
melden
antworten
agrarier (320 Kommentare)
am 13.06.2021 12:06

es fängt ja schon damit an, dass irgendwelche MB ungeprüft Strecken ins Netz stellen, die zu 90% über Privatwege führen. Und natürlich trottelt dann der Rest nach. Und dann muss man sich als Grundbesitzer mit dem Betreiber der App wochenlang herumstreiten, damit das wieder weg kommt. Die MB sind grossteils so ignorant und unverschämt wie zB vorgestern, als es stundenlang geschüttet hat. Es dauerte keine Stunde später, waren die ersten Hirnbefreiten schon wieder querfeldein unterwegs. Es darf euch also nicht wundern, wenn es bald Verbotsschilder auf privaten Wegen gibt - und bin mir ziemlich sicher, wenn diese Ignoranz anhält, wird es nicht all zu lange dauern.

lädt ...
melden
antworten
groma (1.269 Kommentare)
am 13.06.2021 08:51

In den hiesigen Kommentaren schreiben alle immer vom privaten Besitz, ….
Bei uns (sehr ländliche Gegend im ÖO Voralpenland) werden „private“ Forststraßen tip top erneuert und ausgebaut. Am Stammtisch wird dann geprahlt wie toll es nicht sei, jetzt eine neue Straße zu haben und diese auch noch mit 30% und mehr gefördert bekommen zu haben.
Soviel zu „privat“, gell. Denn diese Förderungen aus Steuergeldern bekommen in der Regel Landwirte, welche oftmals sehr wenig an Steuern einbringen.

Ich möchte noch hinzufügen, ich habe wirklich nichts gegen Landwirte, aber es gibt da wie dort eben viele schwarze Schafe die das System nur ausnutzen und dann auch noch schimpfen und jammern!

lädt ...
melden
antworten
Biobauer (6.170 Kommentare)
am 13.06.2021 09:10

Mein lieber Groma, auch wenn ich für meine Feld und Waldwege noch keine Cent an Förderungen bekommen habe und auch die Reparatur und Pflege selbst finanzieren muss, gibt es Gegenden in Österreich wo die öffentliche Hand Forstwege unterstützen muss um Waldpflege zu ermöglichen.

Der Wald ist ja nicht Selbstzweck für den Bauern sondern eine wichtige ökologische Resource und Sauerstoffproduzent.

Mit dem selben Argument dass sie Verwenden müsste ich jedes Haus und jede Wohnung frei betreuten können, wo die öffentliche Hand Wohnbauförderung bezahlt hat.

Sorry, aber Wald, Feld und Wiese sind Betriebsgelände der Bauern, genauso wie am Flughafen, bei der Vöest, Rosenbauer, etc.
Niemand würde einfallen auf diesen Betriebsgelände Radfahren zu wollen.

lädt ...
melden
antworten
groma (1.269 Kommentare)
am 13.06.2021 10:03

Lieber Biobauer,
als Bauer sollten sie den Unterschied zwischen Äpfel und Birnen kennen. Wer eine Forststraße in einem „normalen österreichischen Wald“ mit einem Betriebsgelände der Voest, … vergleicht, dem fehlen einfach seriöse und konstruktive Argumente und versucht einfach mal scharf zurückzuschießen.
Gleiches gilt für ihr zweites Argument „Wohnbauförderung“.
Was würde ihresgleichen bloß in Norwegen oder Schweden machen, eine Revolte anzetteln? Dort gibt es nämlich das Jedermannsrecht, das meiner Meinung nach derartiges sehr gut regelt.

Das sie ihre Landwirtschaft ohne jegliche Subvention führen, rechne ich ihnen hoch an, wenn das stimmt (gerade bei dem Usernamen „Biobauer“ hege ich da aber meine Zweifel).

lädt ...
melden
antworten
Biobauer (6.170 Kommentare)
am 13.06.2021 17:54

Mein lieber Groma, ich darf ihnen empfehlen in die genannten Länder mit Jedermannsrecht auszuwandern, sie werden sich dort wohlfühlen.

