Neonazi-Website veröffentlichte erneut Daten von Polizisten
WIEN. Wieder hat die als rechtsextrem eingestufte Website alpen-donau.info die Daten zweier Polizeibeamten veröffentlicht. Mittlerweile haben die Betreiber reagiert und die Namen geschwärzt.
Die Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" hat nach der Veröffentlichung zweier Anzeiger neuerlich zwei Namen öffentlich gemacht. Konkret werden auf der vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) als rechtsextrem eingestuften Internetseite zwei Polizisten namentlich genannt.
Unter dem Titel "Wie die politische Polizei arbeitet" wurden zwei in Graz aufgenommene Anzeigen aus dem Jahr 2008 online gestellt. Angezeigt wurde damals das Anbringen von Stickern mit dem Ruf nach Freispruch für Gerd Honsik. Die Anzeiger wurden in diesem Fall zwar geschwärzt, namentlich genannt werden aber die beiden Polizeibeamten, die die Anzeigen damals entgegengenommen haben. Ein Sprecher der Landespolizeidirektion Steiermark erklärte in den "Salzburger Nachrichten" (Mittwoch-Ausgabe), dass die Polizisten gegen die Veröffentlichung klagen könnten. Die Angelegenheit sei an das Landesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet worden.
"Auch Polizisten haben ein Recht auf Privatsphäre"
SPOÖ-Sicherheitssprecher Hermann Krenn forderte nach Bekanntwerden ein rasches Handeln der Justiz. „Jeder Polizist hat ein Recht auf Schutz seiner Privatsphäre. Es ist daher besonders verwerflich, wenn Personen, die wegen dem Verdacht auf rechtsextremistische Verbrechen vor Gericht stehen, ihr Akteneinsichtsrecht missbrauchen, um zivilcouragierte Menschen und korrekte Beamte öffentlich einzuschüchtern. Das ist absolut inakzeptabel und ein Auftrag an die Bundesregierung zu handeln!“, heißt es in einer Aussendung.
Namen nachträglich geschwärzt
Die Betreiber der Website haben am Mittwoch reagiert und die Namen der Beamten nachträglich geschwärzt. Dazu wurde folgende Stellungnahme veröffentlicht: "alpen-donau.info hat die Daten der Beamten geschwärtzt, Herr Krenn hat absolut recht: Unsere Polizei hat ein Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre. Von einem Einschüchterungsversuch kann jedoch keine Rede sein, denn Anzeigen aufzunehmen gehört zur Arbeit der Polizei. Diese zu erledigen kann ihnen niemand krumm nehmen."
Zweiter Fall von Datenmissbrauch
Vorige Woche war bereits bekannt geworden, dass auf der Homepage Namen, Telefonnummer und Adressen von zwei Personen veröffentlicht wurden, die die Seite bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle des Innenministeriums angezeigt hatten. Die Justiz verwies darauf, dass die Daten im Rahmen der jedem Beschuldigten zustehenden Akteneinsicht dorthin gelangt seien. Inzwischen hat das Innenministerium klargestellt, dass die Wiederbetätigungs-Meldestelle künftig Personendaten nicht mehr automatisch an die Staatsanwaltschaft übermittelt, sondern nur mehr auf deren ausdrücklichen Wunsch.
Der Vorsitzende der Vereinigung der Staatsanwälte, Gerhard Jarosch, erklärte unterdessen im "Falter", dass der zuständige Staatsanwalt den Akt über Herrn P., den Betreiber der Homepage, zuerst nur auszugsweise übermittelt habe. "Erst als sich dieser beschwerte und der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter dem Staatsanwalt auftrug, alles zu übermitteln, tat er das."
elendiges!
und der verfassungsschutz schaut zu.
Jetzt muss ich doch mal kurz überlegen: Als vor kurzem auf dieser Homepage Namen, Telefonnummer und Adressen von zwei Personen veröffentlicht wurden, die die Seite bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle des Innenministeriums angezeigt hatten (was man bei der "Gesinnung" dieser Burschen ohne weiteres als Aufforderung zu einem "Besuch" dieser Nazigegner auffassen kann) - hat die Polizei (ob Landesdirektion oder sonstwer) da auch so schnell reagiert und auf die Privatsphäre der Personen hingewiesen?
ohne Worte, ...... ich hoffe nur, dass die Justiz bezüglich dieser Seite und ihrer Betreiber bald aktiv wird und diese schließt, ....