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14 Jahre Haft für Messerattacke auf Ehemann

Von nachrichten.at, 15. September 2023, 21:16 Uhr
"Meine 13-jährige Tochter war es"
Die 32-Jährige soll versucht haben, ihren schlafenden Mann zu erstechen. (APA) Bild: APA/KERSTIN SCHELLER

RIED IM INNKREIS. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, gestern kurz vor 21 Uhr war es dann soweit: Die acht Geschworenen haben eine 32-Jährige am Landesgericht Ried einstimmig des versuchten Mordes für schuldig befunden.

Das nicht rechtskräftige Urteil: 14 Jahre Haft. Die Verteidigung hat umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt, die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel aufgrund der Strafhöhe. Mildernd wurde die Unbescholtenheit gewertet und, dass es beim Versuch geblieben ist. Erschwerend war die Wehrlosigkeit des Opfers und das Naheverhältnis zu diesem.

Wie berichtet wird der Frau zur Last gelegt, im Sommer des Vorjahres ihrem Ehemann Psychopharmaka ins Gulasch gemischt zu haben. Als dieser davon müde wurde und sich schlafen legte, soll sie ihm mit einer spitzen Klinge – die Tatwaffe ist unbekannt – den Hals aufgeritzt haben. Der Mann musste notoperiert werden.

Angeklagte hatte erst gestanden, dann Tochter beschuldigt

Die Angeklagte hatte die Tat anfangs gestanden, sich aber mit einer Notwehrsituation gerechtfertigt. Doch später bezichtigte sie die gemeinsame 13-jährige Tochter. Die Strafsache befindet sich mittlerweile im zweiten Rechtsgang. Denn im Frühjahr hatten die Geschworenen die 32-Jährige mit 6:2 Stimmen freigesprochen, was von den Berufsrichtern aber als „Irrtum“ bewertet wurde. Der Fall wanderte zum Obersten Gerichtshof, der eine neue Verhandlung anordnete. Auch gestern blieb die Angeklagte dabei: Sie habe die Tat nicht begangen, die Tochter sei es gewesen.

Das Mädchen, das nicht strafmündig ist und ohnehin nicht belangt werden könnte, hat dies aber in ihrer Befragung verneint und geschildert, dass der Alltag mit ihrer Mutter immer wieder schwierig gewesen sei.

Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner bescheinigt der beschuldigten Mutter eine sogenannte „Histrionische Störung“ – sie wolle immer im Mittelpunkt stehen. Dies erkläre auch, warum sie in ihrem Umfeld gelogen habe, dass sie an einer Reihe schwerer Krankheiten leiden würde. „Aber sie weiß, was richtig und was falsch ist“, sagte Kastner. Die Angeklagte werde „über kurz oder lang mit jedem, mit dem sie zusammenlebt, in Konflikte geraten“.

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