Und entschuldigen sie bitte das ich sie mit Sachargumenten belästigt habe, sie konnten kein einzige Wiederlegen.
Und haben ihre Antwort mit einer Unsachlichkeit abgeschlossen,

Danke, setzen, sehr schwach.

lädt ...
melden
antworten
superplus (276 Kommentare)
am 13.06.2021 22:42

ich weiß es ist schwierig den Unterschied zwischen einem Betriebsgelände und Flächen mit Flächenwidmung 'Wald' zu verstehen.
Vielleicht klappt es ja so:
Vöst = Betriebsgelände, nur Firmenangehörige haben zutritt.
Wald = Erholugsgebiet für alle, jeder hat Zutritt und das Recht sich dort aufzuhalten. Es ist eben kein Betrriebsgelände des Waldeigentümers, im wörtlichen Sinne. Der Eigentümer darf dort auch Schlägerungen und sonstige Arbeiten durchführen.

Auf Forststrassen darf man übrigens Rollerskaten, schade dass das nicht mehr machen, dann würde sich die Haftungsdiskusion sehr schnell aufhören.
Es gibt auch schon einige Offroad taugliche Skates.

lädt ...
melden
antworten
Stoiko (1.337 Kommentare)
am 13.06.2021 07:45

Forstbesitzern werden Millionen an Förderungen für die Forststraßen überwiesen. Da muss man doch eine Regelung finden können, mit der alle zufrieden sind. Kreisky hat es damals, als man in der Theorie nicht einmal dort wandern dürfte, doch auch geschafft.

lädt ...
melden
antworten
Biobauer (6.170 Kommentare)
am 13.06.2021 09:41

Mein lieber Tokio, es werden auch Millionen an Wohnbauförderungen ausgeschüttet, das heißt aber noch lange nicht das ich mich jedes geförderten Haus oder jede geförderte Wohnung einfach benutzen darf.

Auch die ÖBB bekommt jährlich Förderungen und Zuschüsse vom Staat, sie dürfen trotzdem nicht auf den Gleisen Radfahren.

lädt ...
melden
antworten
Steuerzahler2000 (4.198 Kommentare)
am 12.06.2021 15:34

"Laut Paragraf 33 des Forstgesetzes, das 1975 in Kraft trat, ist zwar das Betreten der Wälder zu Erholungszwecken erlaubt, das Befahren mit Fahrrädern allerdings nicht."

Das ist ein Gesetz und keine "Grauzone" ..... !

Ich kann auch keine 200 in der 70er-Beschränkung fahren und behaupten, es wäre eine "Grauzone" ....

lädt ...
melden
antworten
bartgeier (1.169 Kommentare)
am 12.06.2021 17:33

Dem ist nichts hinzuzufügen!

lädt ...
melden
antworten
peterch (8 Kommentare)
am 12.06.2021 23:38

Gesetze kann man ja ändern und sind nicht in Stein gemeißelt!
Zumindest die Bundesforste, Kirchen, Adeligen und so weiter sollten ihre Wege Problemlos öffnen können.
Die paar kleinen Bergbauern kann man ja vlt bei Bedarf mit Förderungen unterstützten.

lädt ...
melden
antworten
sagenhaft (2.355 Kommentare)
am 13.06.2021 05:15

Ich bin jedenfalls ueber jeden Meter Strasse froh wo keine Radfahrer fahren duerfen. Die glauben dass sie sich an nichts halten muessen um ihre sich selbst gesteckten sportlichen Ziele zu erreichen. Da die Fahrraeder keine Nummerntafeln haben kann man sie nicht anzeigen, man muss sich dem Rodytum fuegen. Daher soviele Strassen wie moeglich mit Radfahrverbot belegen, ich helfe gerne mit beim aufstellen der Verbotsschilder

lädt ...
melden
antworten
Stoiko (1.337 Kommentare)
am 13.06.2021 07:44

Radfahrer, die sich an nichts halten, haben mich bisher vorallem genervt.
Autofahrer, die sich an nichts halten, haben mich schon einige Male massiv gefährdet!
z.B.: mit 80 über den Zebrastreifen, auf dem ich schon stand. Order überholen über eine doppelte Sperrlinie. Oder drängeln, weil ich auf der Autobahn jemanden für Herrn Sportwagenfahrer nicht schnell genug überholt habe.
Oder die Autofahrer, die besoffen/abgelenkt/übermüdet fahren

Fehlverhalten von Autofahrern sind häufiger und vor allem gravierender!

lädt ...
melden
antworten
snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 12.06.2021 14:27

Die Wälder werden immer mehr abgeholzt, in Europa gibt es kaum noch zusammenhängende Gebiete, wo sich Luchse, Waldvögel etc ungestört aufhalten können!
Diese Fitness Egomanen können sich ihre Ausdauer wo anders bestätigen, aber der Wald sollte TABU sein.

lädt ...
melden
antworten
bartgeier (1.169 Kommentare)
am 12.06.2021 17:30

Stimmt nicht ! Die Waldflächen in Österreich nehmen zu.

lädt ...
melden
antworten
kpader (11.508 Kommentare)
am 12.06.2021 13:23

Der Wald ist keine Rennstrecke!

lädt ...
melden
antworten
mitreden (28.669 Kommentare)
am 12.06.2021 11:55

Radlfahrer nur auf ausgewiesenen Strecken und aus!
Sofortiges ausschöpfen der Höchststrafe bei jedem Verstoß.

lädt ...
melden
antworten
barzahler (7.595 Kommentare)
am 12.06.2021 12:09

In meinen Augen sind alle, die ungehinderten Anspruch auf Wald und Wiesen stellen, Freizeitkommunisten. Mich hat noch kein Querfeldein Radler eingeladen, sein Wohnzimmer zu versauen, auch keiner / keine, die quer über die private Wiese laufen um den Weg abzukürzen. Einen Teil des Freizeitmülls kann man sehr wohl mit einem spürbaren Flaschen - und Dosenpfand reduzieren, Geld ist nicht selten ein gutes Erziehungsmittel.

lädt ...
melden
antworten
hubs54 (307 Kommentare)
am 13.06.2021 05:07

Es ist eigendümmlich Wald und Boden mit einem privaten Wohnzimmer zu vergleichen. Wenn man betrachtet, wie sind die sogenannten Besitzenden zu diesem Besitz gekommen? Dann findet man sehr eigenartige Vorgänge. Die Erde kann nicht nur wenigen Besitzern gehören und der Rest ist gnadenhalber geduldet. Der normale Naturliebhaber schneidet ja nicht die Bäume um oder frisst das Gras der Wiese. Die Natur kann nicht nur privates Gut sein, auch wenn es für einige Menschen Arbeitsplatz und Einkommen ist. Ich hoffe, dass sich der Blick etwas weiterentwickelt und mehr gegenseitiges Verständnis entwickelt.

lädt ...
melden
antworten
Stoiko (1.337 Kommentare)
am 13.06.2021 07:48

Freizeitkommunisten - ihr habt sie doch nicht alle ^^

und hier redet man nicht von Querfeldein-fahren sondern von der Benützung der Forststraßen, für die es auch Förderungen gibt. Auch Wanderer dürfen nicht über ein Feld abkürzen.
Und bevor Kreisky das Betreten der Wälder erlaubt hat, wäre es den Waldbesitzern auch lieber gewesen, wenn keiner die Wälder zur Erholung nutzen darf.

lädt ...
melden
antworten
Zeitungstudierer (6.285 Kommentare)
am 12.06.2021 08:29

Diese E Biker wollen die Grundbesitzer und Eigentümer der Flächen durch die Hintertüre enteignen!
Ich kann auch nicht mit dem E Bike durch das Firmengelände der VoestAlpine oder der Amag oder sonstiger Firmen fahren !
Wald ist das Firmengelände der Bauern und des Staatsforstes!
Das Firmengelände ist eben in der freien Natur!
Wenn dann etwas passiert, wird es durch prozessiert bis zum Höchstgericht und der Grundbesitzer ist immer der Dumme, den der haftet immer, egal was der Radfahrer für einen Blödsinn gemacht hat!
Beispiele dafür sind die ganzen Kuhurteile auf den Almen!
Immer war der Eigentümer haftbar, egal wieviele Taferl aufgestellt werden und die Versicherungen drücken sich beim Zahlen mit dem Kleingedruckten im
Versicherungsvertrag!
Der Grundbesitzer muss auch zukünftig alleine entscheiden dürfen, was auf seinem Grund passiert, genauso wie jeder Haus- oder Firmenbesitzer!

lädt ...
melden
antworten
supercat (6.034 Kommentare)
am 12.06.2021 09:30

müssten die E-Biker den Motor abschalten, würde kaum einer aufgrund seiner Kondition die Strecke schaffen, gleich wäre der Ansturm der Mopedradler wesentlich geringer.
Dieser Zustand verdanken wir der Gier der Stromradlhersteller und des Tourismus ohne Rücksichtnahme auf die Grundbesitzer.

lädt ...
melden
antworten
gent (3.909 Kommentare)
am 12.06.2021 12:23

Katzi, Ihr Hass auf E-Biker ist evident, doch Sie täuschen sich! Die Strecke auf den Kasberg (und vor allem vorn runter) ist nichts für Touristen. Andi Pfaffenbichler und Freundde fahren das ganz sicher ohne E-Bike.

lädt ...
melden
antworten
gent (3.909 Kommentare)
am 12.06.2021 12:21

Sie dürften die Thematik nicht verstehen! Den Wald mit Ihrem Wohnzimmer zu vergleichen, ist schlicht Schwachsinn; da gibts maximal beim Ungeziefer Parallelen. Den Mountainbikern gehts, wenn ich das richtig versteh, nicht mal um die Gleichstellung mit Wanderern, sondern bloß um die Forststraßen, auf welchen sie die „geringsten“ Spuren hinterließen. Im Vergleich mit Jeep, Traktor und Harvester durchaus schlüssig für mich! Nun nochmal zu Ihrem lustigen Vergleich: im Wald gibt es ein allgemeines Betretungsrecht, in Ihrem Wohnzimmer nicht. Nun verstanden? Macht nichts!

lädt ...
melden
antworten
Zaungast_17 (26.838 Kommentare)
am 12.06.2021 12:25

allgemeines Betretungsrecht für Einzelpersonen ja, aber das Befahren der Wege ist nur auf öffentlichen Wegen erlaubt!

lädt ...
melden
antworten
gent (3.909 Kommentare)
am 12.06.2021 12:32

Mühsam, Analphabeten alles vorkauen zu müssen: der Zeitungsstudent bezieht seinen Hass auch auf Wanderer; die beweist sein Vergleich mit dem Kuhurteil!

lädt ...
melden
antworten
Zeitungstudierer (6.285 Kommentare)
am 12.06.2021 16:26

Ich habe keinen Hass auf irgendwem, außer auf Türkis Grün!
Mein Vergleich bezog sich auf die Haftung der Grundbesitzer( Forststrassenbesitzer) , die Gleich ist, wie bei den Tierhaltern!
Irgendein Rechtsanwalt findet wieder etwas, was nicht 100% in Rechtskonform war und schon bist Haftbar!
Heute sind es Moutainbiker und morgen sind es dann Motocrossfahrer oder Quadfahrer die fahren möchten!
Wanderer sind noch okay, alles andere muss mit dem Einverständnis des Grundbesitzers erfolgen!

lädt ...
melden
antworten
sagenhaft (2.355 Kommentare)
am 13.06.2021 05:18

In Oberoesterreich sind jetzt eh bald Wahlen. Man muss den Leuten halt klar machen dass sie suf keinen Fall bei Parteien wo die gruene Farbe drinnen ist ein Kreuzerl machen duerfen

lädt ...
melden
antworten
supercat (6.034 Kommentare)
am 12.06.2021 13:25

@Gent:
ein allgemeines Betretungsrecht im Wald gilt aber nicht als Fahr-Erlaubnis - mühsam wie man ihnen alles vorkauen muss...

lädt ...
melden
antworten
gent (3.909 Kommentare)
am 12.06.2021 13:51

Zu meiner Replik auf Ihren obigen Stuss is Ihnen nix eingfallen?

lädt ...
melden
antworten
filibustern (697 Kommentare)
am 13.06.2021 06:42

Gutes Argument! Wem gehört nochmal der österreichische Staatsforst?

lädt ...
melden
antworten
Biobauer (6.170 Kommentare)
am 13.06.2021 09:44

Mein lieber Filibuster, die ÖBB gehört auch dem Staat und kostet dem Steuerzahler jährlich viel Geld.

Sie dürfen trotzdem nicht auf den Geleisen Radfahren.
.
.
.
.
.
.
.
Ok, Sie vielleicht schon 😜😜😜

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen